Sitzung: 07.10.2019 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n:
Konsolidierter
Jahresabschluss 2017
Sachverhalt:
Der Landkreis Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die
kommunale doppelte Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der
kommunalen Haushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik).
Als Folge ist gemäß § 88 KommHV-Doppik ein konsolidierter
Jahresabschluss zu erstellen. Gemäß § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik sind die
Vorschriften bezüglich der Konsolidierung erst ab dem fünften Haushaltsjahr
anzuwenden, das dem Haushaltsjahr der Einführung der Haushaltswirtschaft nach
den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung folgt.
Im Anschluss dessen wurde bei der Regierung von Unterfranken vorsorglich
eine Fristverlängerung für die erstmalige Aufstellung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2
KommHV-Doppik beantragt, welcher auch zugestimmt wurde. Grund hierfür war unter
anderem die personelle Situation im Jahr 2017 durch den langwierigen Ausfall
des damaligen Leiter des Zentralen Fachbereiches 2.
Die für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Jahr
2017 erforderlichen Arbeiten konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Die
Finanzverwaltung wurde bei diesem Projekt - wie auch bei der Einführung der
Doppik - durch die Rödl & Partner GmbH, Kranhaus 1, 50678 Köln beraten und
unterstützt.
Herr Quost, als Vertreter von Rödl & Partner stellt in dieser
Sitzung den konsolidierten Jahresabschluss vor. Das Gesamtwerk „Konsolidierter
Jahresabschluss des Landkreises Würzburg zum 31.12.2017“ steht als Anlage zur
Verfügung. Dieses besteht - wie gesetzlich gemäß Art. 88a Landkreisordnung i.
V. m. § 88 KommHV-Doppik vorgeschrieben - aus dem Konsolidierungsbericht, der
konsolidierten Ergebnis- und Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und
der Eigenkapitalübersicht sowie als Anlage dem Beteiligungsbericht.
Die Kreisrechnungsprüfung wurde stets über den Sachstand informiert. Mit
Schreiben vom 21.06.2019 hat Herr Landrat Nuß die Kreisrechnungsprüfung
gebeten, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur überörtlichen Prüfung
des konsolidierten Jahresabschlusses einzuladen. Der Bayerische Kommunale
Prüfungsverband hat die Prüfung im Rahmen der anstehenden Prüfung der
Haushaltsjahre 2013 bis 2018 zugesagt.
Debatte:
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA