Sitzung: 03.06.2019 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Bei Kreisstraßen
innerhalb einer Ortsdurchfahrt erfolgt die Entwässerung in der Regel über
Straßeneinläufe und Anschlussleitungen in die gemeindliche Kanalisation. Werden
diese Entwässerungseinrichtungen durch die Gemeinde neu erstellt, beteiligt
sich der Landkreis mit den Kosten, die er für die Errichtung einer eigenen
Straßenentwässerungseinrichtung aufbringen müsste.
Zur einfachen
Handhabung hat der Kreistag am 27.04.1998 beschlossen, dass die nach den
staatlichen Ortsdurchfahrtenrichtlinien vorgesehenen Pauschalen (Nr. Nr. 14
Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien) auch für Kreisstraßen angewandt werden.
Mit Beschluss des
Bauausschusses am 11.03.2013 wurde die Grundpauschale von 130 € / lfd.
Straßenmeter auf 146 € / lfd. Straßenmeter und die Zusatzpauschale von 26 € /
lfd. Straßenmeter auf 29 € / lfd. Straßenmeter angehoben. Die Pauschale für
Straßeneinläufe wurde damals nicht erhöht und beträgt 410 € pro Einlauf.
Grundlage für die
Erhöhung im Jahr 2013 war eine Überprüfung der Pauschalen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem
Bundesrechnungshof sowie ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des
Innern mit der Bitte, die Ortsdurchfahrtenrichtlinien mit den angepassten
Pauschalen für Bundesstraßen als auch für Staatsstraßen und Kreisstraßen in
staatlicher Verwaltung anzuwenden.
Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zusammen mit den
Straßenbauverwaltungen der Länder und dem Bundesrechnungshof diese Pauschalen
(Pauschalen nach Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien) im Jahr 2017 erneut überprüft. Die Kostenüberprüfung erfolgte aufgrund des Preisindexes
„Ingenieurbau – Bauarbeiten (Tiefbau) einschließlich Umsatzsteuer“, Spalte
„Ortskanäle“ des Statistischen Bundesamtes. Der Preisindex hat sich im Jahr
2017 gegenüber dem Jahr 2011, in dem die Grundpauschale und die Zusatzpauschale
für die Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger an den Kosten für eine
gemeindliche Kanalisation letztmalig angehoben wurden, um rund 13,6 Prozent
erhöht.
Die Pauschalen
nach Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien sind daher nach Mitteilung
des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wie folgt
anzupassen:
- Die Grundpauschale erhöht sich von bisher 146 € / lfd. Straßenmeter um
20 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter.
- Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich
des Umweltschutzes erhöht sich von bisher 29 € / lfd. Straßenmeter um 4 € /
lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter.
- Die Pauschale für Straßeneinläufe erhöht sich von bisher 410 € pro
Einlauf um 120 € pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf.
Mit Schreiben des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 01.02.2018 wurden die Staatlichen
Bauämter gebeten, die oben genannte Anhebung der Pauschalen nach Nr. 14 Abs. 4
der Ortsdurchfahrtenrichtlinien sowohl für die Bundesstraßen als auch für die
Staatsstraßen und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung zu beachten. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilte zudem im
allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2017 mit, dass es bei Altfällen bei
der vereinbarten Pauschale bleibt.
Es wird deshalb
vorgeschlagen, die Grundpauschale von bisher 146 €/lfd. Straßenmeter auf
nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter, die Zusatzpauschale von bisher 29 € / lfd.
Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter und die Pauschale für
Straßeneinläufe von bisher 410 € pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf anzuheben.
Beschlussvorschlag:
Es
wird der Anhebung der Grundpauschale von bisher 146 € / lfd. Straßenmeter auf
nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter, der Anhebung der Zusatzpauschale von bisher
29 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter und der
Anhebung Pauschale für Straßeneinläufe
von bisher 410 € pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf zugestimmt.
Debatte:
Stellvertretender Fachbereichsleiter Schebler
erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Es
wird der Anhebung der Grundpauschale von bisher 146 € / lfd. Straßenmeter auf
nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter, der Anhebung der Zusatzpauschale von bisher
29 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter und der Anhebung Pauschale für Straßeneinläufe von bisher 410
€ pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf zugestimmt.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA