Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Kist fordert auf der Kreisstraße Wü 29 am Ortseingang aus Reichenberg kommend das Anlegen eines Fahrbahnteilers.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg lehnt die Errichtung eines Fahrbahnteilers am Ortseingang von Kist ab. Dabei bezieht sich das Bauamt auf das Schreiben IID2-43411-002/03 vom 19.01.2005 der damaligen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, welches sowohl für Bundes- und Staatsstraßen, als auch für die durch den Freistaat Bayern zu verwaltenden Kreisstraßen bindend ist.

Das Schreiben stimmt einem baulichen Fahrbahnteiler nur dann zu, wenn aufgrund eines erhöhten Querungsbedarfes in Kombination mit hohen Verkehrsstärken besondere Umstände zur Sicherung der querenden Fußgängern und Radfahrern zwingend erforderlich sind und mit dem Fahrbahnteiler eine sichere Querungsmöglichkeit geschaffen wird. Entsprechend muss grundsätzlich ein Querungsbedarf vorliegen, was wiederum den beidseitigen Anschluss an einen Gehweg oder Geh-und Radweg voraussetzt. Inseln, die lediglich der Geschwindigkeitsdämpfung dienen sind unzulässig.

Die genannten Bedingungen für die Errichtung einer Querungsinsel sind in Kist nicht erfüllt.

 

Im unmittelbaren Ortseingangsbereich Kist liegen drei Zufahrten (Feuerwehrzufahrt Sportheim, Feldweg, Parkplatz). Aufgrund der jeweils erforderlichen Schleppkurven ist es hier nicht möglich, einen Fahrbahnteiler zu errichten. Stattdessen wäre eine deutliche Verschiebung in Richtung Reichenberg notwendig.

Die geforderte Querungsinsel läge somit im gemeindefreien Gebiet des Guttenberger Forst.

Dieser ist als Bannwald klassifiziert und steht unter besonders hohem Schutz. Der Erwerb und Ausgleich des für die Fahrbahnaufweitung benötigten Grundes lässt daher Schwierigkeiten erwarten. Ein erhöhter Querungsbedarf ist in diesem Bereich nicht vorhanden.

 

 

Debatte:

 

Frau Fischer vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt.

 

Landrat Nuß nimmt auf die örtlichen Gegebenheiten Bezug und erläutert diese anhand der Präsentation. Er teilt mit, dass bereits Gespräche und Vor-Ort-Termine mit der Verkehrsbehörde stattgefunden haben. Zwischenzeitlich sei die Geschwindigkeit auf der Kreisstraße im Bereich Guttenberger Forst teilweise auf 70 km/h herabgesetzt worden, um die Situation in diesem Bereich etwas zu entschärfen, allerdings sei die Geschwindigkeitsgrenze ca. 700 m vor dem Ortsschild wieder aufgehoben. Dies sei nicht nachvollziehbar. Weitere Gesprächstermine mit der Gemeinde hinsichtlich einer Querungshilfe seien geplant. Er bittet daher den heutigen Sachvortrag zur Kenntnis zu nehmen, jedoch keinen Beschluss zu fassen.

 

Kreisrat Götz (CSU) nimmt Bezug auf das von Frau Fischer (StBA Wü) angesprochene Schreiben der Obersten Baubehörde aus dem Jahr 2005, welches als Rechtsgrundlage dienen soll. Er weist auf eine Richtlinie aus dem Jahr 2009 des Bundesverkehrsministeriums, der Verkehrskommission des Bundes und der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswege zum Bau von Straßen hin, welches u.a. auch Ortsdurchfahrten und Fahrbahnteiler beinhalte. In dieser Richtlinie sei sowohl die Querungshilfe als auch der Fahrbahnteiler an Ortseinfahrten zur Reduzierung von Geschwindigkeiten als bewährtes Mittel vorgesehen. Weiterhin benennt er einige Beispiele aus bayerischen Gemeinden, in denen Fahrbahnteiler in Ortsdurchfahrten gebaut wurden.

Er sei der Auffassung, dass die dort errichteten Querungshilfen zur Reduzierung der Geschwindigkeit dienen.

 

 

Frau Fischer (Staatliches Bauamt Würzburg) nimmt Bezug auf das angesprochene Schreiben und erklärt, dass das Schreiben nicht grundsätzlich Querungshilfen ausschließe, sondern nur die, die keine Querungsmöglichkeit schaffen würden.

 

In der anschließenden Debatte werden diverse Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit an Ortseinfahrten angesprochen, wie Blitzsäulen, Fahrbahnteiler oder ein Kreisverkehr. Auch das versetzte Parken sowie das Aufstellen eines „Smileys“ seien Möglichkeiten, eine Reduzierung der Geschwindigkeit herbeizuführen.

Man ist sich einig, dass der Verkehr zum einen gedrosselt werden muss, zum anderen möchte man auch dem hohen Verkehrsaufkommen – vor allem der LKWs – innerorts Einhalt gebieten. Auch die erhöhten CO²-Belastungen als Folge werden angesprochen.

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass die aktuelle Verkehrssituation zusätzlich durch die Baustelle auf der A 3 verschärft sei. Diese werde voraussichtlich in 2 Jahren beendet sein, was die Verkehrssituation maßgeblich verändern könnte.

 

Kreisrat Losert fragt nach, inwieweit die Möglichkeit bestehe, ein Provisorium zu errichten.

 

Hierzu teilt Frau Fischer mit, dass diese Möglichkeit bereits Vor-Ort besprochen worden sei. Allerdings könne ein Provisorium ausgeschlossen werden, da für einen Fahrbahnteiler eine Mindestbreite von 10 m benötigt werden. 2,5 m werden für die Querungsstelle selbst benötigt und 2 x 3,75 m um mit Großgeräten vorbeizukommen. Diese Fahrbahnbreite sei hier nicht gegeben, hinzukommen die Schleppkurven und die Feuerwehrzufahrt, die nicht verbaut werden dürfen. Ein Provisorium scheide daher in diesem Bereich aus.

 

Landrat Nuß sieht die Notwendigkeit einer Verkehrsinsel, weist jedoch nochmals darauf hin, zunächst keinen Beschluss zu fassen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Stattdessen schlägt er die Einberufung einer Verkehrskonferenz mit dem Minister und den betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor, um auf höchster Ebene eine vertretbare und zulässige Lösung zu finden.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Frau Fischer, ZFB 2,

 

Zur Kenntnis an ZB