Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Herr Blenk erläutert zunächst allgemein den Aufbau des bundesweiten Benchmarking aller derzeit 69 Optionskommunen.

 

Ziel des Benchmarking ist es, grundsätzlich einen kennzahlenbasierten Erfahrungsaustausch zwischen Optionskommunen anzustoßen und von erfolgreichen Arbeitsweisen anderer zu lernen.

 

Insgesamt wurden die 69 optierenden Kommunen in 7 Vergleichsringe eingeteilt. Das Benchmarking wird seit 2006 durchgeführt und hat einen wesentlichen Teil dazu beigetragen, die jeweiligen Entwicklungen in den einzelnen Kommunen zu analysieren und zeitnah die erforderlichen Maßnahmen durch den Austausch von Ideen und Erfahrungen aufzunehmen und umzusetzen. Die Kernziele des Benchmarking bestehen dabei im Leistungsvergleich der Qualitätsentwicklung sowie der Darstellung des Kennzahlenvergleichs mit Außenwirkung.

 

Das Benchmarking wird durch den Deutschen Landkreistag koordiniert. Als Beratungsfirma wurde die Firma consens GmbH aus Hamburg beauftragt.

 

Die durch die Beratungsfirma festgelegten Kennzahlen werden in regelmäßigen Workshops den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt. Hierbei wird eine Aufarbeitung der gelieferten Kennzahlen in vergleichenden Tabellen und Grafiken dargestellt (siehe Anlage 1).

 

Im Jahresbericht der Optionskommunen für das Berichtsjahr 2010 können die erhobenen Kennzahlen und die Entwicklungen im SGB II in den einzelnen Optionskommunen mit dem Bundestrend verglichen werden.

 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass das vorläufige Ende der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sich im Laufe des Berichtsjahres 2010 auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich bemerkbar gemacht hat. Diese Entwicklung hält auch im ersten Halbjahr 2011 an, so dass bei den anschließend dargestellten Daten im Bereich des Jobcenters im Landkreis Würzburg weiterhin positive Entwicklungen im Bezug auf die Situation arbeitsloser Menschen im Landkreis Würzburg festgestellt werden können.  ????? Besonders hervorgehoben werden kann die Quote der Langzeitarbeitslosen SGB II Hilfeempfänger. Bei der Darstellung aller bundesweit 69 Optionskommunen hat der Landkreis Würzburg zum Stichtag 31.12.2010 mit 1,31 % die niedrigste Arbeitslosenquote im SGB II aller 69 Optionskommunen. Ebenfalls überproportional rückläufige Fallzahlen im Vergleich aller 69 Optionskommunen weist der Landkreis Würzburg bei der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus.

 

So wurden bei den Bedarfsgemeinschaften von 2009 auf 2010 insgesamt 8,48 % weniger Bedarfsgemeinschaften verzeichnet und bei den sogenannten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Minus von 9,46 % registriert.

 

Bei der sogenannten Aktivierungsquote konnte der Landkreis Würzburg sein Ergebnis von 2009 auf 2010 von 10,26 % auf 20,36 % verdoppeln. Das bedeutet, dass doppelt so viele langzeitarbeitslose Hilfeempfänger in Aktivierungsmaßnahmen vermittelt werden konnten.

 

Ebenfalls deutlich angestiegen ist die Integrationsquote von 2009 auf 2010 von 11,16 % auf 19,05 %.

 

Nachdem im Jobcenter im August 2011 für das erste Halbjahr 2011 die ersten Kennzahlen-Entwicklungen durch die Firma consens zur Verfügung gestellt wurden, ergibt dies die Möglichkeit, um an den einzelnen Kennzahlen- und Kennzahlenvergleichen darzustellen und zu analysieren, wie sich die derzeitige Entwicklung im Bereich der Grundsicherungsleistungen für Langzeitarbeitslose nach den positiven Entwicklungen des Jahres 2010 im laufenden Jahr 2011 weiterentwickeln.

 

Die in der Anlage 1 beiliegende Präsentation kann im Einzelnen wie folgt erläutert werden (die Darstellung erfolgt anhand der Zahlen des Vergleichsringes 4, in dem sich der Landkreis Würzburg befindet. In der Grafik sind die restlichen beteiligten Kommunen K1 bis K11 aus Gründen der Anonymisierung nicht näher benannt. Der zwölfte Wert entspricht jeweils dem Landkreis Würzburg und der abschließende MW-Wert ist der Mittelwert des Vergleichsringes 4):

 

1.      Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Prozent (Folie 1)
Im Vergleich des ersten Halbjahres 2011 (Januar bis einschließlich Juli) zum gleichen Zeitraum des Jahres 2010 lässt sich für den Landkreis Würzburg ein überproportional hoher Rückgang der Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug feststellen. Während der durchschnittliche Wert bei minus 7,2 % liegt, konnte im Landkreis Würzburg eine rückläufige Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften von 11,8 % festgestellt werden. Das ist im Vergleichsring 4 die höchste Abnahme der Bedarfsgemeinschaften.

 

2.      Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Prozent (Folie 2)
Auch hier konnte im Vergleich des Zeitraumes 2011 zu 2010 für das Jobcenter die stärkste rückläufige Entwicklung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter festgestellt werden. Während der Mittelwert des Vergleichsringes bei 7,9 % liegt, wurden im Landkreis Würzburg 13,3 % weniger erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezählt.

 

3.      Entwicklung der Anzahl der Empfänger von Sozialgeld (Folie 3)
Bei der Entwicklung der Sozialgeldempfänger, d.h. der Personengruppe, die sich zu über 90 % aus Kindern und Jugendlichen zusammensetzt, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, setzt sich insgesamt die rückläufige Entwicklung und somit die Abnahme der Sozialgeldempfänger im Leistungsbezug fort. Auch hier kann im ersten Halbjahr 2011 mit einer Abnahme von 16,3 % der höchste Wert im Vergleichsring 4 erzielt werden.

 

4.      Veränderung des Bestandes der Langzeitleistungsbezieher (Folie 4 und 5)
Bei dieser Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eines der Ziele handelt die im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Sozialministerium abgeschlossen werden. Das Ziel lautet: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Auf diese Zielgruppe sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden, da das Ziel nur dann erreicht wird, wenn der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern ggü. dem Vorjahr abnimmt. Bei einer Betrachtung des Vergleichzeitraumes von Januar bis April 2010 zu 2011 ergibt sich eine Abnahme von 3 %. Aus der beiliegenden Folie 5 ist erkennbar, dass für die ersten 4 Monate der Durchschnittswert in 2010 bei 1.543 Langzeitleistungsbeziehern gelegen war und im gleichen Zeitraum 2011 bei 1.497. Derzeit ist im Rahmen der Zielvereinbarung lediglich eine rückläufige Entwicklung nachzuweisen, während zukünftig genaue Zielwerte oder Zielkorridore ausgehandelt werden müssen.

 

5.      Abgang in Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt (Folie 6)
Bei den hier abgebildeten Werten handelt es sich ebenfalls um ein Ziel im Rahmen der Zielvereinbarungen. Zielindikator ist die sogenannte Integrationsquote. Bei den Abgängen in Erwerbstätigkeit in den ersten Arbeitsmarkt wird für den Zeitraum Januar bis Juli 2011 mit einer Quote von 10,75 % - im Vergleich die Quote zum Zeitraum 2010 mit 8,32 % - ebenfalls ein besserer Wert erzielt. Die Quote errechnet sich aus der Anzahl der Abgänge in den ersten Arbeitsmarkt im Verhältnis zur Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt. Nachdem sich die Quote im Jahr 2011 gesteigert hat, wäre derzeit auch dieses Ziel erreicht.

 

6.      Aktivierungsquote (Folie 7)
Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Teilnehmer von ausgewählten Maßnahmen im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Diese Quote betrug in 2010 16,3 % und beträgt derzeit für das erste Halbjahr 2011 lediglich 15,8 %. Das bedeutet, dass bei diesem Zielwert die Zielerreichung derzeit nicht gegeben ist. Eine Erklärung hierfür ist in der Tatsache zu sehen, dass die Vermittlung in Erwerbstätigkeit und die Vermittlung in Maßnahmen immer intensivere Bemühungen im Bereich des Fallmanagements und der Arbeitsvermittlung auslösen. Durch teilweise nicht besetzte Stellen und längere krankheitsbedingte Ausfälle sind in diesem Bereich bei der Betreuung der Kunden hohe Fallzahlbelastungen entstanden.

 

7.      Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) in Prozent (Folie 8)
Ein weiteres Ziel der Zielvereinbarung ist es, die Hilfebedürftigkeit insgesamt zu verringern. Für das Jahr 2011 wäre das Ziel erreicht, wenn die Leistungen zum Lebensunterhalt ggü. dem Vorjahr sinken. Nachdem bereits dargestellt wurde, dass die Anzahl der Leistungsberechtigten rückläufig gewesen war, ergibt sich zwangsläufig bei der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ebenfalls eine rückläufige Entwicklung. Die Abnahme im Vergleichzeitraum bis April 2011 beträgt minus 10,8 %. Nachdem bei dieser Zielvereinbarung kein fester Zielwert vorgegeben wird, wäre aufgrund der Tatsache der rückläufigen Entwicklung dieses Ziel erreicht.

 

8.      Veränderungen der Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung in Prozent (Folie 9 u. 10)
Nachdem insgesamt die Leistungen zum Lebensunterhalt rückläufig sind, ergibt sich daraus auch eine rückläufige Entwicklung der Kosten im Bereich der Unterkunft und Heizung. Während die Grundsicherungsleistungen zum Lebensunterhalt zu 100 % durch den Bund getragen werden, geschieht dies im Bereich der Kosten für die Unterkunft und Heizung lediglich mit einem Bundesanteil von derzeit 35,8 %. Dieser Anteil wurde erst im laufenden Jahr angehoben, als Ausgleich für die Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Paketes, die durch den Landkreis zu vollziehen sind. Die Leistungen insgesamt in diesem Bereich haben um 10 % abgenommen und liegen auch hier deutlich über dem Mittelwert (4 %) des Vergleichsringes 4). In Folie 10 wird die korrigierte Kostenentwicklung dargestellt.

 

9.      Arbeitslosenquote (Folie 11)
Die Folie 10 zeigt die Entwicklung der Arbeitslosenquote ebenfalls im Vergleich des ersten Halbjahres 2010 zu 2011. Die Gesamtarbeitslosenquote hat sich demzufolge von 3,4 % auf 3,0 % verringert. Als aktueller Wert kann angegeben werden, dass im Monat September 2011 die Arbeitslosenquote auf nunmehr 2,7 % gesenkt werden konnte. In der Gesamtarbeitslosenquote sind sowohl die Arbeitslosengeld I‑Bezieher aus dem SGB III als auch die Langzeitarbeitslosen aus dem SGB II enthalten.

 

10.  Quote der arbeitslosen SGB II-Empfänger (Folie 12)
In dieser Folie lässt sich die Arbeitslosenquote differenziert nach arbeitslosen SGB II‑Empfängern darstellen. Bezieht man deshalb die Arbeitslosenquote ausschließlich auf die dem Jobcenter anvertrauten langzeitarbeitslosen Hilfeempfänger, so ist im Vergleichszeitraum ebenfalls ein Rückgang von 1,4 % auf 1,3 % festzustellen. Es ist wie bereits angesprochen, der niedrigste Wert aller 69 bundesweiten Optionskommunen.

 

11.  Veränderung der Anzahl arbeitsloser U-25jähriger im SGB II in Prozent (Folie 13)
Nachdem in diesem Bereich eine Spezialisierung im Fallmanagement eingerichtet wurde, konnte auch hier ein besserer Wert ggü. dem Jahr 2010 erzielt werden. Der Anteil arbeitsloser U-25jähriger ist um insgesamt 32,9 % gesunken und liegt damit ebenfalls über dem Mittelwert des Vergleichsringes von 14,6 %.

 

12.  Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung (Folie 14)
Über den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung wurde auch im Rahmen der bevorstehenden Instrumentenreform heftig diskutiert. Die allgemeine Feststellung war gewesen, dass öffentlich geförderte Beschäftigung im Verhältnis zu selten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse führt. Den SGB II‑Trägern wurde vorgehalten, einen zu hohen Anteil im Rahmen ihrer Eingliederungsmittel an öffentlich geförderte Beschäftigung zu gewähren. Die Folie 13 zeigt für den Landkreis Würzburg, dass bei der Einteilung der Eingliederungsmittel für den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung ein Wert unter dem Mittelwert erreicht wird und mit 8,6 % in diesem Zusammenhang keine zu hohen Anteile an den Eingliederungsmitteln vorliegen.

 

Frau stv. Landrätin Schäfer bedankt sich bei Herrn Blenk für die ausführlichen Erläuterungen und bei Herrn Menth für die umfangreiche Darstellung der Zahlenentwicklungen. Bezüglich der in der Diskussion aufgekommenen Diskrepanzen bei den Kosten der Unterkunft sichert Frau Schäfer zu, dass dies über das Protokoll entsprechend korrigiert wird. Sodann gibt Frau Schäfer die Debatte frei.

 

Herr Kreisrat Mann erkundigt sich nach der Systematik bei der Zusammenstellung der insgesamt 7 Vergleichsringe im Benchmark.

 

Herr Blenk erläutert, dass die Typisierung von SGB II‑Trägern anhand der regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt werden. Es werden deshalb SGB II‑Kommunen mit ähnlichen regionalwirtschaftlichen Bedingungen in die sogenannten Vergleichstypen zusammengefasst. Das Verfahren wird vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung einer Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Der Landkreis Würzburg wird in der Charakterisierung der SGB II‑Vergleichstypen dem Typ 9 zugeordnet, der wie folgt umschrieben ist: „Ländliche Gebiete in Westdeutschland mit überdurchschnittlicher Arbeitsmarktlage, saisoneller Dynamik und niedrigem Anteil an Langzeitarbeitslosen“.

 

Herr Kreisrat Mann stellt noch zusätzlich fest, dass bei höheren Quoten in den einzelnen Kennzahlen eher eine Reduktion erreichbar ist, als beim Landkreis Würzburg, der in seinen einzelnen Kennzahlen teilweise erheblich niedriger liegt. Es schließt sich deshalb die Frage an, inwieweit bei gleichen Kriterien trotzdem in den Kommunen unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen.

 

Herr Blenk antwortet hierauf, dass es sicher noch Unterschiede in den einzelnen Vergleichskommunen gibt und erläutert dies insbesondere an der Feststellung der Migrationsproblematik, die im Landkreis Würzburg im Vergleich zu anderen Kommunen wesentlich niedriger ist. Diese Migrationsquote wurde bisher noch nicht ausreichend bei der Bildung der Vergleichsringe berücksichtigt.

 

Herr Kreisrat Endres erkundigt sich nach der personellen Ausstattung im Bereich des Fallmanagements und der hohen Fallbelastung sowie der Frage, ob derzeit überhaupt qualifiziertes Fachpersonal für die Aufgabenstellung im Bereich des Fallmanagements zur Verfügung stehen würde.

 

Herr Blenk stellt hierzu fest, dass die Fallbelastung von 1:300 derzeit nicht mehr aktuell ist, da über den letzten Personalausschuss eine zusätzliche Einstellung eines Fallmanagers erfolgen konnte. Grundsätzlich besteht jedoch in diesem Bereich weiterhin Bedarf, insbesondere auch im Hinblick auf notwendige und erfolgversprechende Spezialisierungen wie z.B. im Bereich der U-25jährigen. Eine weitere Spezialisierung könnte erfolgen im Bereich der Betreuung alleinerziehender Elternteile, soweit dies auch personell ermöglicht werden könnte. Insgesamt hat sich in der praktischen Arbeit die Schwerpunktbildung bei einzelnen Zielgruppen bewährt, erfordert aber auch die Berücksichtigung besonderer Fallzahlenschlüssel bei der personellen Bemessung.

 

Frau Kreisrätin Reuther erkundigt sich über die Situation der Weiterqualifizierung des Fachpersonals im Jobcenter.

 

Herr Blenk stellt hierzu fest, dass für alle beteiligten Fachkräfte im Jobcenter sehr großzügige Regelungen im Rahmen der Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden können und der hier zur Verfügung stehende Etat es auch ermöglicht, dass alle Kolleginnen und Kollegen regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen können, was auch von den meisten Mitarbeitern sehr gut in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich sind bei übergreifenden Themen durch das Jobcenter eigene Inhouse-Schulungen durchgeführt worden, um eine großzügige Teilnahme aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen. Zusätzlich kann für den Fachbereich „Jobcenter“ festgestellt werden, dass ein Einarbeitungskonzept für neue Kollegen und Kolleginnen erarbeitet wurde, das entsprechend bei jeder Neueinstellung umgesetzt werden kann.

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, schließt Frau stv. Landrätin Schäfer den Tagesordnungspunkt 1.