Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Anlage: 1 Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Die Frauenberatung ist ein Fachdienst der Frauenberatungsstelle im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg. Sie unterstützt gezielt Frauen, von der jugendlich Heranwachsenden bis zur Frau im hohen Alter, in ihrer geschlechtlichen Identität bei allen auftauchenden Themen. Diese können als Fragestellung oder konflikthaft in Krisen auftreten. Die thematische Offenheit in der Frauenberatung ermöglicht ein Unterstützen in allen Lebensphasen.

 

Konzeptionell vorgesehen ist ein Wechsel von Einzelgesprächen, die Beratung mit Bezugspersonen, die Gruppenarbeit und offene Angebote. Dadurch wird eine durchlässige, den individuellen Bedürfnissen angemessene Begleitung und Stärkung der Ratsuchenden ermöglicht.

 

Da die Frauenberatung mit dem derzeitigen Stundenkontingent keine ausreichenden Kapazitäten besitzt, kommt es zu erhöhten Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für ein Erstgespräch. Dies hat zur Folge, dass Ersttermine abgesagt bzw. nicht wahrgenommen werden. Präventives Arbeiten wird dadurch erschwert. Insbesondere junge Frauen und diejenigen mit einem dringenden Beratungsbedarf sind auf eine kurzfristige Terminvergabe angewiesen.

 

Zur Verkürzung der Wartezeiten und der Sicherung des Dienstes mit seinem präventiven Auftrag, wird beim Landkreis Würzburg finanzielle Unterstützung der SkF-Frauenberatung in Höhe von 30.000 Euro beantragt.

 

Auszüge aus der Statistik 2016/2017/2018

Übersicht zu den ambulanten Beratungen

Ambulant beratene Klientinnen

2016

*2017

 

2018

Anzahl

140

124

156

davon Erstkontakte

57

47

60

*Zt. Ressourcenminderung durch die Erkrankung einer Mitarbeiterin

 

Klientinnenberatungen insgesamt

2016

2017

2018

Anzahl der ambulanten Beratungen

257

272

238

Anzahl der telefonischen Beratungen und Kontakte

353

389

 

381

 

 

Anzahl der ambulanten Beratungen pro Frau

2016

2017

2018

1 Beratung

59

49

49

2 Beratungen

35

24

35

3 Beratungen

11

24

24

4 Beratungen

15

6

10

5 Beratungen

6

13

13

6-10 Beratungen

12

6

20

mehr als 10 Beratungen

 2

2

5

 

 Einzugsgebiet

2016

2017

2018

Stadt Würzburg

74

70

80

Landkreis Würzburg

43

43

49

Landkreis Kitzingen

3

4

7

Landkreis Mainspessart

9

3

10

Rest Landkreis Unterfranken

8

4

2

Rest Bayern

-

-

3

unbekannt, andere

3

-

5

 

Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung

(Mehrfachnennung) 

 

2016

2017

2018

Trennung/Scheidung

32

35

49

Beziehungsprobleme

71

80

79

Partnersuche

8

5

10

Frauen, deren Männer inhaftiert sind

5

1

2

Nationalitätenkonflikt, Migrantin

12

13

18

Häusliche Gewalt

35

32

38

Sozialberatung

24

14

19

Wohnungssuche

25

13

25

Finanzielle Schwierigkeiten

44

51

46

Probleme am Arbeitsplatz/Arbeitssuche

22

30

34

Ängste/Depression/psych. Erkrankung

46

48

50

Gesundheitliche Probleme/Behinderung

46

28

41

Sucht/Essstörung

14

9

17

Weibliche Identitätssuche/ Rollenfindung

79

87

77

Sexualität

16

31

25

Religiöse Fragen, Spiritualität

31

31

32

Wechseljahre

2

8

3

Tod und Sterben

24

36

32

Partnerberatung

-

2

-

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2020 aufzunehmen.

 

 

Debatte:

 

Anhand der Tischvorlage stellen Frau Widmann und Frau Thieser den Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Würzburg vor.

 

Herr Fuchs möchte mehr über die Finanzierung in Erfahrung bringen und bittet Frau Widmann daher, den Gesamtaufwand aus dem Jahr 2018 darzulegen, wie sich der Sozialdienst finanziert hat und aus welchem Grund der Sozialdienst einen Antrag über 30.000 € Zuschuss beim Sozialausschuss stellt.

 

Herr Dr. Rost möchte wissen, wie sich die Wartezeit für einen Termin von derzeit über 6 Wochen verkürzen lässt und ob Netzwerke, Verbindungen zu Psychotherapeuten bestehen. Ihm erscheint dies besonders wichtig, da Patienten hier für einen Termin bis zu einem halben Jahr warten müssen.

 

Frau Thieser erläutert, dass es bisher keine öffentliche Förderung gab. Finanziert wurde die Frauenberatung bisher aus den Möglichkeiten der kirchlichen Finanzierung, Eigenmitteln, Bußgeldern und Spenden. Sie hätten immer größere Schwierigkeiten bei einem Volumen von etwa 90.000 €, tatsächlich in eine Deckung zu kommen, die durch Eigenmittel, Bußgelder und Spenden noch abgedeckt werden können. Es besteht deshalb ein Defizit zwischen 15.000 € und 30.000 €, je nachdem wieviele Bußgelder und Spenden fließen. Das sei der Betrag, der zur Stabilisierung des Dienstes notwendig sei. Deshalb sei man auch an den Landkreis herangetreten und habe um Förderung gebeten, damit sich der Dienst stabilisiere. Die Frage von Herrn Dr. Rost gehe mit der Frage von Herrn Fuchs einher, da eine stärkere Personalkapazität benötigt würde. Wenn also dem Antrag zugestimmt würde, bestünde die Möglichkeit, hälftig die Betriebskosten zu stabilisieren und auf der anderen Seite hälftig aufzustocken.

 

Herr Fuchs möchte wissen, ob auch ein Antrag bei der Stadt Würzburg gestellt wurde. Frau Widmann bejaht dies. Herr Fuchs möchte außerdem wissen, wie dieser verbeschieden worden ist. FrauThieser teilt daraufhin mit, dass dieser noch nicht verbeschieden wurde. Es sei noch nicht klar, ob die Stadt die Mittel noch in den Haushalt 2020 mit aufnehmen könne. Es gäbe aber die Zusage, die Mittel in jedem Fall mit in den Haushalt 2021 aufzunehmen.

 

Herr Jungbauer möchte wissen, wie hoch der beantragte Zuschuss bei der Stadt Würzburg ist. Frau Thieser erklärte, der Antrag bei der Stadt Würzburg sei gleichlautend. Zudem möchte er wissen, ob es ähnliche Dienste gibt. Es wird die Frage an die Verwaltung des Landkreises Würzburg gestellt, inwieweit der Landkreis ähnliche Dienste fördert. Herr Jungbauer geht davon aus, dass es sich um eine freiwillige Leistung handle.

 

Frau Meder berichtet, dass SkF bereits im letzten Jahr einen Antrag auf Förderung gestellt hat, welcher aber zu spät einging. Sie bestätigt außerdem, dass es sich um eine freiwillige Leistung handle. Es sei nicht bekannt, dass es weitere Frauenberatungsstellen gäbe.

 

Frau Thieser stellt nochmals heraus, dass der Unterschied bei der Frauenberatung darin läge, dass der eine Dienst eher fachbezogen und der andere offen ist. Es gäbe im gesamten Einzugsbereich keine Frauenberatung, welche offen arbeitet, ohne fachlichen Schwerpunkt. Das sei das Alleinstellungsmerkmal der Frauenberatung.

 

Im Bereich der Frauenberatung stehe das Geschlecht im Vordergrund und nicht der Anlass. Als Antwort auf Herrn Jungbauers Nachfrage, ob es auch eine Männerberatungstelle gäbe, teilte Frau Thieser mit, dass dies aktuell nicht der Fall sei.

 

Frau Wild möchte wissen, ob statistische Zahlen vorliegen, wie hoch der Anteil der Frauen ist, die ausländisch sind. Frau Widmann schätzt in etwa zwischen 15 und 20 Prozent mit Migrationshintergrund bzw. fremdländisch.

 

Frau Widmann erklärt, dass Werbung aktuell nur über Mund zu Mund laufe bzw. andere Beratungsstellen auf SkF verweisen.

 

Herr Zorn möchte näher auf die Zahlen eingehen. Herr Zorn möchte, dass das, was der Landkreis Würzburg leistet, ins Verhältnis gesetzt wird zu dem, was die Stadt Würzburg leistet. Herr Zorn stellt wie Herr Jungbauer fest, dass die Stadt Würzburg einen weitaus höheren Bedarf habe, da dort scheinbar weitaus mehr Beratungen gelaufen seien. Es sollte eine Fußnote bei der Empfehlung an den Kreistag mit aufgenommen werden, dass der Landkreis dazu steht. Im Verhältnis zu den Fallzahlen - was Seiten der Stadt Würzburg geleistet wird -, jedoch mit der Stadt Würzburg Rücksprache gehalten wird.

 

Herr Fuchs spricht an, dass der Landkreis Würzburg bei SkF weitaus mehr Mittel zur Verfügung stellen würde, als bei Wildwasser Würzburg e.V., obwohl Wildwasser weitaus höhere Kosten haben.

 

Frau Thieser erklärt, dass der Grundstock die Kirchensteuermittel, die Eigenmittel, Spenden und Bußgelder seien. Der Unterschied sei die personelle Ausstattung. Was die Zahlen angehe, sei eine hohe Leistungsfähigkeit auch innerhalb der Frauenberatung gegeben. Die Personalaufstockung dient dazu, die immer notwendiger werdende Kurzfristigkeit aufrechterhalten bzw. herstellen zu können, weil sonst die Leute verloren gehen.

 

Frau Thieser erläutert, dass der Antrag bei der Stadt Würzburg nicht mehr möglich war. Es sei dem SkF wichtig gewesen, dass mit beiden Beteiligten eine hohe Transparenz herrsche. Der Antrag bei der Stadt Würzburg wurde dieses Jahr zum ersten Mal gestellt.

 

Frau Schiller erzählt, dass Sie sich persönlich seit einem Jahr intensiv mit SkF beschäftige und möchte sich daher für den Antrag aussprechen. Wenn Frauen dort anrufen, müssen sie aktuell sechs Wochen warten um einen Termin zu erhalten. Die Frauen, die anfragen, aber keinen Platz bekommen, sind statistisch gesehen nicht erfasst. Wäre dies der Fall, ist der Anteil des Landkreises Würzburg an Fallzahlen deutlich höher. Aktuell habe SkF aber nicht die Möglichkeit, diese zu bedienen. SkF sei aktuell mit zwei Mann besetzt, Wildwasser hingegen sei deutlich besser ausgestattet. Um den Andrang an Frauenberatung im Landkreis bedienen zu können, sei Unterstützung notwendig.

 

Frau Widmann erklärt, dass sich der SkF in der Vergangenheit überlegt habe, wie stark er die Öffentlichkeit auch in den Landkreisen nutzt. Es nütze nichts, in die Öffentlichkeit der Landkreise zu gehen, da Frauen, die sich einmal bei der SkF melden, dann aber keinen Termin bekommen, sich kaum mehr melden. Die Intensität eines Falls muss herausgehoben werden, nicht nur die Zahlen. Die hilfebedürftigen Frauen seien hoch belastet und haben unter anderem Schlafstörungen, können nicht mehr zur Arbeit gehen etc.

 

Herr Jungbauer spricht sich deutlich gegen die 30.000 € aus, da diese auch in Zukunft gesehen, wirtschaftlich nicht darstellbar seien. Er unterbreitet den Vorschlag, ein Signal als Unterstützung zu senden in Höhe von 10.000 €. Es werde immer wieder angekreidet, dass die freiwilligen Leistungen des Landkreises Würzburg zu hoch seien.

 

Herr Eck spricht sich deutlich für die 30.000 € aus.

 

Herr Dr. Rost spricht sich, auch aufgrund seiner Hausarzttätigkeit, deutlich für die Zuschussgabe in Höhe von 30.000 € aus, allerdings nur für das Jahr 2020. Dies solle nicht automatisch bedeuten, dass die Förderung im nächsten Jahr ebenfalls gegeben sei.

 

Herr Meixner stimmt Herrn Dr. Rost zu.

 

Es wird von Herrn Joßberger herausgestellt, dass es sich bei dem Antrag für den Zuschuss nur um das Haushaltsjahr 2020 handele, also ein einmaliger Zuschuss.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel (30.000 €) in den Haushalt für das Jahr 2020 aufzunehmen. Bei Folgeanträgen ist die Bezuschussung der Stadt Würzburg mit zu berücksichtigen.