Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 03.06.2019 wurde der Beschluss gefasst, dass an der Straße WÜ 5 zwischen Oberpleichfeld und Seligenstadt Bäume der nichtfruchtenden Vogelkirschsorte ‘Plena‘ angepflanzt werden sollen. Diese Sortenwahl erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde Oberpleichfeld.

 

Wenige Tage danach hat die Gemeinde Oberpleichfeld um eine Beratung bezüglich der Baumauswahl für die Bepflanzung der Kreisstraße WÜ 5 durch die Kreisfachberatung gebeten. Bei der Sitzung des Gemeinderats Oberpleichfeld am 01.08.2019 hat sich dieser, entgegen seines ursprünglichen Wunsches, für die Pflanzung der fruchtenden Art ausgesprochen.

   

Es ist nun vorgesehen, Ende Oktober/ Anfang November 2019 insgesamt 108 Bäume der fruchttragenden Art Prunus avium (Vogelkirsche) entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld anzupflanzen. Dabei handelt es sich wegen der Abstandsvorschriften um die maximal mögliche Anzahl von Bäumen. Die Kosten für die Anpflanzung und die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im Jahr 2019 werden sich nach der Kostenkalkulation auf rund 56.000,- € belaufen. Im Haushalt für 2019 ist für die Anpflanzung der Baumreihe ein Betrag in Höhe von 80.000,- € vorgesehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 03.06.2019 wird dahingehend abgeändert, dass Herr Landrat Nuss ermächtigt wird, die Ausschreibung für die Anpflanzung der Baumreihe mit der Baumart Prunus avium (fruchtende Vogelkirsche) entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld durchzuführen und den Auftrag an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben.

 

 

Landrat Nuß erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 03.06.2019 wird dahingehend abgeändert, dass Herr Landrat Nuss ermächtigt wird, die Ausschreibung für die Anpflanzung der Baumreihe mit der Baumart Prunus avium (fruchtende Vogelkirsche) entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld durchzuführen und den Auftrag an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 51

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA