Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1) Jahresabschlusses 2017

 

Ergebnisrechnung:

 

Gesamtbetrag der Erträge:                                                                      143.390.931,99 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                                                          140.273.077,88 €

Saldo (=Jahresergebnis):                                                                        + 3.117.854,11 €

 

Finanzrechnung:

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:                                                                                           

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                             140.203.474,02 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                            129.937.674,77 €

Saldo:                                                                                                      + 10.265.799,25 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                 3.003.808,77 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                              12.394.214,88 €

Saldo                                                                                                          - 9.390.406,11 €

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                               0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                                1.812.308,73 €

Saldo:                                                                                                         - 1.812.308,73 €

 

Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen:                                     - 1.569.338,76 €

 

Finanzmittelfehlbetrag:                                                                           - 2.506.254,35 €

 

Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide Mittel):            36.682.381,97 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2017)

Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva):                              167.746.108,37 €

 

Verbindlichkeiten des Landkreises Würzburg aus

Krediten für Investitionen und aus Vorgängen, die

Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2017:                     21.659.315,32 €.

 


 

2) Örtliche Rechnungsprüfung 2017

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2019 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 22.02.2019.

 

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.

Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.

 

Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 mit den unter der Nummer 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2017 zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und Entlastung des Jahresabschlusses 2017 empfohlen.

 

 

3) Ergebnisverwendung

 

Im Rahmen der Doppik ist auch über die Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2017 in Höhe von 3.117.854,11 € zu beschließen.

 

§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.

 

Entsprechend der Verwendung der Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2016 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2017 in die Ergebnisrücklage vor.

 

Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am 01.07.2019 dieser Empfehlung gefolgt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2017 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.

Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 3.117.854,11 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

2.  Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2017 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.

(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)

 

 

 

Debatte:

 

Herr Goth, Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamtes, erläutert den Jahresabschluss.


Beschluss:

 

1.   Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2017 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.

Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 3.117.854,11 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

2.  Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2017 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.

(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)


Zur weiteren Veranlassung an KrPA

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, S