Sitzung: 23.09.2019 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 03.06.2019 wurde der
Beschluss gefasst, dass an der Straße WÜ 5 zwischen Oberpleichfeld und
Seligenstadt Bäume der nichtfruchtenden Vogelkirschsorte ‘Plena‘ angepflanzt
werden sollen. Diese Sortenwahl erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde
Oberpleichfeld.
Wenige Tage danach hat die Gemeinde Oberpleichfeld um eine Beratung
bezüglich der Baumauswahl für die Bepflanzung der Kreisstraße WÜ 5 durch die Kreisfachberatung
gebeten. Bei der Sitzung des Gemeinderats Oberpleichfeld am 01.08.2019 hat sich
dieser, entgegen seines ursprünglichen Wunsches, für die Pflanzung der
fruchtenden Art ausgesprochen.
Es ist nun vorgesehen, Ende Oktober/ Anfang November 2019 insgesamt 108
Bäume der fruchttragenden Art Prunus avium (Vogelkirsche) entlang der
Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld anzupflanzen. Dabei
handelt es sich wegen der Abstandsvorschriften um die maximal mögliche Anzahl
von Bäumen. Die Kosten für die Anpflanzung und die Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege im Jahr 2019 werden sich nach der Kostenkalkulation auf rund
56.000,- € belaufen. Im Haushalt für 2019 ist für die Anpflanzung der Baumreihe
ein Betrag in Höhe von 80.000,- € vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 03.06.2019 wird dahingehend abgeändert, dass Herr Landrat Nuss ermächtigt wird, die Ausschreibung für die Anpflanzung der Baumreihe mit der Baumart Prunus avium (fruchtende Vogelkirsche) entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld durchzuführen und den Auftrag an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben.
Landrat Nuß erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 03.06.2019 wird dahingehend abgeändert, dass Herr Landrat Nuss ermächtigt wird, die Ausschreibung für die Anpflanzung der Baumreihe mit der Baumart Prunus avium (fruchtende Vogelkirsche) entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld durchzuführen und den Auftrag an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 5, FB 51
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, KrPA