Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Frau stv. Landrätin Schäfer weist darauf hin, dass unter der Abhandlung des Tagesordnungspunktes 3 bereits inhaltlich auch der Tagesordnungspunkt 4 mit angesprochen wurde. Sie bittet deshalb um erweiterten Sachbericht.

 

Herr Blenk verweist nochmals auf die Ausgangssituation, dass im letzten Sozialausschuss gewünscht worden war, über die tatsächliche Situation der Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Würzburg, vor allen Dingen in Bezug auf Einsatzfelder in den Gemeinden Bericht zu erstatten. Der entsprechende Sachbericht wird von Herrn Kothe vorgetragen.

 

Herr Kothe stellt die Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten im Jobcenter des Landkreises dar, nachdem erstmals zum 01.07.2008 überhaupt Arbeitsgelegenheiten eingerichtet wurden (siehe Anlage 2).

 

Innerhalb der Arbeitsgelegenheiten wurden zwei unterschiedliche Formen der Arbeitsgelegenheiten durchgeführt und zwar

 

-          die Arbeitsgelegenheiten ohne Trägerpauschale und

-          die Arbeitsgelegenheiten mit Trägerpauschale.

 

Die Trägerpauschale wird in den Fällen von Seiten des Jobcenters aufgebracht, wo für die Betreuung der Kunden eine sozialpädagogische Begleitung für fachlich notwendig erachtet wird.

 

Bei Einsatzbereichen innerhalb der Gemeinden, wie bei gemeindlichen Bauhöfen oder im gemeindlichen Archiv, aber auch bei Einsatz im öffentlichen Bereich wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen wurde grundsätzlich ohne Trägerpauschale gearbeitet. Im Gegensatz dazu wurden die Arbeitsgelegenheiten mit Trägerpauschale bei Bildungs- und  Beschäftigungsträgern durchgeführt. Bei diesen Trägern war aufgrund der Vielzahl der Arbeitsgelegenheiten für die Jobcenter aus Stadt und Landkreis sozialpädagogisches Fachpersonal für die Betreuung eingestellt worden. Für diese sozialpädagogische Betreuung müsse dann eine entsprechende Trägerpauschale ausgehandelt und durch das Jobcenter übernommen werden.

 

Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem SGB II immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung bzw. Qualifizierung und anderen  Eingliederungsinstrumenten ist. Vorrangige Zielsetzung dieser geförderten Beschäftigung ist die Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Arbeitsgelegenheiten dienen insbesondere dazu, einerseits die soziale Integration zu fördern, als auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wieder herzustellen und damit die Chancen zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Außerdem trägt die Arbeitsgelegenheit dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche Problemlagen zu mindern.

 

Die öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt Kenntnisse über Eignungs- und Interessensschwerpunkte einschließlich Qualifikationen, Motivation und Arbeitsbereitschaft sowie wichtige Hinweise für die Fallmanager/Arbeitsvermittler im Bereich der Integrationsarbeit für den einzelnen Hilfeempfänger. Die Arbeitsgelegenheiten unterliegen immer den Kriterien des „öffentlichen Interesses“, der „Zusätzlichkeit“ und zukünftig der „Wettbewerbsneutralität“.

 

Die dritte Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH-E); Diese Variante wird derzeit im Jobcenter des Landkreises nicht durchgeführt.

 

Bei den Arbeitsgelegenheiten mit oder ohne Trägerpauschale wird den Teilnehmern eine Mehraufwandsentschädigung gewährt (1 Euro pro Stunde). Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung begründen kein Arbeitsverhältnis. Das Arbeitslosengeld II wird weitergewährt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den Mehraufwand (1 Euro). Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen sollten mittelbar zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinführen (erste Stufe einer Integrationsleiter). Im Vordergrund steht die individuelle Förderung der Teilnehmerinnen und erst an 2. Stelle das Ergebnis der durchgeführten Arbeiten. Die Arbeitsverhältnisse sollten so ausgestaltet werden, dass die Teilnehmerinnen über die Bereitstellung ihrer Arbeitskraft hinaus auch in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung gefördert werden (feste Ansprechpartner bei Maßnahmeträger, Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, Bewerbungstraining, Qualifizierung). Für diese Leistungen des Trägers wird dann die Trägerpauschale durch das Jobcenter übernommen. Die Teilnehmer im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten sind zwischen 18 und 65 Jahren. Ausschließlich im Projekt für Arbeit, Qualifizierung und Training (PAQT) sind Teilnehmer nur unter 25 Jahre.

 

Seit 01.07.2008 bis heute wurden insgesamt 665 Maßnahmen durchgeführt an denen insgesamt 466 Hilfeempfänger teilgenommen haben. Die Diskrepanz zwischen den Maßnahmeplätzen und den Teilnehmern resultiert aus der Tatsache, dass auch eine Verlängerung oder erneute Zuweisung eines Hilfeempfängers in Frage kommt.

 

Der Anlage 2 kann entnommen werden, dass immerhin bei 42 Personen direkt nach der Arbeitsgelegenheit eine Arbeitsaufnahme erfolgte und 17 Personen direkt nach der AGH eine Berufsausbildung aufnehmen konnten.

 

Bei den weiteren Zahlen wird jedoch auch deutlich, dass immerhin 48 Einstellungen erfolgen mussten wegen fehlender Mitwirkung und 38 Personen die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen abbrechen mussten.

 

Insgesamt stellt sich jedoch die statistische Erfassung recht problematisch dar, da z.B. bei der Arbeitsaufnahme nur die Fälle gezählt wurden, die direkt nach der AGH eine Arbeit aufnehmen. Hilfeempfänger, die 2 oder 3 Wochen nach Beendigung der Maßnahme ein Arbeitsverhältnis begründen, werden in der Statistik nicht gezählt. Bei den insgesamt 123 Arbeitsaufnahmen aus den Arbeitsgelegenheiten ist es immerhin gelungen, 18 Arbeitsverhältnisse über die Gemeinden des Landkreises Würzburg einzurichten. 105 Arbeitsverhältnisse wurden bei anderen Arbeitgebern begründet. Nachdem diese Zahlen nicht aus der Statistik abgeleitet werden können, wurde dies für alle bisherigen Arbeitsgelegenheiten händisch ausgezählt. 83 Personen finden sich aktuell noch in Arbeitsgelegenheiten135 Personen beziehen weiterhin Arbeitslosengeld nach dem SGB II. Von den ausgewerteten bereinigten Zahlen konnten ca. 30 % der Teilnehmer in Arbeit vermittelt werden.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht sind, schließt Frau stv. Landrätin Schäfer die Debatte und stellt fest, dass der ständige Wandel in der SGB II und SGB III‑Gesetzgebung sicher den Ausschuss weiterhin intensiv beschäftigen wird. Sie sieht diese Entwicklung natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden Verwaltungsaufwendungen und als weiteres belastendes Moment in der Arbeit im Jobcenter.