Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zur Maßnahme „Kreisstraße WÜ 26, Umbau der Kreuzung mit der Staatsstraße 2260 zu einem Kreisverkehrsplatz“ wurde dem Landkreis Würzburg am 23.05.2019 die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg über die Änderung der bestehenden Kreuzung der Staatsstraße 2260 und der Kreisstraße WÜ 26 in einen Kreisverkehrsplatz vorgelegt.

 

Die Maßnahme wurde bereits am 26.6.2017 und am 16.11.2018 in den Sitzungen des Umwelt und Bauausschusses behandelt. Herr Landrat Nuß wurde hierbei ermächtigt, eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.

 

Nach der bisherigen Planung war vorgesehen, dass der Freistaat Bayern diese Maßnahme durchführt und beim Landkreis Würzburg entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen für den Anteil des Landkreises anfordert.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte dem Landkreis Würzburg kürzlich mit, dass beim Freistaat Bayern für diese Maßnahme für 2019 keine Mittel zur Verfügung stehen. Der Freistaat Bayern könne daher in 2019 für seinen Anteil keine Zahlungen leisten.

 

Um diese Maßnahme noch in diesem Jahr realisieren zu können wird, wurde vorgeschlagen, dass der Landkreis Würzburg für diese Maßnahme im Jahr 2019 den Anteil des Freistaates Bayern vorfinanziert. Die Vergabe des Auftrags erfolge durch den Freistaat Bayern. Nach Einschätzung des Staatlichen Bauamtes Würzburg sollte der im Haushaltsplan 2019 enthaltene Ansatz für die in 2019 fälligen Zahlungen ausreichen.

 

Damit diese Maßnahme noch in 2019 realisiert werden kann, muss der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zusammen mit der unterzeichneten Ausbauvereinbarung spätestens zum 24.05.2019 bei der Regierung von Unterfranken vorliegen.

 

Aufgrund der Dringlichkeit bezüglich der Einreichung des Zuwendungsantrags konnte eine Aufnahme in die heutige Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses nicht mehr abgewartet werden.

 

Die Zustimmung zur Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Landkreis Würzburg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2019 erfolgt durch Herrn Landrat Nuß im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 41 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

Die Regelung zur Vorfinanzierung wurde in die Kreuzungsvereinbarung mit aufgenommen. Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg über die Änderung der bestehenden Kreuzung der Staatsstraße 2260 und der Kreisstraße WÜ 26 in einen Kreisverkehrsplatz wurde durch Herrn Landrat Nuß am 23.05.2019 unterzeichnet.

 

 

Debatte:

 

Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, StBA – Frau Fischer