Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Maßnahmenplanung „ Wü 3 - Ausbau der OD Gadheim“ fordert die Gemeinde Veitshöchheim die Errichtung einer Querungsinsel im südlichen Ortseingangsbereich von Gadheim.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg lehnt die Errichtung der Querungsinsel am südlichen Ortseingang von Gadheim ab. Dabei bezieht sich das Bauamt auf das Schreiben  IID2-43411-002/03 vom 19.01.2005 der damaligen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, welches sowohl für Bundes- und Staatsstraßen, als auch für die durch den Freistaat Bayern zu verwaltenden Kreisstraßen bindend ist.

Das Schreiben stimmt einem baulichen Fahrbahnteiler nur dann zu, wenn aufgrund eines erhöhten Querungsbedarfes in Kombination mit hohen Verkehrsstärken besondere Umstände zur Sicherung der querenden Fußgängern und Radfahrern zwingend erforderlich sind. Entsprechend muss grundsätzlich ein Querungsbedarf vorliegen, was wiederum den beidseitigen Anschluss an einen Gehweg oder Geh-und Radweg voraussetzt. Inseln, die lediglich der Geschwindigkeitsdämpfung dienen sind unzulässig.

Die genannten Bedingungen für die Errichtung einer Querungsinsel sind nach aktuellem Planungsstand in Gadheim nicht erfüllt.

 

In der Sitzung vom 27.09.1995 hat der Bauausschuss die Errichtung eines Fahrbahnteilers am südlichen Ortseingang von Gadheim trotz fehlender Rechtfertigung beschlossen. Weder wurden regelmäßige Fußgängerüberquerungen verzeichnet, noch ergaben Messungen von Geschwindigkeitsüberschreitungen Anlass für die Errichtung einer Querungsinsel. Der Beschluss wurde bis dato nicht umgesetzt. Warum eine damalige Durchführung nicht erfolgt ist, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden.

 

 

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Götz (CSU) nimmt - wie bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt „Querungshilfe Kist angesprochen“ – nochmals Bezug auf das von Frau Fischer (StBA Wü) angesprochene Schreiben der Obersten Baubehörde aus dem Jahr 2005 und verweist auf die von ihm bereits angesprochene Richtlinie aus dem Jahr 2009. In dieser Richtlinie sei von Mittelinseln mit Fahrbahnstreifenversatz zur Geschwindigkeitsdämpfung die Rede. Er betont, dass immer der Einzelfall betrachtet werden und die Gegebenheiten geprüft werden müssen. Es benennt einige Beispiele in Bayern, in denen entsprechende Maßnahmen umgesetzt worden seien.

 

Weiterhin weist er auf den Beschluss des Bauausschusses aus dem Jahr 1995 hin, in dem bereits dem Bau eines Fahrbahnteilers am Orts Ein- und Ausgang der Gemeinde Veitshöchheim, Ortsteil Gadheim, zugestimmt worden sei.

 

Er halte es für notwendig, im vorliegenden Fall eine Entscheidung zu treffen, da diese auch Einfluss auf die Planungen im Zusammenhang mit der Maßnahme „Oberbauverstärkung mit Verbreiterung zwischen Veitshöchheim - Gadheim“ (TOP Ö 4) hätte. Wie bereits von Frau Fischer zuvor ausgeführt, sei bei dieser Maßnahme der Baubeginn im Frühjahr 2020 geplant, derzeit laufen die Planungen, die im Herbst 2019 der Regierung vorgelegt werden. Er gehe davon aus, dass die bisherigen Planungen keine Querungshilfe vorsehen. Umso wichtiger sei es, heute eine Entscheidung zu treffen, um die Querungshilfe bei den Planungen entsprechend mit einzukalkulieren.

 

Frau Fischer bestätigt die Aussage von Herrn Götz. Nach derzeitigem Stand würde die Planung ohne Querungshilfe eingereicht werden.

 

Landrat Nuß hält zusammenfassend fest, dass für die Querungshilfe Gadheim bereits ein Beschluss des Bauausschusses von 1995 vorliege, dessen Grundlage bei den Planungen Berücksichtigung finden sollen. 

 

Ltd. Verwaltungsdirektor Künzig äußert Bedenken. Er vertritt die Auffassung, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden müsse. Dennoch werden die Feinheiten oder die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls in der Öffentlichkeit nicht gesehen werden. Sobald der erste Fahrbahnteiler als Geschwindigkeitsbegrenzung gebaut wird, ist mit weiteren Anfragen von Gemeinden zu rechnen. Er gehe davon aus, dass dadurch eine Lawine von Anfragen losgetreten werden könnte.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss hält am Beschluss des Bauausschusses vom 27.09.1995 fest.

Das Staatliche Bauamt wird beauftragt, auf Grundlage dieses Beschlusses einen Fahrbahnteiler am südlichen Ortseingang Gadheims einzuplanen.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – Frau Fischer

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA