Sitzung: 14.10.2019 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Landkreis
Würzburg als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach § 6 a SGB II hat auch 2018 mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) eine
Zielvereinbarung nach § 48 b SGB II im Rahmen eines dezentralen
Zielplanungsverfahrens geschlossen. Dabei wurde für das Jobcenter Landkreis
Würzburg die Erreichung der nachfolgenden Ziele vereinbart:
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit.
Ziel ist es, dass erwerbsfähige
Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung
aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit
insgesamt verringert wird. Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird
im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet.
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit.
Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu
vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch die Erhöhung der Zahl
der Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel
ist die Integrationsquote. Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn die
Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht mehr als 6,9% im
Vergleich zum Vorjahr sinkt.
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von
Langzeitleistungsbezug. Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn der
durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis
Würzburg im Vergleich zum Vorjahr um maximal 14% steigt.
4. Gleichstellungspolitisches
Ziel
Der Integration von Erziehenden, insbesondere
Alleinerziehenden, in Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt
werden. Dazu soll im Jahr 2018 neben der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der
Alleinerziehenden“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 Kennzahlen-VO auch die
Integrationsquote von Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im
Vergleich im Rahmen eines Monitorings beobachtet werden.
Weiterhin wurde
vereinbart, dass die Zielvereinbarungspartner unterjährig in regelmäßigen
Abständen Dialoge zur Entwicklung der Zielindikatoren sowie im Frühjahr 2019
einen Dialog zu den Jahresergebnissen 2018 des Jobcenters Landkreis Würzburg
führen. Entsprechend dieser Vereinbarung ist das StMAS mit E-Mail vom
12.10.2018 in den unterjährigen Zielnachhaltungsdialog eingetreten und hat die
ausgehärteten Zahlen für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2018 (mit
einer Wartezeit von drei Monaten) gewürdigt. Im Einzelnen traf das StMAS
folgende Feststellungen:
-
Für Ziel 1 wurde
kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt sind um 8,0%, die Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (ELB) um 10,4% und die Leistungen für Unterkunft sind
leicht um 0,8% gesunken. Die Zahl der ELB aus den 8 stärksten nichteuropäischen
Herkunftsländern (Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan
und Somalia) stieg bis Mai 2018 um 3,3%, während die Zahl der ELB ohne
Fluchthintergrund im gleichen 5-Monats-Zeitraum um 5,2% sank.
-
Die Erreichung des für Ziel
2 vereinbarten Wertes, die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis
Würzburg für das Jahr 2018 in Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als 6,9%
sinken zu lassen, wurde in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 mit einem
Steigen der Integrationsquote um 43,2% im Vergleich zum Vorjahr weit
übertroffen.
Aus Sicht des StMAS war das Ergebnis insbesondere bei Berücksichtigung
des überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB-Zahl im Kontext Fluchtmigration
an allen ELB erfreulich. Sehr erfreulich sei die Nachhaltigkeit der
Integrationen und besonders für die Integrationsquote Alleinerziehender (mit
14,8% im besten Quartil des Vergleichstyps).
-
Für Ziel 3 wurde
vereinbart, dass der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um maximal 14%
steigen sollte. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 wurde ein Anstieg
des Bestandes an Langzeitleistungsbezieher um 12,3 % verzeichnet.
Bei den meisten Kennzahlen und
Ergänzungskennzahlen liegt das Jobcenter Landkreis Würzburg im ersten oder
zweiten Quartil des Vergleichstyps, lediglich bei der Zugangsrate der Langzeitbezieher
(LZB) lag das Jobcenter Landkreis Würzburg im zweitschlechtesten Quartil. Das
StMAS sah die sich abzeichnende Zielerreichung als erfreulich an.
-
Für Ziel 4 wurde kein
konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Beim Vergleich der Integrationsquote männlicher und weiblicher ELB fiel die
Integrationsquote männlicher ELB (36,6%) deutlich besser aus als die weiblicher
ELB (23,7%), ein besonders großer Geschlechter-Unterschied der
Integrationsquoten war auch bei Personen im Kontext Fluchtmigration
festzustellen (Frauen 6,4%, Männer 37,4%) (alle Zahlen Stand März 2018).
Die Jahresfortschrittswerte der bei
Ergänzungskennzahl K2E4 (Integrationsquote Alleinerziehende) lag mit 14,8% im
besten Quartil des Vergleichstyps. Der Anteil der Alleinerziehenden sank bis
Mai 2018 leicht auf 14,5% von 14,6% im Dezember 2017.
Die Ergebnisse
bei den Zielen 1 und 2 sind nach Ansicht des StMAS erfreulich, wie auch die
sich abzeichnende Zielerreichung bei Ziel 3. Das
Ergebnis im Vergleich zum Vergleichstyp und den nächsten Nachbarn lässt sich
nach dem Erachten des StMAS durch die starke Reduzierung des LZB-Bestands in
den Vorjahren erklären, wodurch sich die migrationsbedingte Steigerung des
LZB-Bestands stärker auf die Kennzahl auswirkt. Die langfristige Entwicklung
ist insgesamt erfreulich.
Nach Erachten des
StMAS bestand kein dringender Gesprächsbedarf.
Seit dem 11.04.2019
liegen die ausgehärteten Statistikdaten (T-3-Daten) für den Monat Dezember 2018
vor und damit die Jahresendwerte. Das für das zweite Quartal 2018 angekündigte
Schreiben des StMAS zum Dialog zu den Jahresergebnissen 2018 ging am 03.06.2019
ein.
Für Ziel 1
(Verringerung der Hilfebedürftigkeit):
Es wurde kein konkreter Zielwert, aber eine Beobachtung der Entwicklung im Rahmen
eines qualitativ hochwertigen Monitorings vereinbart.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt sind um
9,8%, die Zahl der ELB um 10,9% und die Leistungen für Unterkunft sind leicht
um 6,7% gesunken. Dabei sank die Zahl der ELB aus den 8 stärksten
nichteuropäischen Herkunftsländern (Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran,
Nigeria, Pakistan und Somalia) gegenüber dem Vorjahr nur um 4,7%, während die
Zahl der ELB ohne Fluchthintergrund um 11,4% sank.
Insgesamt seien dies sehr gute Ergebnisse,
insbesondere die starke Reduzierung des Bestands der ELB ohne
Fluchthintergrund.
-
Für Ziel 2 (Verbesserung
der Integration in Erwerbstätigkeit):
Für Ziel 2 wurde vereinbart, dass die
Integrationsquote (Kennzahl K2) im Vergleich zum Vorjahr maximal um 6,9% sinkt.
Die Integrationsquote stieg 2018 stattdessen im Vergleich zum Vorjahr um 23,2%.
Der Wert der Integrationsquote liegt mit
36,8% im zweitbesten Quartil des Vergleichstyps, was vor allem auf die
Integrationsquote der von Personen aus den 8 stärksten Asyl-Herkunftsländern
bedingt ist. Ohne diese beträgt die Integrationsquote nur 31,7%. Die
Nachhaltigkeit der Integrationen stellt mit 75,4% (Stand September 2018) den
zweitbesten Wert des Vergleichstyps dar und setzt damit die positive
Entwicklung der Vorjahre fort. Gleiches gilt für die Integrationsquote der
Alleinerziehenden (37,7%), der im besten Quartil des VT liegt.
Das vereinbarte Ziel wurde deutlich
übertroffen.
-
Für Ziel 3 (Vermeidung
von langfristigem Leistungsbezug):
Für
Ziel 3 wurde vereinbart, dass der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Vergleich zum Vorjahr um maximal 14,0%
ansteigt. Das Jobcenter Landkreis Würzburg verzeichnete im Jahr 2018 einen
Anstieg des LZB-Bestands um 16,2 %.
Auf
Grund der starken Reduzierung des LZB-Bestands in den Vorjahren und des
migrationsbedingten Anstiegs des ELB-Bestands in den Vorjahren, was in
Kombination zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil der ELB mit
Fluchthintergrund an allen ELB (31,6% im Dezember 2018) führte, war im Jahr
2018 mit einer Steigerung des LZB-Bestands zu rechnen. Bei den männlichen ELB
stieg der Bestand sogar um 30,7% (Frauen: +4,2%), was überwiegend auf Personen
mit Fluchthintergrund zurückzuführen ist. Zudem ist nach Ansicht des StMAS anzuerkennen,
dass nicht gleichzeitig alle Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden
können. Die Rahmenbedingungen wurden in die Zielvereinbarung zwar grundsätzlich,
aber nicht im erforderlichen Umfang „eingepreist“, das Ziel daher verfehlt.
-
Für Ziel 4 (Gleichstellungspolitisches
Ziel):
Es wurde kein konkreter Zielwert, aber eine Beobachtung der Entwicklung im Rahmen
eines qualitativ hochwertigen Monitorings vereinbart.
Trotz deutlicher
Unterschiede bei den Integrationsquoten (Männer: 45,9%, Frauen 27,2%) ist der
Anteil Erwerbstätiger bei Frauen (28,2%) größer als bei Männern (23,7%). Die
Integrationsquote männlicher ELB ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen,
die Integrationsquote weiblicher ELB ist leicht gesunken. Hintergrund dürfte
der hohe Anteil männlicher ELB mit Fluchthintergrund sein. Dies wird durch den
besonders großen Geschlechter-Unterschied der Integrationsquote bei Personen im
Kontext Fluchtmigration bestätigt (September 2018: Frauen 8,2%, Männer 52,8%).
Das Jobcenter
führt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung durch,
insbesondere für Alleinerziehende. Im Vergleich zum Vorjahr
stieg die Integrationsquote der Alleinerziehenden auf 37,7% und lag wieder im
besten Quartil des VT. Obwohl die Zahl der Alleinerziehenden ELB um 8,6%
verringert werden konnte, blieb der Anteil der Alleinerziehenden an allen ELB
mit 14,7% in etwa gleich (Dezember 2017: 14,6%), da die Zahl der ELB insgesamt
rückläufig war (um 10,9%).
Die Ergebnisse bei den Zielen 1 und 2 sind nach Aussage des StMAS
erfreulich, insbesondere die starke Reduzierung des ELB-Bestands ohne
Fluchthintergrund. Auf Grund der starken Reduzierung des LZB-Bestands in den
Vorjahren und des migrationsbedingten Anstiegs des ELB-Bestands in den
Vorjahren, was in Kombination zu einem weiterhin überdurchschnittlich hohen
Anteil der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB führte, war im Jahr 2018 mit
einer Steigerung des LZB-Bestands zu rechnen. Zudem ist anzuerkennen, dass
nicht gleichzeitig alle Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden können.
Nach Erachten des StMAS besteht kein dringender Gesprächsbedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.