Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Frau stv. Landrätin Schäfer erläutert die Notwendigkeit der Einrichtung eines örtlichen Beirates und den Erlass einer Geschäftsordnung für den örtlichen Beirat. Die Notwendigkeit für die Einrichtung des örtlichen Beirates wird mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesetzlich nach § 44 b SGB II geregelt. Damit muss auch das Jobcenter des Landkreises Würzburg nach § 18 d SGB II einen örtlichern Beirat einrichten. Frau Schäfer bittet deshalb Herrn Blenk um entsprechenden Sachvortrag.

 

Die Aufgaben des örtlichen Beirates wurden bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 28.03.2011 vorgestellt. Ebenfalls in dieser Sitzung wurde die Zusammensetzung des örtlichen Beirates diskutiert und abschließend beschlossen.

 

Nach § 18 d Satz 5 gibt sich der Beirat eine Geschäftsordnung. In der heutigen Sitzung soll deshalb ein Entwurf einer möglichen Geschäftsordnung für den örtlichen Beirat des Jobcenters Landkreis Würzburg zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach Verabschiedung durch den Sozialausschuss soll die heute verabschiedete Geschäftsordnung dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 02.12.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Die Berufung der Mitglieder des Beirates erfolgt auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Über deren Bestellung soll ebenfalls in der heutigen Sitzung beraten werden.

 

Durch das Jobcenter wurden die lt. Beschluss vom 28.03.2011 vertretenen Verbände und Organisationen um die Benennung ihrer Vertretungen im örtlichen Beirat gebeten.

 

Inzwischen liegen dem Jobcenter folgende namentliche Vertretungen vor:

 

-          Handwerskammer Unterfranken – Herr Frank Weth, Geschäftsführer

-          IHK Würzburg-Schweinfurt – Herr Rudolf Trunk, Hauptgeschäftsführer

-          Agentur für Arbeit – Herr Achim Schnabel, stv. Leiter der Agentur Würzburg

-          Staatl. Schulamt im Landkreis Würzburg – Herr Schulrat Erwin Pfeuffer, zuständig für die vertiefte Berufsorientierung am Schulamt Würzburg

-          Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege für Stadt und Landkreis Würzburg – Herr Günther Purrlein, Christophorus GmbH

-          Bündnis Familie und Arbeit – Herr Klaus Rostek, Familienbeauftragter im Landkreis Würzburg

-          Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – Herr Manfred Kothe, Mitarbeiter im Jobcenter Landkreis Würzburg

-          Deutscher Gewerkschaftsbund – Region Schweinfurt-Würzburg – Frau Christine Dörfler

-          Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes Würzburg – Frau Gabriele Rottmann-Heidenreich

-          Vorsitzender des örtlichen Beirates, Herr Landrat Eberhard Nuss

-          Geschäftsbereichsleitung des Geschäftsbereiches 3 – Frau Dr. Hedda Hetzel

-          Leiter des Jobcenters Landkreis Würzburg – Herr Eberhard Blenk

 

Frau Kreisrätin Reuther erkundigt sich nach den Aufgabenstellungen des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.

 

Herr Blenk verweist auf die Rechtsgrundlage des § 18 e des SGB II. Der Beauftragte unterstützt und berät in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Frauenförderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der beratenden Unterstützung benachteiligter Gruppen bei der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie beim beruflichen Wiedereinstieg.

 

Nachdem keine Wortbeiträge mehr gewünscht sind, unterbreitet Frau stv. Landrätin Schäfer folgenden Beschluss (1.) zur Besetzung des örtlichen Beirates im Jobcenter Landkreis Würzburg.

 

Zur Geschäftsordnung, die den einzelnen Mitgliedern des Ausschusses vorliegt, erläutert Herr Blenk nochmals den Inhalt für den örtlichen Beirat (siehe Anlage 2).

 

Frau Kreisrätin Pumpurs bittet darum, bei der Zusammensetzung des örtlichen Beirates, nachdem dort alle Stellen gegendert sind, dies auch für den Landrat/die Landrätin zu tun. Von der Verwaltung wird dies zugesichert.

 

Frau Kreisrätin Reuther trägt vor, dass es sicher sinnvoll wäre, bei den Aufgaben des örtlichen Beirates in Bezug auf die Durchführung von Maßnahmen, die Evaluation und Effizienz von Maßnahmen zu beraten.

 

Herr Blenk schlägt vor, dieses Anliegen von Frau Kreisrätin Reuther unter den Aufgaben des örtlichen Beirates in § 1 zu implementieren.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im § 1 wird bereits die Auswahl und Gestaltung der angemessenen und zweckmäßigen Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen beraten. Dazu wird auch auf die Nachhaltigkeit der einzelnen Maßnahmen abgestellt. Mit der Nachhaltigkeit der Maßnahmen ist ebenfalls eine notwendige Evaluation und Effizienz der einzelnen Maßnahmen verbunden, da in diesem Zusammenhang Nachhaltigkeit bedeutet, wie die Maßnahmen insgesamt dazu beigetragen haben, die vorgegebenen qualitativen und quantitativen Ziele zu erreichen.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht werden, stellt Frau stv. Landrätin Schäfer folgenden Beschluss (2.) zur Abstimmung:


Beschluss:

 

1.       Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag die durch den Sozialausschuss vorgetragenen Vertretungen der einzelnen Verbände und Organisationen wie in der heutigen Sitzung vorgetragen, in den örtlichen Beirat des Jobcenters des Landkreises Würzburg zu berufen.

 

2.       Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag die durch den Sozialausschuss mit den Veränderungen genehmigte Geschäftsordnung zu verabschieden.