Anlage: 1 Präsentation
Sachverhalt:
Die Frauenberatung ist ein Fachdienst der Frauenberatungsstelle im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg. Sie unterstützt gezielt Frauen, von der jugendlich Heranwachsenden bis zur Frau im hohen Alter, in ihrer geschlechtlichen Identität bei allen auftauchenden Themen. Diese können als Fragestellung oder konflikthaft in Krisen auftreten. Die thematische Offenheit in der Frauenberatung ermöglicht ein Unterstützen in allen Lebensphasen.
Konzeptionell vorgesehen ist ein Wechsel von Einzelgesprächen, die Beratung mit Bezugspersonen, die Gruppenarbeit und offene Angebote. Dadurch wird eine durchlässige, den individuellen Bedürfnissen angemessene Begleitung und Stärkung der Ratsuchenden ermöglicht.
Da die Frauenberatung mit dem derzeitigen Stundenkontingent keine ausreichenden Kapazitäten besitzt, kommt es zu erhöhten Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für ein Erstgespräch. Dies hat zur Folge, dass Ersttermine abgesagt bzw. nicht wahrgenommen werden. Präventives Arbeiten wird dadurch erschwert. Insbesondere junge Frauen und diejenigen mit einem dringenden Beratungsbedarf sind auf eine kurzfristige Terminvergabe angewiesen.
Zur Verkürzung der Wartezeiten und der Sicherung des Dienstes mit seinem präventiven Auftrag, wird beim Landkreis Würzburg finanzielle Unterstützung der SkF-Frauenberatung in Höhe von 30.000 Euro beantragt.
Auszüge aus der
Statistik 2016/2017/2018
Übersicht zu den
ambulanten Beratungen
Ambulant beratene
Klientinnen |
2016 |
*2017 |
2018 |
Anzahl |
140 |
124 |
156 |
davon Erstkontakte |
57 |
47 |
60 |
*Zt. Ressourcenminderung durch die Erkrankung einer Mitarbeiterin
Klientinnenberatungen
insgesamt |
2016 |
2017 |
2018 |
Anzahl der ambulanten Beratungen |
257 |
272 |
238 |
Anzahl der telefonischen Beratungen und Kontakte |
353 |
389 |
381 |
Anzahl der
ambulanten Beratungen pro Frau |
2016 |
2017 |
2018 |
1 Beratung |
59 |
49 |
49 |
2 Beratungen |
35 |
24 |
35 |
3 Beratungen |
11 |
24 |
24 |
4 Beratungen |
15 |
6 |
10 |
5 Beratungen |
6 |
13 |
13 |
6-10 Beratungen |
12 |
6 |
20 |
mehr als 10 Beratungen |
2 |
2 |
5 |
Einzugsgebiet |
2016 |
2017 |
2018 |
Stadt Würzburg |
74 |
70 |
80 |
Landkreis Würzburg |
43 |
43 |
49 |
Landkreis Kitzingen |
3 |
4 |
7 |
Landkreis Mainspessart |
9 |
3 |
10 |
Rest Landkreis Unterfranken |
8 |
4 |
2 |
Rest Bayern |
- |
- |
3 |
unbekannt, andere |
3 |
- |
5 |
Inhaltliche
Schwerpunkte der Beratung (Mehrfachnennung)
|
2016 |
2017 |
2018 |
Trennung/Scheidung |
32 |
35 |
49 |
Beziehungsprobleme |
71 |
80 |
79 |
Partnersuche |
8 |
5 |
10 |
Frauen, deren Männer inhaftiert sind |
5 |
1 |
2 |
Nationalitätenkonflikt, Migrantin |
12 |
13 |
18 |
Häusliche Gewalt |
35 |
32 |
38 |
Sozialberatung |
24 |
14 |
19 |
Wohnungssuche |
25 |
13 |
25 |
Finanzielle Schwierigkeiten |
44 |
51 |
46 |
Probleme am Arbeitsplatz/Arbeitssuche |
22 |
30 |
34 |
Ängste/Depression/psych. Erkrankung |
46 |
48 |
50 |
Gesundheitliche Probleme/Behinderung |
46 |
28 |
41 |
Sucht/Essstörung |
14 |
9 |
17 |
Weibliche Identitätssuche/ Rollenfindung |
79 |
87 |
77 |
Sexualität |
16 |
31 |
25 |
Religiöse Fragen, Spiritualität |
31 |
31 |
32 |
Wechseljahre |
2 |
8 |
3 |
Tod und Sterben |
24 |
36 |
32 |
Partnerberatung |
- |
2 |
- |
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2020 aufzunehmen.
Debatte:
Anhand der
Tischvorlage stellen Frau Widmann und Frau Thieser den Sozialdienst
Katholischer Frauen e.V. Würzburg vor.
Herr Fuchs möchte
mehr über die Finanzierung in Erfahrung bringen und bittet Frau Widmann daher,
den Gesamtaufwand aus dem Jahr 2018 darzulegen, wie sich der Sozialdienst
finanziert hat und aus welchem Grund der Sozialdienst einen Antrag über 30.000
€ Zuschuss beim Sozialausschuss stellt.
Herr Dr. Rost möchte
wissen, wie sich die Wartezeit für einen Termin von derzeit über 6 Wochen
verkürzen lässt und ob Netzwerke, Verbindungen zu Psychotherapeuten bestehen.
Ihm erscheint dies besonders wichtig, da Patienten hier für einen Termin bis zu
einem halben Jahr warten müssen.
Frau Thieser erläutert,
dass es bisher keine öffentliche Förderung gab. Finanziert wurde die
Frauenberatung bisher aus den Möglichkeiten der kirchlichen Finanzierung,
Eigenmitteln, Bußgeldern und Spenden. Sie hätten immer größere Schwierigkeiten
bei einem Volumen von etwa 90.000 €, tatsächlich in eine Deckung zu kommen, die
durch Eigenmittel, Bußgelder und Spenden noch abgedeckt werden können. Es
besteht deshalb ein Defizit zwischen 15.000 € und 30.000 €, je nachdem wieviele
Bußgelder und Spenden fließen. Das sei der Betrag, der zur Stabilisierung des
Dienstes notwendig sei. Deshalb sei man auch an den Landkreis herangetreten und
habe um Förderung gebeten, damit sich der Dienst stabilisiere. Die Frage von
Herrn Dr. Rost gehe mit der Frage von Herrn Fuchs einher, da eine stärkere
Personalkapazität benötigt würde. Wenn also dem Antrag zugestimmt würde,
bestünde die Möglichkeit, hälftig die Betriebskosten zu stabilisieren und auf
der anderen Seite hälftig aufzustocken.
Herr Fuchs möchte
wissen, ob auch ein Antrag bei der Stadt Würzburg gestellt wurde. Frau Widmann
bejaht dies. Herr Fuchs möchte außerdem wissen, wie dieser verbeschieden worden
ist. FrauThieser teilt daraufhin mit, dass dieser noch nicht verbeschieden
wurde. Es sei noch nicht klar, ob die Stadt die Mittel noch in den Haushalt
2020 mit aufnehmen könne. Es gäbe aber die Zusage, die Mittel in jedem Fall mit
in den Haushalt 2021 aufzunehmen.
Herr Jungbauer
möchte wissen, wie hoch der beantragte Zuschuss bei der Stadt Würzburg ist.
Frau Thieser erklärte, der Antrag bei der Stadt Würzburg sei gleichlautend.
Zudem möchte er wissen, ob es ähnliche Dienste gibt. Es wird die Frage an die
Verwaltung des Landkreises Würzburg gestellt, inwieweit der Landkreis ähnliche
Dienste fördert. Herr Jungbauer geht davon aus, dass es sich um eine
freiwillige Leistung handle.
Frau Meder
berichtet, dass SkF bereits im letzten Jahr einen Antrag auf Förderung gestellt
hat, welcher aber zu spät einging. Sie bestätigt außerdem, dass es sich um eine
freiwillige Leistung handle. Es sei nicht bekannt, dass es weitere
Frauenberatungsstellen gäbe.
Frau Thieser stellt
nochmals heraus, dass der Unterschied bei der Frauenberatung darin läge, dass
der eine Dienst eher fachbezogen und der andere offen ist. Es gäbe im gesamten
Einzugsbereich keine Frauenberatung, welche offen arbeitet, ohne fachlichen
Schwerpunkt. Das sei das Alleinstellungsmerkmal der Frauenberatung.
Im Bereich der
Frauenberatung stehe das Geschlecht im Vordergrund und nicht der Anlass. Als
Antwort auf Herrn Jungbauers Nachfrage, ob es auch eine Männerberatungstelle
gäbe, teilte Frau Thieser mit, dass dies aktuell nicht der Fall sei.
Frau Wild möchte
wissen, ob statistische Zahlen vorliegen, wie hoch der Anteil der Frauen ist,
die ausländisch sind. Frau Widmann schätzt in etwa zwischen 15 und 20 Prozent
mit Migrationshintergrund bzw. fremdländisch.
Frau Widmann
erklärt, dass Werbung aktuell nur über Mund zu Mund laufe bzw. andere
Beratungsstellen auf SkF verweisen.
Herr Zorn möchte
näher auf die Zahlen eingehen. Herr Zorn möchte, dass das, was der Landkreis
Würzburg leistet, ins Verhältnis gesetzt wird zu dem, was die Stadt Würzburg
leistet. Herr Zorn stellt wie Herr Jungbauer fest, dass die Stadt Würzburg
einen weitaus höheren Bedarf habe, da dort scheinbar weitaus mehr Beratungen
gelaufen seien. Es sollte eine Fußnote bei der Empfehlung an den Kreistag mit
aufgenommen werden, dass der Landkreis dazu steht. Im Verhältnis zu den
Fallzahlen - was Seiten der Stadt Würzburg geleistet wird -, jedoch mit der
Stadt Würzburg Rücksprache gehalten wird.
Herr Fuchs spricht
an, dass der Landkreis Würzburg bei SkF weitaus mehr Mittel zur Verfügung
stellen würde, als bei Wildwasser Würzburg e.V., obwohl Wildwasser weitaus
höhere Kosten haben.
Frau Thieser
erklärt, dass der Grundstock die Kirchensteuermittel, die Eigenmittel, Spenden
und Bußgelder seien. Der Unterschied sei die personelle Ausstattung. Was die
Zahlen angehe, sei eine hohe Leistungsfähigkeit auch innerhalb der
Frauenberatung gegeben. Die Personalaufstockung dient dazu, die immer
notwendiger werdende Kurzfristigkeit aufrechterhalten bzw. herstellen zu
können, weil sonst die Leute verloren gehen.
Frau Thieser
erläutert, dass der Antrag bei der Stadt Würzburg nicht mehr möglich war. Es
sei dem SkF wichtig gewesen, dass mit beiden Beteiligten eine hohe Transparenz
herrsche. Der Antrag bei der Stadt Würzburg wurde dieses Jahr zum ersten Mal
gestellt.
Frau Schiller
erzählt, dass Sie sich persönlich seit einem Jahr intensiv mit SkF beschäftige
und möchte sich daher für den Antrag aussprechen. Wenn Frauen dort anrufen,
müssen sie aktuell sechs Wochen warten um einen Termin zu erhalten. Die Frauen,
die anfragen, aber keinen Platz bekommen, sind statistisch gesehen nicht
erfasst. Wäre dies der Fall, ist der Anteil des Landkreises Würzburg an
Fallzahlen deutlich höher. Aktuell habe SkF aber nicht die Möglichkeit, diese
zu bedienen. SkF sei aktuell mit zwei Mann besetzt, Wildwasser hingegen sei
deutlich besser ausgestattet. Um den Andrang an Frauenberatung im Landkreis
bedienen zu können, sei Unterstützung notwendig.
Frau Widmann
erklärt, dass sich der SkF in der Vergangenheit überlegt habe, wie stark er die
Öffentlichkeit auch in den Landkreisen nutzt. Es nütze nichts, in die
Öffentlichkeit der Landkreise zu gehen, da Frauen, die sich einmal bei der SkF
melden, dann aber keinen Termin bekommen, sich kaum mehr melden. Die Intensität
eines Falls muss herausgehoben werden, nicht nur die Zahlen. Die
hilfebedürftigen Frauen seien hoch belastet und haben unter anderem
Schlafstörungen, können nicht mehr zur Arbeit gehen etc.
Herr Jungbauer
spricht sich deutlich gegen die 30.000 € aus, da diese auch in Zukunft gesehen,
wirtschaftlich nicht darstellbar seien. Er unterbreitet den Vorschlag, ein
Signal als Unterstützung zu senden in Höhe von 10.000 €. Es werde immer wieder
angekreidet, dass die freiwilligen Leistungen des Landkreises Würzburg zu hoch
seien.
Herr Eck spricht
sich deutlich für die 30.000 € aus.
Herr Dr. Rost
spricht sich, auch aufgrund seiner Hausarzttätigkeit, deutlich für die
Zuschussgabe in Höhe von 30.000 € aus, allerdings nur für das Jahr 2020. Dies
solle nicht automatisch bedeuten, dass die Förderung im nächsten Jahr ebenfalls
gegeben sei.
Herr Meixner stimmt
Herrn Dr. Rost zu.
Es wird von Herrn
Joßberger herausgestellt, dass es sich bei dem Antrag für den Zuschuss nur um
das Haushaltsjahr 2020 handele, also ein einmaliger Zuschuss.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden
Haushaltsmittel (30.000 €) in den Haushalt für das Jahr 2020 aufzunehmen. Bei
Folgeanträgen ist die Bezuschussung der Stadt Würzburg mit zu berücksichtigen.