Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Anlage/n:         Entwurf der Vereinbarung über die einheitliche Wahrnehmung und der Finanzierung der Insolvenz- und Schuldnerberatung für die Stadt und den Landkreis Würzburg

 

 

Sachverhalt:

 

Bis zum 31.Dezember 2018 waren die Landkreise und kreisfreien Städte für die Sicherstellung der kommunalen Schuldnerberatung zuständig.

 

Für den Landkreis Würzburg als auch für die Stadt Würzburg wird diese durch die Christophorus-Gesellschaft – basierend auf jeweils bilaterale Vereinbarungen – erbracht.

 

Zum 01. Januar 2019 wurde die staatliche Insolvenzberatung auf die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert (Art. 113 Abs.1 AGSG - Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze). Somit ist neben der Schuldnerberatung seit diesem Zeitpunkt auch die Insolvenzberatung durch die Landkreise und kreisfreien Städte sicherzustellen.

 

Art. 113 Abs.5 AGSG ermächtigt die Staatsregierung, durch Rechtsverordnung, den für die Sicherstellung der Insolvenzberatung erforderlichen Personalbedarf und die einzuhaltenden Qualitätsmaßstäbe festzulegen. Die entsprechende Verordnung vom 05. Februar 2019 wurde am 28. Februar 2019 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgegeben.

 

Da das Auftragsvolumen für die Dienstleistung Schuldner- und Insolvenzvereinbarung den Schwellenwert für eine europaweite Vergabe überschreitet (Art.4 d RL 2014/24/EU), eine entsprechende Vergabe jedoch eine Vorbereitungs- und Vorlaufzeit erfordert, die Bekanntgabe der Verordnung zur Änderung der AVSG erst am 05.02.2019 erfolgte und eine Kündigung der Vereinbarung zur Schuldnerberatung erst zu Ende des Jahres 2020 erfolgen könnte, wurde für den Zeitraum 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020, eine befristete Vereinbarung zwischen der Stadt Würzburg, dem Landkreis Würzburg und der Christophorus-Gesellschaft erarbeitet, mit der die Schuldner- und Insolvenzberatung in der Stadt und im Landkreis Würzburg bis zum 31.12.2020 sichergestellt würde.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Würzburg ermächtigt Herrn Landrat Nuß, die Vereinbarung zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung der Insolvenz- und Schuldnerberatung für die Stadt und den Landkreis Würzburg zu unterzeichnen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Meder, Geschäftsbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit, erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Würzburg ermächtigt Herrn Landrat Nuß, die Vereinbarung zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung der Insolvenz- und Schuldnerberatung für die Stadt und den Landkreis Würzburg zu unterzeichnen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, S, KrPA