Beschluss: Mehrfachbeschluss

Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt, in diesem Jahr insgesamt 108 Bäume (Vogelkirsche) entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld anzupflanzen. Dabei handelt es sich um den Ersatz einer Birnbaumreihe, die zwischen 2002 und 2005 wegen des Befalls mit Feuerbrand gefällt werden musste. 

 

Bereits in seiner Sitzung am 06.02.2002 hat der für diese Themenstellung damals zuständige Bauausschuss beschlossen, dass er mit der Nachpflanzung von 150 Bäumen als Ersatz für die vom Feuerbrand befallene Birnbaumallee einverstanden ist. Auch in seinen Sitzungen vom 22.02.2006 und 26.09.2007 wurden gleichlautende Beschlüsse gefasst. So hat der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 22.02.2006 beschlossen, dass der Landkreis den Gedanken einer Allee aufrechterhalten und versuchen werde, diese zu verwirklichen. Am 26.09.2007 hat der Bauausschuss dann beschlossen, hierfür Grunderwerb durchzuführen.

 

Nachdem ein Grunderwerb entlang der Kreisstraße WÜ 5 nicht zustande gekommen war, da die betroffenen Eigentümer zunächst Verkaufsbereitschaft signalisierten, dann aber – bis auf eine Ausnahme – alle ihre Verkaufszusage zurückzogen, wurden andere Möglichkeiten geprüft. Auch ein Tausch von Grundstücken entlang der Kreisstraße WÜ 5 wurde letztendlich durch die Eigentümer abgelehnt. Diese Verhandlungen zogen sich über viele Jahre hin.

 

In Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt konnte dann eine Lösung dahingehend erreicht werden, dass auf den Grunderwerb verzichtet wird und eine Oberbauverstärkung der Fahrbahn durchgeführt wird. Hierzu hat der Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 17.11.2017 den Beschluss gefasst, das Staatliche Bauamt Würzburg mit der Planung einer Oberbauverstärkung mit eventueller Verbreiterung der Kreisstraße WÜ5 zwischen Oberpleichfeld und der St2260 zu beauftragen. Dadurch ist eine Anpflanzung – wegen der dann geringeren Abstandsflächen – auch ohne Grunderwerb möglich.

 

Es ist nun vorgesehen, Ende September/Anfang Oktober 2019 insgesamt 108 Bäume (Vogelkirsche) entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld anzupflanzen. Dabei handelt es sich wegen der Abstandsvorschriften um die maximal mögliche Anzahl von Bäumen. Die Kosten für den Erwerb der Bäume, die Anpflanzung und die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im Jahr 2019 werden sich nach der aktuellen Kostenkalkulation auf rund 56.000,- € belaufen. Im Haushalt für 2019 ist für die Anpflanzung der Baumreihe ein Betrag in Höhe von 80.000,- € vorgesehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die Anpflanzung der Baumreihe entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld einschließlich des Erwerbs der Bäume und der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege durchzuführen. Herr Landrat Nuss wird ermächtigt, den Auftrag an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben.

 

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern erläutert den Sachverhalt. Sie teilt mit, dass nach Rücksprache mit der Gemeinde Oberpleichfeld eine bestimmte Kirschsorte angepflanzt werden solle. In Rede standen verschiedene Sorten der Linde und der Kirsche, die dort angepflanzt werden könnten. Von der Pflanzung der Linden sei man abgekommen, da diese andere Dimensionen aufweisen als die Kirsche und auch eine höhere Gefahr von Totholz in sich berge.

 

Bei der Kirsche gebe es zwei denkbare Sorten. Dies sei zum einen die fruchttragende Sorte Prunus avium (Vogelkirsche), die jedoch den Nachteil habe, dass die Früchte auf die Straße fallen und diese dadurch verschmutzt werde.

 

In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde deshalb nach einer anderen Lösung gesucht. Vorschlag wäre daher momentan die nicht fruchttragende Kirschsorte (Kirsche ‚Plena‘) anzupflanzen, die allerdings Insekten unfreundlicher sei.

 

Frau Tokarek, Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landschaftspflege, erläutert anhand einer Tischvorlage die Unterschiede zu den angesprochenen Baumarten.

 

Landrat Nuß greift nochmal den Wunsch der Gemeinde auf, sich für eine nicht fruchttragende Sorte zu entscheiden. Er weist darauf hin, dass entlang der Straße Blühstreifen für die Insekten erhalten bleiben, so dass eine Biodiversität gegeben sei.

Er schlägt daher vor, dem Wunsch der Gemeinde zu entsprechen und sich für die Pflanzung der nicht fruchttragenden Baumsorte Prunus avium ‚Plena‘ zu entscheiden.  

 

 

Kreisrätin Pumpurs bittet um eine separate Abstimmung was die Baumsorte Prunus avium (Vogelkirsche) und Prunus avium ‚Plena‘ (Kirsche Plena) angeht.

 

 

Landrat Nuß stellt sodann die Baumsorte Prunus avium (Vogelkirsche) zur Abstimmung.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauaussschuss spricht sich bei der geplanten Maßnahme der Baumpflanzung entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld für die fruchttragende Baumart Prunus avium (Vogelkirsche) aus.

 

Abstimmergebnis:       6 Ja     9 Nein

 

Somit ist die fruchttragende Baumsorte Prunus avium (Vogelkirsche) mehrheitlich abgelehnt, im Umkehrschluss wird die nicht fruchttragende Baumsorte Prunus avium ‚Plena‘ befürwortet.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die Anpflanzung der Baumreihe entlang der Kreisstraße WÜ 5 zwischen Seligenstadt und Oberpleichfeld einschließlich des Erwerbs der Bäume und der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege durchzuführen. Herr Landrat Nuss wird ermächtigt, den Auftrag an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben.

 

 

Abstimmergebnis:       14 Ja   1 Nein

Mehrheitlich beschlossen

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 51

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2