Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat am 16.11.2018 die Umsetzung der Maßnahmen „Oberbauverstärkung mit Verbreiterung zwischen Gadheim und Veitshöchheim mit Umbau der Kreuzung Wü3 / Wü 21 zum Kreisverkehr“ sowie den „Ausbau der OD Gadheim“ beschlossen.

 

Die Kreisstraße Wü 3 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 3118 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 324 Kfz/24 h auf. Die DTV-Mittelwerte für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg liegen bei 1650 KfZ/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 96 Kfz/24 h.

 

Der vorhandene Straßenoberbau der Wü 3 zwischen dem Kreisverkehr „Am Geisberg“ in Veitshöchheim und dem nördlichen Ortseingang Gadheim befindet sich aufgrund der hohen Belastungen in unzureichendem Zustand. Der Oberbau wird entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen angepasst und im Vollausbau verstärkt.

 

Im Zuge der Maßnahme wird der Einmündungsbereich der Kreisstraße Wü 3 / Wü 21 zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Die Gemeinde Veitshöchheim schließt an diesen ein neues Gewerbegebiet an und ist entsprechend dem Verhältnis der Fahrbahnbreiten an den Kosten des Kreuzungsumbaus beteiligt.

 

Im Bereich der Ortsdurchfahrt Gadheim wird die Wü 3 ausgebaut. Aufgrund des unzureichenden Zustandes sowie des nicht frostsicheren Oberbaus wird eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlagen erforderlich. Hierbei werden sowohl die Fahrbahn mit Rinne als auch die Gehwege mit Bord (Kostenträger: Gemeinde Veitshöchheim) erneuert. Hinsichtlich der Wasserleitung und Kanalisation sind nur punktuelle Sanierungen (Kostenträger: Gemeinde Veitshöchheim) vorgesehen.

 

Der Vorentwurf der Maßnahme ist nahezu abgeschlossen. Ziel ist, die Antragsunterlagen für die Förderung im September dieses Jahres einzureichen, die Umsetzung ist im Jahr 2020 vorgesehen.

 

Aufgrund der Kostenberechnung belaufen sich die Baukosten für die freie Strecke inklusive des Umbaus des Einmündungsbereiches auf ca. 2,90 Mio. € (davon 0,25 Mio. € Gemeinde), die Kosten für den Ausbau der Ortsdurchfahrt werden auf ca. 0,95 Mio. € (davon 0,22 Mio. € Gemeinde) geschätzt.

Die Kosten für die Umverlegung der Fernwasserleitung im Bereich des Kreisverkehrsplatzes sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

Die Durchführung und Kostentragung der Maßnahme ist in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Veitshöchheim und dem Landkreis Würzburg zu regeln.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt dem Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim abzuschließen.

 

 

 

 

 

Debatte:

 

Frau Fischer vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt.

 


 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt dem Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim abzuschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Frau Fischer, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA