Sitzung: 03.06.2019 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Zur Maßnahme „Kreisstraße WÜ 26, Umbau der
Kreuzung mit der Staatsstraße 2260 zu einem Kreisverkehrsplatz“ wurde dem
Landkreis Würzburg am 23.05.2019 die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg
über die Änderung der bestehenden Kreuzung der Staatsstraße 2260 und der
Kreisstraße WÜ 26 in einen Kreisverkehrsplatz vorgelegt.
Die Maßnahme wurde bereits am 26.6.2017 und
am 16.11.2018 in den Sitzungen des Umwelt und Bauausschusses behandelt. Herr
Landrat Nuß wurde hierbei ermächtigt, eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung
mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.
Nach der bisherigen Planung war vorgesehen,
dass der Freistaat Bayern diese Maßnahme durchführt und beim Landkreis Würzburg
entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen für den Anteil des
Landkreises anfordert.
Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte dem
Landkreis Würzburg kürzlich mit, dass beim Freistaat Bayern für diese Maßnahme
für 2019 keine Mittel zur
Verfügung stehen. Der Freistaat Bayern könne daher in 2019 für seinen Anteil keine
Zahlungen leisten.
Um diese Maßnahme noch in diesem Jahr
realisieren zu können wird, wurde vorgeschlagen, dass der Landkreis Würzburg
für diese Maßnahme im Jahr 2019 den Anteil des Freistaates Bayern
vorfinanziert. Die Vergabe des Auftrags erfolge durch den Freistaat Bayern.
Nach Einschätzung des Staatlichen Bauamtes Würzburg sollte der im Haushaltsplan
2019 enthaltene Ansatz für die in 2019 fälligen Zahlungen ausreichen.
Damit diese Maßnahme noch in 2019 realisiert
werden kann, muss der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zusammen mit der
unterzeichneten Ausbauvereinbarung spätestens zum 24.05.2019 bei der Regierung
von Unterfranken vorliegen.
Aufgrund der Dringlichkeit bezüglich der
Einreichung des Zuwendungsantrags konnte eine Aufnahme in die heutige Sitzung
des Umwelt- und Bauausschusses nicht mehr abgewartet werden.
Die Zustimmung zur Vorfinanzierung der
Maßnahme durch den Landkreis Würzburg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
im Jahr 2019 erfolgt durch Herrn Landrat Nuß im Wege einer dringlichen
Anordnung nach § 41 der Geschäftsordnung des Kreistages.
Die Regelung zur Vorfinanzierung wurde in
die Kreuzungsvereinbarung mit aufgenommen. Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Würzburg
über die Änderung der bestehenden Kreuzung der Staatsstraße 2260 und der
Kreisstraße WÜ 26 in einen Kreisverkehrsplatz wurde durch Herrn Landrat Nuß am 23.05.2019
unterzeichnet.
Debatte:
Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
StBA – Frau Fischer