Sitzung: 17.10.2011 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Frau
stv. Landrätin Schäfer erläutert die Notwendigkeit der Einrichtung eines
örtlichen Beirates und den Erlass einer Geschäftsordnung für den örtlichen
Beirat. Die Notwendigkeit für die Einrichtung des örtlichen Beirates wird mit
dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für
Arbeitsuchende gesetzlich nach § 44 b SGB II geregelt. Damit muss
auch das Jobcenter des Landkreises Würzburg nach § 18 d SGB II
einen örtlichern Beirat einrichten. Frau Schäfer bittet deshalb Herrn Blenk um
entsprechenden Sachvortrag.
Die Aufgaben des örtlichen Beirates wurden
bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 28.03.2011 vorgestellt.
Ebenfalls in dieser Sitzung wurde die Zusammensetzung des örtlichen Beirates
diskutiert und abschließend beschlossen.
Nach § 18 d Satz 5 gibt sich
der Beirat eine Geschäftsordnung. In der heutigen Sitzung soll deshalb ein
Entwurf einer möglichen Geschäftsordnung für den örtlichen Beirat des
Jobcenters Landkreis Würzburg zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
werden. Nach Verabschiedung durch den Sozialausschuss soll die heute
verabschiedete Geschäftsordnung dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung am
02.12.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Berufung der Mitglieder des Beirates
erfolgt auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes,
insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen
Organisationen. Über deren Bestellung soll ebenfalls in der heutigen Sitzung
beraten werden.
Durch das Jobcenter wurden die lt. Beschluss
vom 28.03.2011 vertretenen Verbände und Organisationen um die Benennung ihrer
Vertretungen im örtlichen Beirat gebeten.
Inzwischen liegen dem Jobcenter folgende
namentliche Vertretungen vor:
-
Handwerskammer Unterfranken – Herr Frank Weth,
Geschäftsführer
-
IHK Würzburg-Schweinfurt – Herr Rudolf Trunk,
Hauptgeschäftsführer
-
Agentur für Arbeit – Herr Achim Schnabel, stv.
Leiter der Agentur Würzburg
-
Staatl. Schulamt im Landkreis Würzburg – Herr
Schulrat Erwin Pfeuffer, zuständig für die vertiefte Berufsorientierung am
Schulamt Würzburg
-
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege für
Stadt und Landkreis Würzburg – Herr Günther Purrlein, Christophorus GmbH
-
Bündnis Familie und Arbeit – Herr Klaus Rostek,
Familienbeauftragter im Landkreis Würzburg
-
Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
– Herr Manfred Kothe, Mitarbeiter im Jobcenter Landkreis Würzburg
-
Deutscher Gewerkschaftsbund – Region
Schweinfurt-Würzburg – Frau Christine Dörfler
-
Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes
Würzburg – Frau Gabriele Rottmann-Heidenreich
-
Vorsitzender des örtlichen Beirates, Herr Landrat
Eberhard Nuss
-
Geschäftsbereichsleitung des Geschäftsbereiches 3 –
Frau Dr. Hedda Hetzel
-
Leiter des Jobcenters Landkreis Würzburg – Herr
Eberhard Blenk
Frau Kreisrätin Reuther erkundigt sich
nach den Aufgabenstellungen des Beauftragten für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt.
Herr Blenk verweist auf die Rechtsgrundlage des
§ 18 e des SGB II. Der Beauftragte unterstützt und berät in
Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Frauenförderung,
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der beratenden Unterstützung
benachteiligter Gruppen bei der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie
beim beruflichen Wiedereinstieg.
Nachdem keine
Wortbeiträge mehr gewünscht sind, unterbreitet Frau stv. Landrätin Schäfer folgenden Beschluss (1.) zur Besetzung des örtlichen Beirates im Jobcenter
Landkreis Würzburg.
Zur Geschäftsordnung, die den einzelnen Mitgliedern
des Ausschusses vorliegt, erläutert Herr Blenk nochmals den Inhalt für den
örtlichen Beirat (siehe Anlage 2).
Frau Kreisrätin Pumpurs bittet darum, bei
der Zusammensetzung des örtlichen Beirates, nachdem dort alle Stellen gegendert
sind, dies auch für den Landrat/die Landrätin zu tun. Von der Verwaltung wird
dies zugesichert.
Frau Kreisrätin Reuther trägt vor, dass
es sicher sinnvoll wäre, bei den Aufgaben des örtlichen Beirates in Bezug auf
die Durchführung von Maßnahmen, die Evaluation und Effizienz von Maßnahmen zu
beraten.
Herr Blenk schlägt vor, dieses Anliegen von Frau
Kreisrätin Reuther unter den Aufgaben des örtlichen Beirates in § 1 zu
implementieren.
Anmerkung der Verwaltung:
Im § 1 wird
bereits die Auswahl und Gestaltung der angemessenen und zweckmäßigen
Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen beraten. Dazu wird auch
auf die Nachhaltigkeit der einzelnen Maßnahmen abgestellt. Mit der
Nachhaltigkeit der Maßnahmen ist ebenfalls eine notwendige Evaluation und
Effizienz der einzelnen Maßnahmen verbunden, da in diesem Zusammenhang
Nachhaltigkeit bedeutet, wie die Maßnahmen insgesamt dazu beigetragen haben,
die vorgegebenen qualitativen und quantitativen Ziele zu erreichen.
Nachdem keine
weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht werden, stellt Frau stv. Landrätin Schäfer folgenden Beschluss (2.) zur Abstimmung:
Beschluss:
1. Der Sozialausschuss
empfiehlt dem Kreistag die durch den Sozialausschuss vorgetragenen Vertretungen
der einzelnen Verbände und Organisationen wie in der heutigen Sitzung
vorgetragen, in den örtlichen Beirat des Jobcenters des Landkreises Würzburg zu
berufen.
2. Der Sozialausschuss
empfiehlt dem Kreistag die durch den Sozialausschuss mit den Veränderungen
genehmigte Geschäftsordnung zu verabschieden.