Sitzung: 15.07.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschlusses 2017
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 143.390.931,99
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 140.273.077,88
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 3.117.854,11 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 140.203.474,02
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 129.937.674,77
€
Saldo: +
10.265.799,25 €
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 3.003.808,77
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 12.394.214,88
€
Saldo -
9.390.406,11 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 1.812.308,73
€
Saldo: -
1.812.308,73 €
Saldo aus nicht
haushaltswirksamen Vorgängen: -
1.569.338,76 €
Finanzmittelfehlbetrag: - 2.506.254,35 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 36.682.381,97 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2017)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva): 167.746.108,37 €
Verbindlichkeiten des Landkreises
Würzburg aus
Krediten für
Investitionen und aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2017: 21.659.315,32 €.
2) Örtliche Rechnungsprüfung 2017
Der Jahresabschluss 2017 wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2019 örtlich geprüft.
Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des
Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 22.02.2019.
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im Prüfungsbericht des
Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über die Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind
der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom
Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss
überwacht.
Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag
nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung
fest und beschließt über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 mit den unter der Nummer 1
festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2017
zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2019
dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und Entlastung des Jahresabschlusses
2017 empfohlen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2017 in Höhe
von 3.117.854,11 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2016 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss
auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2017 in die Ergebnisrücklage vor.
Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am 01.07.2019 dieser Empfehlung
gefolgt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung
der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Er stellt gemäß den
Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den
Jahresabschluss 2017 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten
Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2017
in Höhe von 3.117.854,11 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
2. Der
Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2017 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3
LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Debatte:
Herr Goth, Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamtes, erläutert den Jahresabschluss.
Beschluss:
1.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung
der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Er stellt gemäß den
Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den
Jahresabschluss 2017 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten
Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2017
in Höhe von 3.117.854,11 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
2. Der
Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2017 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3
LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, S