Sitzung: 17.10.2011 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Debatte:
Herr Blenk erläutert zunächst allgemein den Aufbau des bundesweiten Benchmarking aller derzeit 69 Optionskommunen.
Ziel des Benchmarking ist es, grundsätzlich einen kennzahlenbasierten Erfahrungsaustausch zwischen Optionskommunen anzustoßen und von erfolgreichen Arbeitsweisen anderer zu lernen.
Insgesamt wurden die 69 optierenden Kommunen in 7 Vergleichsringe
eingeteilt. Das Benchmarking wird seit 2006 durchgeführt und hat einen
wesentlichen Teil dazu beigetragen, die jeweiligen Entwicklungen in den
einzelnen Kommunen zu analysieren und zeitnah die erforderlichen Maßnahmen
durch den Austausch von Ideen und Erfahrungen aufzunehmen und umzusetzen. Die
Kernziele des Benchmarking bestehen dabei im Leistungsvergleich der
Qualitätsentwicklung sowie der Darstellung des Kennzahlenvergleichs mit
Außenwirkung.
Das Benchmarking wird durch den Deutschen Landkreistag koordiniert. Als
Beratungsfirma wurde die Firma consens GmbH aus Hamburg beauftragt.
Die durch die Beratungsfirma festgelegten Kennzahlen werden in
regelmäßigen Workshops den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt. Hierbei
wird eine Aufarbeitung der gelieferten Kennzahlen in vergleichenden Tabellen
und Grafiken dargestellt (siehe Anlage 1).
Im Jahresbericht der Optionskommunen für das Berichtsjahr 2010 können
die erhobenen Kennzahlen und die Entwicklungen im SGB II in den einzelnen
Optionskommunen mit dem Bundestrend verglichen werden.
Insgesamt
lässt sich feststellen, dass das vorläufige Ende der weltweiten Wirtschafts-
und Finanzkrise sich im Laufe des Berichtsjahres 2010 auch im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich bemerkbar gemacht hat. Diese
Entwicklung hält auch im ersten Halbjahr 2011 an, so dass bei den anschließend
dargestellten Daten im Bereich des Jobcenters im Landkreis Würzburg weiterhin
positive Entwicklungen im Bezug auf die Situation arbeitsloser Menschen im
Landkreis Würzburg festgestellt werden können.
????? Besonders hervorgehoben werden kann die Quote der
Langzeitarbeitslosen SGB II Hilfeempfänger. Bei der Darstellung aller
bundesweit 69 Optionskommunen hat der Landkreis Würzburg zum Stichtag
31.12.2010 mit 1,31 % die niedrigste Arbeitslosenquote im SGB II
aller 69 Optionskommunen. Ebenfalls überproportional rückläufige
Fallzahlen im Vergleich aller 69 Optionskommunen weist der Landkreis Würzburg
bei der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen aus.
So wurden
bei den Bedarfsgemeinschaften von 2009 auf 2010 insgesamt 8,48 % weniger
Bedarfsgemeinschaften verzeichnet und bei den sogenannten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
ein Minus von 9,46 % registriert.
Bei der
sogenannten Aktivierungsquote konnte der Landkreis Würzburg sein Ergebnis von
2009 auf 2010 von 10,26 % auf 20,36 % verdoppeln. Das bedeutet, dass
doppelt so viele langzeitarbeitslose Hilfeempfänger in Aktivierungsmaßnahmen
vermittelt werden konnten.
Ebenfalls
deutlich angestiegen ist die Integrationsquote von 2009 auf 2010 von
11,16 % auf 19,05 %.
Nachdem im
Jobcenter im August 2011 für das erste Halbjahr 2011 die ersten
Kennzahlen-Entwicklungen durch die Firma consens zur Verfügung gestellt wurden,
ergibt dies die Möglichkeit, um an den einzelnen Kennzahlen- und
Kennzahlenvergleichen darzustellen und zu analysieren, wie sich die derzeitige
Entwicklung im Bereich der Grundsicherungsleistungen für Langzeitarbeitslose
nach den positiven Entwicklungen des Jahres 2010 im laufenden Jahr 2011
weiterentwickeln.
Die in der
Anlage 1 beiliegende Präsentation kann im Einzelnen wie folgt erläutert werden
(die Darstellung erfolgt anhand der Zahlen des Vergleichsringes 4, in dem
sich der Landkreis Würzburg befindet. In der Grafik sind die restlichen
beteiligten Kommunen K1 bis K11 aus Gründen der Anonymisierung nicht näher
benannt. Der zwölfte Wert entspricht jeweils dem Landkreis Würzburg und der
abschließende MW-Wert ist der Mittelwert des Vergleichsringes 4):
1. Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Prozent (Folie 1)
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2011 (Januar bis einschließlich Juli) zum
gleichen Zeitraum des Jahres 2010 lässt sich für den Landkreis Würzburg
ein überproportional hoher Rückgang der Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug
feststellen. Während der durchschnittliche Wert bei minus 7,2 % liegt,
konnte im Landkreis Würzburg eine rückläufige Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften
von 11,8 % festgestellt werden. Das ist im Vergleichsring 4 die
höchste Abnahme der Bedarfsgemeinschaften.
2. Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Prozent (Folie
2)
Auch hier konnte im Vergleich des Zeitraumes 2011 zu 2010 für das
Jobcenter die stärkste rückläufige Entwicklung erwerbsfähiger
Leistungsberechtigter festgestellt werden. Während der Mittelwert des
Vergleichsringes bei 7,9 % liegt, wurden im Landkreis Würzburg 13,3 %
weniger erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezählt.
3. Entwicklung der Anzahl der Empfänger von Sozialgeld (Folie 3)
Bei der Entwicklung
der Sozialgeldempfänger, d.h. der Personengruppe, die sich zu über 90 %
aus Kindern und Jugendlichen zusammensetzt, die dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung stehen, setzt sich insgesamt die rückläufige Entwicklung und somit
die Abnahme der Sozialgeldempfänger im Leistungsbezug fort. Auch hier kann im
ersten Halbjahr 2011 mit einer Abnahme von 16,3 % der höchste Wert im
Vergleichsring 4 erzielt werden.
4. Veränderung des Bestandes der Langzeitleistungsbezieher (Folie 4 und 5)
Bei dieser Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eines
der Ziele handelt die im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Bayerischen
Sozialministerium abgeschlossen werden. Das Ziel lautet: Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug. Auf diese Zielgruppe sollte ein besonderes
Augenmerk gelegt werden, da das Ziel nur dann erreicht wird, wenn der Bestand
an Langzeitleistungsbeziehern ggü. dem Vorjahr abnimmt. Bei einer Betrachtung des
Vergleichzeitraumes von Januar bis April 2010 zu 2011 ergibt sich eine
Abnahme von 3 %. Aus der beiliegenden Folie 5 ist erkennbar,
dass für die ersten 4 Monate der Durchschnittswert in 2010 bei
1.543 Langzeitleistungsbeziehern gelegen war und im gleichen
Zeitraum 2011 bei 1.497. Derzeit ist im Rahmen der Zielvereinbarung
lediglich eine rückläufige Entwicklung nachzuweisen, während zukünftig genaue
Zielwerte oder Zielkorridore ausgehandelt werden müssen.
5. Abgang in Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt (Folie 6)
Bei den hier abgebildeten Werten handelt es sich ebenfalls um ein Ziel im
Rahmen der Zielvereinbarungen. Zielindikator ist die sogenannte
Integrationsquote. Bei den Abgängen in Erwerbstätigkeit in den ersten
Arbeitsmarkt wird für den Zeitraum Januar bis Juli 2011 mit einer Quote
von 10,75 % - im Vergleich die Quote zum Zeitraum 2010 mit 8,32 % -
ebenfalls ein besserer Wert erzielt. Die Quote errechnet sich aus der Anzahl
der Abgänge in den ersten Arbeitsmarkt im Verhältnis zur Anzahl der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen insgesamt. Nachdem sich die Quote im Jahr 2011 gesteigert
hat, wäre derzeit auch dieses Ziel erreicht.
6. Aktivierungsquote (Folie 7)
Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Teilnehmer von ausgewählten Maßnahmen
im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen. Diese Quote betrug in 2010 16,3 % und beträgt derzeit
für das erste Halbjahr 2011 lediglich 15,8 %. Das bedeutet, dass bei
diesem Zielwert die Zielerreichung derzeit nicht gegeben ist. Eine Erklärung
hierfür ist in der Tatsache zu sehen, dass die Vermittlung in Erwerbstätigkeit
und die Vermittlung in Maßnahmen immer intensivere Bemühungen im Bereich des
Fallmanagements und der Arbeitsvermittlung auslösen. Durch teilweise nicht
besetzte Stellen und längere krankheitsbedingte Ausfälle sind in diesem Bereich
bei der Betreuung der Kunden hohe Fallzahlbelastungen entstanden.
7. Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne
Leistungen für Unterkunft und Heizung) in Prozent (Folie 8)
Ein weiteres Ziel der Zielvereinbarung ist es, die Hilfebedürftigkeit insgesamt
zu verringern. Für das Jahr 2011 wäre das Ziel erreicht, wenn die
Leistungen zum Lebensunterhalt ggü. dem Vorjahr sinken. Nachdem bereits
dargestellt wurde, dass die Anzahl der Leistungsberechtigten rückläufig gewesen
war, ergibt sich zwangsläufig bei der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
ebenfalls eine rückläufige Entwicklung. Die Abnahme im Vergleichzeitraum bis
April 2011 beträgt minus 10,8 %. Nachdem bei dieser Zielvereinbarung
kein fester Zielwert vorgegeben wird, wäre aufgrund der Tatsache der
rückläufigen Entwicklung dieses Ziel erreicht.
8. Veränderungen der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung in
Prozent (Folie 9 u. 10)
Nachdem insgesamt die Leistungen zum Lebensunterhalt rückläufig sind, ergibt
sich daraus auch eine rückläufige Entwicklung der Kosten im Bereich der
Unterkunft und Heizung. Während die Grundsicherungsleistungen zum
Lebensunterhalt zu 100 % durch den Bund getragen werden, geschieht dies im
Bereich der Kosten für die Unterkunft und Heizung lediglich mit einem
Bundesanteil von derzeit 35,8 %. Dieser Anteil wurde erst im laufenden
Jahr angehoben, als Ausgleich für die Leistungen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabe-Paketes, die durch den Landkreis zu vollziehen sind. Die Leistungen
insgesamt in diesem Bereich haben um 10 % abgenommen und liegen auch hier
deutlich über dem Mittelwert (4 %) des Vergleichsringes 4). In
Folie 10 wird die korrigierte Kostenentwicklung dargestellt.
9. Arbeitslosenquote (Folie 11)
Die Folie 10 zeigt die Entwicklung der Arbeitslosenquote ebenfalls im Vergleich
des ersten Halbjahres 2010 zu 2011. Die Gesamtarbeitslosenquote hat sich
demzufolge von 3,4 % auf 3,0 % verringert. Als aktueller Wert kann
angegeben werden, dass im Monat September 2011 die Arbeitslosenquote auf
nunmehr 2,7 % gesenkt werden konnte. In der Gesamtarbeitslosenquote sind
sowohl die Arbeitslosengeld I‑Bezieher aus dem SGB III als auch
die Langzeitarbeitslosen aus dem SGB II enthalten.
10. Quote der arbeitslosen SGB II-Empfänger (Folie 12)
In dieser Folie lässt sich die Arbeitslosenquote differenziert nach
arbeitslosen SGB II‑Empfängern darstellen. Bezieht man deshalb die
Arbeitslosenquote ausschließlich auf die dem Jobcenter anvertrauten
langzeitarbeitslosen Hilfeempfänger, so ist im Vergleichszeitraum ebenfalls ein
Rückgang von 1,4 % auf 1,3 % festzustellen. Es ist wie bereits
angesprochen, der niedrigste Wert aller 69 bundesweiten Optionskommunen.
11. Veränderung der Anzahl arbeitsloser U-25jähriger im SGB II in
Prozent (Folie 13)
Nachdem in diesem Bereich eine Spezialisierung im Fallmanagement eingerichtet
wurde, konnte auch hier ein besserer Wert ggü. dem Jahr 2010 erzielt
werden. Der Anteil arbeitsloser U-25jähriger ist um insgesamt 32,9 %
gesunken und liegt damit ebenfalls über dem Mittelwert des Vergleichsringes von
14,6 %.
12. Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung (Folie 14)
Über den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung wurde auch im Rahmen
der bevorstehenden Instrumentenreform heftig diskutiert. Die allgemeine
Feststellung war gewesen, dass öffentlich geförderte Beschäftigung im
Verhältnis zu selten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
führt. Den SGB II‑Trägern wurde vorgehalten, einen zu hohen Anteil
im Rahmen ihrer Eingliederungsmittel an öffentlich geförderte Beschäftigung zu
gewähren. Die Folie 13 zeigt für den Landkreis Würzburg, dass bei der
Einteilung der Eingliederungsmittel für den Bereich der öffentlich geförderten
Beschäftigung ein Wert unter dem Mittelwert erreicht wird und mit 8,6 % in
diesem Zusammenhang keine zu hohen Anteile an den Eingliederungsmitteln
vorliegen.
Frau stv. Landrätin Schäfer bedankt sich bei Herrn Blenk für die ausführlichen
Erläuterungen und bei Herrn Menth für die umfangreiche Darstellung der
Zahlenentwicklungen. Bezüglich der in der Diskussion aufgekommenen Diskrepanzen
bei den Kosten der Unterkunft sichert Frau Schäfer zu, dass dies über das
Protokoll entsprechend korrigiert wird. Sodann gibt Frau Schäfer die Debatte
frei.
Herr Kreisrat Mann erkundigt sich nach der Systematik
bei der Zusammenstellung der insgesamt 7 Vergleichsringe im Benchmark.
Herr Blenk erläutert, dass die Typisierung von
SGB II‑Trägern anhand der regional unterschiedlichen
Rahmenbedingungen zusammengestellt werden. Es werden deshalb SGB II‑Kommunen
mit ähnlichen regionalwirtschaftlichen Bedingungen in die sogenannten
Vergleichstypen zusammengefasst. Das Verfahren wird vom Institut für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung einer Forschungseinrichtung der Bundesagentur
für Arbeit durchgeführt. Der Landkreis Würzburg wird in der Charakterisierung
der SGB II‑Vergleichstypen dem Typ 9 zugeordnet, der wie folgt
umschrieben ist: „Ländliche Gebiete in Westdeutschland mit
überdurchschnittlicher Arbeitsmarktlage, saisoneller Dynamik und niedrigem
Anteil an Langzeitarbeitslosen“.
Herr Kreisrat Mann stellt noch zusätzlich fest, dass
bei höheren Quoten in den einzelnen Kennzahlen eher eine Reduktion erreichbar
ist, als beim Landkreis Würzburg, der in seinen einzelnen Kennzahlen teilweise
erheblich niedriger liegt. Es schließt sich deshalb die Frage an, inwieweit bei
gleichen Kriterien trotzdem in den Kommunen unterschiedliche Voraussetzungen
vorliegen.
Herr Blenk antwortet hierauf, dass es sicher
noch Unterschiede in den einzelnen Vergleichskommunen gibt und erläutert dies
insbesondere an der Feststellung der Migrationsproblematik, die im Landkreis
Würzburg im Vergleich zu anderen Kommunen wesentlich niedriger ist. Diese
Migrationsquote wurde bisher noch nicht ausreichend bei der Bildung der
Vergleichsringe berücksichtigt.
Herr Kreisrat Endres erkundigt sich nach der personellen
Ausstattung im Bereich des Fallmanagements und der hohen Fallbelastung sowie
der Frage, ob derzeit überhaupt qualifiziertes Fachpersonal für die
Aufgabenstellung im Bereich des Fallmanagements zur Verfügung stehen würde.
Herr Blenk stellt hierzu fest, dass die
Fallbelastung von 1:300 derzeit nicht mehr aktuell ist, da über den letzten
Personalausschuss eine zusätzliche Einstellung eines Fallmanagers erfolgen
konnte. Grundsätzlich besteht jedoch in diesem Bereich weiterhin Bedarf,
insbesondere auch im Hinblick auf notwendige und erfolgversprechende
Spezialisierungen wie z.B. im Bereich der U-25jährigen. Eine weitere
Spezialisierung könnte erfolgen im Bereich der Betreuung alleinerziehender
Elternteile, soweit dies auch personell ermöglicht werden könnte. Insgesamt hat
sich in der praktischen Arbeit die Schwerpunktbildung bei einzelnen Zielgruppen
bewährt, erfordert aber auch die Berücksichtigung besonderer
Fallzahlenschlüssel bei der personellen Bemessung.
Frau Kreisrätin Reuther erkundigt sich über die Situation
der Weiterqualifizierung des Fachpersonals im Jobcenter.
Herr Blenk stellt hierzu fest, dass für alle
beteiligten Fachkräfte im Jobcenter sehr großzügige Regelungen im Rahmen der
Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden können und der hier zur Verfügung
stehende Etat es auch ermöglicht, dass alle Kolleginnen und Kollegen regelmäßig
an den Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen können, was auch von den meisten
Mitarbeitern sehr gut in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich sind bei
übergreifenden Themen durch das Jobcenter eigene Inhouse-Schulungen
durchgeführt worden, um eine großzügige Teilnahme aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu ermöglichen. Zusätzlich kann für den Fachbereich „Jobcenter“
festgestellt werden, dass ein Einarbeitungskonzept für neue Kollegen und
Kolleginnen erarbeitet wurde, das entsprechend bei jeder Neueinstellung
umgesetzt werden kann.
Nachdem
keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, schließt Frau stv. Landrätin
Schäfer den Tagesordnungspunkt 1.