Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Anlage/n:        

Konsolidierter Jahresabschluss 2017

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die kommunale doppelte Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der kommunalen Haushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik).

 

Als Folge ist gemäß § 88 KommHV-Doppik ein konsolidierter Jahresabschluss zu erstellen. Gemäß § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik sind die Vorschriften bezüglich der Konsolidierung erst ab dem fünften Haushaltsjahr anzuwenden, das dem Haushaltsjahr der Einführung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung folgt.

 

Im Anschluss dessen wurde bei der Regierung von Unterfranken vorsorglich eine Fristverlängerung für die erstmalige Aufstellung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik beantragt, welcher auch zugestimmt wurde. Grund hierfür war unter anderem die personelle Situation im Jahr 2017 durch den langwierigen Ausfall des damaligen Leiter des Zentralen Fachbereiches 2.

 

Die für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Jahr 2017 erforderlichen Arbeiten konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Die Finanzverwaltung wurde bei diesem Projekt - wie auch bei der Einführung der Doppik - durch die Rödl & Partner GmbH, Kranhaus 1, 50678 Köln beraten und unterstützt.

 

Herr Quost, als Vertreter von Rödl & Partner stellt in dieser Sitzung den konsolidierten Jahresabschluss vor. Das Gesamtwerk „Konsolidierter Jahresabschluss des Landkreises Würzburg zum 31.12.2017“ steht als Anlage zur Verfügung. Dieses besteht - wie gesetzlich gemäß Art. 88a Landkreisordnung i. V. m. § 88 KommHV-Doppik vorgeschrieben - aus dem Konsolidierungsbericht, der konsolidierten Ergebnis- und Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalübersicht sowie als Anlage dem Beteiligungsbericht.

 

Die Kreisrechnungsprüfung wurde stets über den Sachstand informiert. Mit Schreiben vom 21.06.2019 hat Herr Landrat Nuß die Kreisrechnungsprüfung gebeten, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur überörtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses einzuladen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Prüfung im Rahmen der anstehenden Prüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2018 zugesagt.

 

 

 

Debatte:

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA