Sitzung: 17.10.2011 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Debatte:
Frau
stv. Landrätin Schäfer weist darauf hin, dass unter der Abhandlung des
Tagesordnungspunktes 3 bereits inhaltlich auch der
Tagesordnungspunkt 4 mit angesprochen wurde. Sie bittet deshalb um
erweiterten Sachbericht.
Herr
Blenk verweist nochmals auf die Ausgangssituation, dass im letzten
Sozialausschuss gewünscht worden war, über die tatsächliche Situation der
Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Würzburg, vor allen Dingen in Bezug auf
Einsatzfelder in den Gemeinden Bericht zu erstatten. Der entsprechende Sachbericht wird von Herrn Kothe
vorgetragen.
Herr
Kothe stellt die Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten im Jobcenter des
Landkreises dar, nachdem erstmals zum 01.07.2008 überhaupt Arbeitsgelegenheiten
eingerichtet wurden (siehe Anlage 2).
Innerhalb der Arbeitsgelegenheiten wurden zwei
unterschiedliche Formen der Arbeitsgelegenheiten durchgeführt und zwar
-
die Arbeitsgelegenheiten ohne Trägerpauschale und
-
die Arbeitsgelegenheiten mit Trägerpauschale.
Die Trägerpauschale wird in den Fällen von
Seiten des Jobcenters aufgebracht, wo für die Betreuung der Kunden eine
sozialpädagogische Begleitung für fachlich notwendig erachtet wird.
Bei Einsatzbereichen innerhalb der
Gemeinden, wie bei gemeindlichen Bauhöfen oder im gemeindlichen Archiv, aber
auch bei Einsatz im öffentlichen Bereich wie Kindergärten oder
Pflegeeinrichtungen wurde grundsätzlich ohne Trägerpauschale gearbeitet. Im
Gegensatz dazu wurden die Arbeitsgelegenheiten mit Trägerpauschale bei
Bildungs- und Beschäftigungsträgern
durchgeführt. Bei diesen Trägern war aufgrund der Vielzahl der
Arbeitsgelegenheiten für die Jobcenter aus Stadt und Landkreis
sozialpädagogisches Fachpersonal für die Betreuung eingestellt worden. Für
diese sozialpädagogische Betreuung müsse dann eine entsprechende
Trägerpauschale ausgehandelt und durch das Jobcenter übernommen werden.
Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen,
dass öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem SGB II immer nachrangig
gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung bzw. Qualifizierung und
anderen Eingliederungsinstrumenten ist.
Vorrangige Zielsetzung dieser geförderten Beschäftigung ist die Heranführung
von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Arbeitsgelegenheiten dienen insbesondere
dazu, einerseits die soziale Integration zu fördern, als auch die
Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wieder herzustellen und damit
die Chancen zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Außerdem
trägt die Arbeitsgelegenheit dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer
Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche Problemlagen zu
mindern.
Die öffentlich geförderte Beschäftigung
vermittelt Kenntnisse über Eignungs- und Interessensschwerpunkte einschließlich
Qualifikationen, Motivation und Arbeitsbereitschaft sowie wichtige Hinweise für
die Fallmanager/Arbeitsvermittler im Bereich der Integrationsarbeit für den
einzelnen Hilfeempfänger. Die Arbeitsgelegenheiten unterliegen immer den
Kriterien des „öffentlichen Interesses“, der „Zusätzlichkeit“ und zukünftig der
„Wettbewerbsneutralität“.
Die dritte Möglichkeit der
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH-E); Diese Variante wird
derzeit im Jobcenter des Landkreises nicht durchgeführt.
Bei den Arbeitsgelegenheiten mit oder ohne
Trägerpauschale wird den Teilnehmern eine Mehraufwandsentschädigung gewährt
(1 Euro pro Stunde). Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
begründen kein Arbeitsverhältnis. Das Arbeitslosengeld II wird
weitergewährt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den Mehraufwand
(1 Euro). Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen sollten
mittelbar zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
hinführen (erste Stufe einer Integrationsleiter). Im Vordergrund steht die
individuelle Förderung der Teilnehmerinnen und erst an 2. Stelle das Ergebnis
der durchgeführten Arbeiten. Die Arbeitsverhältnisse sollten so ausgestaltet
werden, dass die Teilnehmerinnen über die Bereitstellung ihrer Arbeitskraft
hinaus auch in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung gefördert werden
(feste Ansprechpartner bei Maßnahmeträger, Unterstützung bei der
Arbeitsplatzsuche, Bewerbungstraining, Qualifizierung). Für diese Leistungen
des Trägers wird dann die Trägerpauschale durch das Jobcenter übernommen. Die
Teilnehmer im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten sind zwischen 18 und 65 Jahren.
Ausschließlich im Projekt für Arbeit, Qualifizierung und Training (PAQT) sind
Teilnehmer nur unter 25 Jahre.
Seit 01.07.2008 bis heute wurden insgesamt
665 Maßnahmen durchgeführt an denen insgesamt 466 Hilfeempfänger
teilgenommen haben. Die Diskrepanz zwischen den Maßnahmeplätzen und den
Teilnehmern resultiert aus der Tatsache, dass auch eine Verlängerung oder
erneute Zuweisung eines Hilfeempfängers in Frage kommt.
Der Anlage 2 kann entnommen werden, dass
immerhin bei 42 Personen direkt nach der Arbeitsgelegenheit eine
Arbeitsaufnahme erfolgte und 17 Personen direkt nach der AGH eine
Berufsausbildung aufnehmen konnten.
Bei den weiteren Zahlen wird jedoch auch
deutlich, dass immerhin 48 Einstellungen erfolgen mussten wegen fehlender
Mitwirkung und 38 Personen die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen
abbrechen mussten.
Insgesamt stellt sich jedoch die
statistische Erfassung recht problematisch dar, da z.B. bei der Arbeitsaufnahme
nur die Fälle gezählt wurden, die direkt nach der AGH eine Arbeit aufnehmen.
Hilfeempfänger, die 2 oder 3 Wochen nach Beendigung der Maßnahme ein
Arbeitsverhältnis begründen, werden in der Statistik nicht gezählt. Bei den insgesamt
123 Arbeitsaufnahmen aus den Arbeitsgelegenheiten ist es immerhin gelungen,
18 Arbeitsverhältnisse über die Gemeinden des Landkreises Würzburg
einzurichten. 105 Arbeitsverhältnisse wurden bei anderen Arbeitgebern
begründet. Nachdem diese Zahlen nicht aus der Statistik abgeleitet werden
können, wurde dies für alle bisherigen Arbeitsgelegenheiten händisch
ausgezählt. 83 Personen finden
sich aktuell noch in Arbeitsgelegenheiten135 Personen beziehen weiterhin
Arbeitslosengeld nach dem SGB II. Von den ausgewerteten bereinigten Zahlen
konnten ca. 30 % der Teilnehmer in Arbeit vermittelt werden.
Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr
gewünscht sind, schließt Frau stv.
Landrätin Schäfer die Debatte
und stellt fest, dass der ständige Wandel in der SGB II und SGB III‑Gesetzgebung
sicher den Ausschuss weiterhin intensiv beschäftigen wird. Sie sieht diese
Entwicklung natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden
Verwaltungsaufwendungen und als weiteres belastendes Moment in der Arbeit im
Jobcenter.