Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 31.07.2019 beantragte der Markt Rimpar eine Abschlagszahlung in maximaler Höhe, mindestens jedoch 500.000,00 €, auf die beschlossene Kostenbeteiligung des Landkreises an den Herstellungskosten der Umgehung Rimpar, wenn möglich darüber hinaus.

 

Grund hierfür ist nach Mitteilung des Marktes, dass nur so den Pflichtaufgaben weiterhin nachgekommen werden kann, nachdem bereits Kosten für Grunderwerbs- und Planungskosten in Höhe von ca. 3,8 Mio € angefallen sind. Weiterhin stünden in Kürze für den Erwerb von Ausgleichsflächen weitere Ausgaben in Höhe von 1,5 Mio € an. Auch diese müssten vorfinanziert werden.

 

Auf Antrag des Marktes Rimpar zur Übernahme der Bauträgerschaft für die Verlegung der Kreisstraßen WÜ 8 im Ortsteil Maidbronn und der Kreisstraße WÜ 3 in Rimpar, fasste der Kreistag des Landkreises Würzburg in seiner Sitzung am 18.07.2005 den folgenden Beschluss:

 

„Der Landkreis Würzburg übernimmt die Trägerschaft für eine Ortsumgehung als Verlegung der Ortsstraßen Wü 3 und Wü 8, solange dem Landkreis Würzburg dadurch weder in finanzieller noch in materieller Hinsicht Kosten und Aufwendungen entstehen. Über eine evtl. finanzielle Beteiligung des Landkreises an den Planungskosten wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“

 

Dieser Beschluss wurde vom Kreistag am 21.07.2008 wie folgt modifiziert:

 

„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 16.07.2008 wird in Abänderung des Beschlusses vom 18.07.2005 der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Kreisstraßen durch den Landkreis Würzburg zugestimmt. Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung mit dem Markt Rimpar, dass sämtliche Kosten und auch alle Vorbereitungsarbeiten vom Markt Rimpar übernommen werden.“

 

Die Kreistagsbeschlüsse vom 18.07.2005 und 21.07.2008 wurden in einer Vereinbarung umgesetzt, welche von Herrn Landrat Nuß und Herrn 1. Bürgermeister Losert unterzeichnet wurde. Danach trägt der Markt alle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens anfallenden Kosten, insbesondere auch die Kosten, die bei einer eventuell erforderlichen werdenden externen Rechtsberatung anfallen. Für die aus der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu erbringenden Leistungen macht der Markt keine Kosten geltend und verlangt keinen Auslagenersatz.

 

Mit Beschluss vom 08.12.2014 stimmte der Kreistag einer Übernahme eines Anteils von einem Drittel an den für die Planung der neuen Trasse anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 € durch den Landkreis zu. Herr Landrat Nuß wurde zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Regelung der Kostenübernahme mit dem Markt Rimpar ermächtigt. Die Vereinbarung vom 30.09.2008/02.10.2008 wurde daher um Nr. 3 wie folgt ergänzt und von Herrn Landrat Nuß sowie Herrn 1. Bürgermeister Losert unterzeichnet:

 

„3. Der Landkreis übernimmt auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 08.12.2014 einen Anteil von einem Drittel an den für die Planung der neuen Trasse anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 175.000,00 €.

 

Der Landkreis leistet für den auf Ihn anfallenden Kostenanteil entsprechend dem Baufortschritt auf Anforderung des Markes Abschlagszahlungen. Die Zahlungen sind zu überweisen auf das Konto des Marktes bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg. Der Landkreis erhält eine Ausfertigung der geprüften Rechnungen für die auf den Landkreis fallenden Planungskosten.“

 

Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahren wurde am 07.02.2018 vom Landkreis Würzburg bei der Regierung von Unterfranken gestellt, welche dieses auch umgehend einleitete. Mit Beschluss des Kreistages vom 15.07.2019 wurde auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses den Erwiderungen zu den Einwendungen zugestimmt. Die Antwortschreiben zu den privaten und öffentlichen Einwendungen wurden am 20.07.2019 an die Regierung von Unterfranken übersandt. Die Beschwerdeführer haben einen Abdruck erhalten. Zwischenzeitlich haben sich Planänderungen ergeben, die eine Neuauslegung der geänderten Planfeststellungsunterlagen nötig machen. Auch hiergegen können wiederum Einwendungen erhoben werden, über deren Behandlung der Kreistag zu gegebener Zeit beraten und beschließen muss.

 

Nach Beschluss des Kreistages vom 17.10.2016 beteiligt sich der Landkreis Würzburg grundsätzlich an der Umsetzung der Umfahrung Rimpar. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Finanzierung in Zusammenarbeit mit dem Markt Rimpar sowie den Förderbehörden abzustimmen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, den Planfeststellungsantrag einzureichen, sobald antragsreife Unterlagen vorliegen. Weiterhin wurde beschlossen, dass sich der Landkreis Würzburg mit max. 3 Mio € an der Gesamtmaßnahme beteiligt. Der Beauftragung weiterer, für die Realisierung der Südumfahrung erforderlicher, Planungsleistungen wurde zugestimmt. Es bestand Einvernehmen darüber, dass die Kostenbeteiligung des Landkreises nur bei Durchführung der gesamten Maßnahme erfolgen soll. Ein konkreter Beschluss hierzu wurde noch nicht gefasst.

 

Aufgrund der bestehenden Vereinbarung sowie der vorgelegten Kostenaufstellungen zu den Planungskosten (siehe Anlage) in Höhe von insgesamt 851.753,71 € empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, den Höchstbetrag von 175.000,00 € auszubezahlen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden. Eine darüber hinaus gehende Zahlung ist zum derzeitigen Stand der Maßnahme nicht möglich.

 

Weiterhin empfiehlt der Kreisausschuss, das Staatl. Bauamt Würzburg zu beauftragen über die Durchführung der Baumaßnahme, entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008/02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar erstellen zu lassen, sofern eine Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Marktes Rimpar vorliegt. Die Vereinbarung sollte aus Fürsorgegründen nur dann abgeschlossen werden, wenn die sich daraus ergebenden Verpflichtungen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes nicht übersteigen. Der Entwurf der Vereinbarung ist dem Kreisausschuss vorzulegen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag schließt sich den Empfehlungen des Kreisausschusses an und fast folgende Beschlüsse:

 

Der Kreistag beschließt, den festgelegten Höchstbetrag für Planungskosten in Höhe von 175.000,00 € an den Markt Rimpar auszubezahlen.

 

Der Kreistag beschließt, das Staatl. Bauamt Würzburg zu beauftragen eine Vereinbarung über die Durchführung der Baumaßnahme zu erstellen, sofern eine Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Markes Rimpar vorliegt. Der Entwurf der Vereinbarung ist dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis Würzburg mit max. 3 Mio € an der Gesamtmaßnahme beteiligt, sofern beide Trassen, West- und Südumgehung, realisiert werden.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Müller (Bündnis 90/Die Grünen) weist auf das nach wie vor fehlende Finanzierungskonzept seitens der Marktgemeinde Rimpar hin. Er teilt mit, dass die Grünen weiterhin kritisch dem Projekt gegenüberstehen.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Kreistag schließt sich den Empfehlungen des Kreisausschusses an und fast folgende Beschlüsse:

 

Der Kreistag beschließt, den festgelegten Höchstbetrag für Planungskosten in Höhe von 175.000,00 € an den Markt Rimpar auszubezahlen.

 

Der Kreistag beschließt, das Staatl. Bauamt Würzburg zu beauftragen eine Vereinbarung über die Durchführung der Baumaßnahme zu erstellen, sofern eine Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Markes Rimpar vorliegt. Der Entwurf der Vereinbarung ist dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis Würzburg mit max. 3 Mio € an der Gesamtmaßnahme beteiligt, sofern beide Trassen, West- und Südumgehung, realisiert werden.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA