Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreisjugendpfleger Junghans teilt mit, dass der Kreistag am 18. März 2019 beschlossen habe, einen Jugendkreistag ins Leben zu rufen. Das Gremium, besteht aus max. 70 Landkreisjugendlichen im Alter von 14-17 Jahre. Die Landkreisschülerinnen/Landkreisschüler kommen aus weiterführenden Schulen. Derzeit nehmen 7 weiterführende Schulen teil. Hierbei handele es sich um die Realschule Höchberg, Die Realschule Ochsenfurt, das Deutschaus-Gymnasium, das Gymnasium Veitshöchheim, die St. Ursula-Schule, das Friedrich-Koenig-Gymnasium und das Röntgen-Gymnasium.

Er weist darauf hin, dass alle Mittelschulen, Berufsschulen und Privatschulen angeschrieben worden seien. Vor allem die Mittelschulen seien intensiv beworben worden.

 

Er teilt mit, dass bereits eine erste Besprechung mit den Ansprechpartnern der Schulen stattgefunden habe. Hierbei sei der Wunsch nach einem ersten Kennenlernen der Schüler/innen untereinander geäußert worden. Deshalb habe man beschlossen vor Beginn der konstituierenden Sitzung eine Kennenlernrunde durchzuführen.

Des Weiteren informiert Herr Junghans über die Vorgehensweise was die Antragstellung angeht sowie über den geplanten Ablauf der Sitzung.

 

Er weist darauf hin, dass nähere Informationen und Dokumente zum Jugendkreistag auf der Homepage des Landkreises Würzburg eingestellt seien.

 

 

 

Debatte:

 

In der anschließenden Debatte wird darauf hingewiesen, dass die Mittelschulen im nächsten Schuljahr nochmal explizit beworben werden sollen. Weiterhin wird das Eintrittsalter angesprochen und inwieweit dieses auf 13 Jahren vorverlegt werden können.

Gründe: Mittelschüler vollenden in der Regel im Laufe der 8. Klasse das 14. Lebensjahr. Dies würde jedoch bedeuten, dass diese erst in der 9. Klasse die Möglichkeit hätten als Jugendkreisrat/Jugendkreisrätin tätig zu werden. Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse würden jedoch dann ihren Focus auf den Qualifizierenden Abschluss richten.

Des Weiteren wird darum gebeten, die Jugendlichen im Vorfeld über die föderale Struktur der Gremien zu informieren.

 

Kreisjungendpfleger Junghans teilt mit, dass das Jugendalter laut Gesetz ab 14 Jahre beginnt. Zum zweiten könnte es dann auch zu einem datenschutzrechtlichen Problem kommen.

 


 

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 c

 

Zur Kenntnis an GB 3, SFB 2, SFB 3 – Frau Klotzbach

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Anfragen, Wünsche und Anregungen der Ausschussmitglieder zu verzeichnen sind, beendet Landrat Nuß die Sitzung um 11:20 Uhr.