Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Ortsmitte des Marktes Rimpar verläuft die Staatsstraße 2294, an welche von Westen kommend die Kreisstraße WÜ 3 anschließt. Die Staatsstraße stellt hierbei eine von Nord nach Süd verlaufende Verbindungsachse zwischen Hammelburg, Arnstein und Würzburg dar. Im Zentrum von Rimpar weist diese nach der Verkehrszählung von 2015 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 9126 Kfz/24h (SV 381) auf. Die Kreisstraße WÜ 3, welche von West nach Ost beginnend an der B27 bei Veitshöchheim über Rimpar bis Prosselsheim verläuft, weißt auf dem westlich von Rimpar gelegenem Streckenabschnitt einen DTV von 3622 Kfz/24h (SV 181) auf. Derzeitig ist die St 2294 der WÜ 3 bevorrechtigt, so dass der doppelt so starke Nord-Süd Verkehrsstrom ungehindert fließen kann.

Für den Markt Rimpar wird aktuell durch das Architekturbüro „Kaiser + Juritza + Partner“ die Ortsmitte überplant. Die Planung sieht vor die Ortsmitte mittels einem „Einbahnring“ attraktiver zu gestalten und die bestehende verkehrstechnische Situation zu verbessern. Unfallauffällig ist die Ortsmitte von Rimpar derzeit nicht. Die bestehende Planung ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Es ist daher beabsichtigt eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern, dem Markt Rimpar sowie dem Landkreis Würzburg über den gemeinschaftlichen Umbau der Kreuzung St 2294/WÜ3 in der Ortsdurchfahrt Rimpar zu einem Einbahnstraßenring zu schließen.

 

Der Markt Rimpar ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Für die Kosten der Änderung von Kreuzungen im Zuge der Gemeinschaftsmaßnahme sind Art. 32 BayStrWG, die Fernstraßenkreuzungsverordnung sowie die Straßenkreuzungsrichtlinien maßgebend.

 

Der Markt Rimpar trägt den Kostenanteil des Landkreises. Die Verpflichtung des Landkreises Würzburg erfolgt durch die direkte Vereinnahmung der auf den Landkreis entfallenden Fördermittel durch den Markt Rimpar. Weitere Zahlungen erfolgen nicht.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Schließung einer Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Umbau der Kreuzung St 2294/WÜ 3 in der Ortsdurchfahrt Rimpar zu einem Einbahnstraßenring zu. Der Landrat wird zur Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.

 

 

Debatte:

 

Fragen aus dem Gremium hinsichtlich der Förderhöhe sowie der Übernahme der Kosten bei einer Kostensteigerung werden von Frau Hümmer und Bürgermeister Losert beantwortet.

 

Bürgermeister Losert erklärt, dass von einer 80%igen Förderung der Maßnahme ausgegangen werde. Daher könne die Förderung erst festgemacht werden, wenn die Submission erfolgt sei. In der Kreuzungsvereinbarung werden die Äste festgelegt, die auf den Einbahnstraßenring führen. Danach werde dann der Kostenanteil berechnet. Der Landkreis erhält für den Kostenanteil die Förderung, die dann an die Gemeinde weitergereicht werde.

Er führt weiter aus, dass der Markt Rimpar bereits in Vorleistung gegangen sei und sieben Grundstücke erworben habe, um das Projekt realisieren zu können. Ziel der Maßnahme sei die Verkehrssicherheit in der Ortsmitte. Durch den Einbahnring könnte zum einen die Unfallgefahr gemindert und zum anderen ein besserer Verkehrsfluss erzielt werden.

 

Kreisrätin Ries fragt nach, ob bei der Planung Zebrastreifen oder Ampeln für die Fußgänger vorgesehen sind bzw. warum die bereits bestehende Ampel nicht belassen werde.

 

Bürgermeister Losert teilt mit, dass grundsätzlich keine Zebrastreifen vorgesehen seien, da laut Verkehrsexperten diese keine Sicherheit für Fußgänger darstellen.

Was die Entfernung der vorhandenen Ampel angehe, so würde diese genau in dem Bereich stehen, in dem der Fahrbahnteiler vorgesehen ist. Zudem würde sich der Verkehr im Einbahnring stauen, wenn man die Ampelanlage an dieser Stelle belassen würde und Fußgänger die Kreuzung queren. Eine Verlegung der Ampelanlage wäre lediglich denkbar im Verlauf der Staatsstraße. Er teilt mit, dass im Dezember weitere Gespräche mit der Regierung stattfinden werden. Dort könne er das Thema nochmal ansprechen.

Er weist darauf hin, dass in Frammersbach ein vergleichbarer Einbahnring sei, der auch ohne Zebrastreifen und Ampelanlage funktioniere.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Schließung einer Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Umbau der Kreuzung St 2294/WÜ 3 in der Ortsdurchfahrt Rimpar zu einem Einbahnstraßenring zu. Der Landrat wird zur Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung ermächtigt.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA