Sitzung: 16.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Beim Kommunalunternehmen steht seit dem Jahr 2012
noch ein Verlustausgleich in Höhe von 398.815,31 € aus dem Altenheimbereich
offen.
Mit einem aus dem
Verkauf von Miravilla verbliebenen Überschuss in Höhe von 803.709,12 € sollten
nach dem Willen des Aufsichtsrates die Anlaufverluste der Seniorenzentren
Estenfeld, Eibelstadt und Kürnach ausgeglichen werden. Aus diesem Grunde wurde
dieser Betrag den Senioreneinrichtungen des Landkreises zur Verfügung gestellt.
Auch wenn dieser Betrag in zwei Jahresraten im Dezember 2012 mit 403.709,12 €
und im Januar 2013 mit 400.000,00 € jeweils mit der Inbetriebnahme der
jeweiligen Einrichtung ausgezahlt wurde, vertrat die Finanzverwaltung die
Auffassung, dass der Sachverhalt nur im Gesamten beurteilt werden könne. Es
wurde deshalb bei der Ermittlung des Verlustausgleiches 2013 im Jahr 2014 eine
Vergleichsberechnung durchgeführt. Wenn im Dezember 2012 die zu diesem
Zeitpunkt schon vorhandenen Überschüsse den Senioreneinrichtungen in einer
Summe gutgebracht worden wären, hätte sich folgende Berechnung ergeben:
Jahresüberschuss 2012: 404.893,81
€
Jahresüberschuss 2013:
79.698,16 €
Gewinnvortrag 2013: 484.591,97
€
Tatsächlich bestand zum Ende des Jahres 2013 unter
Berücksichtigung des Verlustausgleiches ein Gewinnvortrag von
479.698,16 €.
Ein weiterer Ausgleich durch den Landkreis wurde
deshalb nicht geleistet. Es wurde empfohlen, den bestehenden Verlustvortrag
beim Kommunalunternehmen durch eine Rückzahlung der Senioreneinrichtungen
auszugleichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dieser Vorgehensweise ausdrücklich
zugestimmt.
Eine Rückzahlung der Senioreneinrichtungen ist nicht erfolgt, so dass
der Betrag in Höhe von 398.815,31 € noch offen steht.
Vom Kommunalunternehmen wird die Auffassung vertreten, dass die
Aufteilung zurecht erfolgt ist, weil entgegen der ursprünglichen Planung die
Seniorenzentren unterschiedlich in Betrieb gingen.
Unabhängig davon ist nach §
14 Abs. 2 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) ein nach Ablauf von
fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag aus Haushaltsmitteln der Gemeinde
(des Landkreises) auszugleichen, wenn er nicht durch Abbuchung von den
Rücklagen ausgeglichen werden kann.
Rücklagen sind hierfür nicht vorhanden. Bei einer Rückbuchung durch die
Senioreneinrichtungen gGmbH würde dies zwei Drittel des bestehenden
Gewinnvortrages aufzehren, so dass in Zukunft anfallende Verluste, welche
ansonsten durch den Gewinnvortrag abgedeckt werden, früher vom Landkreis
auszugleichen wären.
Um die Angelegenheit abzuschließen, wird deshalb vorgeschlagen, den
offenstehenden Verlustausgleich in diesem Jahr auszugleichen. Haushaltsmittel
hierfür sind bereit gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Er stimmt der Erstattung des noch offen stehenden Verlustausgleiches aus dem Jahr 2012 in Höhe von 398.815,31 € zu.
Debatte:
Ltd. Verwaltungsdirektor Künzig erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldung vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Er stimmt der Erstattung des noch offen stehenden Verlustausgleiches aus dem Jahr 2012 in Höhe von 398.815,31 € zu.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA,
KU