Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Bei Kreisstraßen innerhalb einer Ortsdurchfahrt erfolgt die Entwässerung in der Regel über Straßeneinläufe und Anschlussleitungen in die gemeindliche Kanalisation. Werden diese Entwässerungseinrichtungen durch die Gemeinde neu erstellt, beteiligt sich der Landkreis mit den Kosten, die er für die Errichtung einer eigenen Straßenentwässerungseinrichtung aufbringen müsste.

 

Zur einfachen Handhabung hat der Kreistag am 27.04.1998 beschlossen, dass die nach den staatlichen Ortsdurchfahrtenrichtlinien vorgesehenen Pauschalen (Nr. Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien) auch für Kreisstraßen angewandt werden.

 

Mit Beschluss des Bauausschusses am 11.03.2013 wurde die Grundpauschale von 130 € / lfd. Straßenmeter auf 146 € / lfd. Straßenmeter und die Zusatzpauschale von 26 € / lfd. Straßenmeter auf 29 € / lfd. Straßenmeter angehoben. Die Pauschale für Straßeneinläufe wurde damals nicht erhöht und beträgt 410 € pro Einlauf.

 

Grundlage für die Erhöhung im Jahr 2013 war eine Überprüfung der Pauschalen durch das  Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem Bundesrechnungshof sowie ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern mit der Bitte, die Ortsdurchfahrtenrichtlinien mit den angepassten Pauschalen für Bundesstraßen als auch für Staatsstraßen und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem Bundesrechnungshof diese Pauschalen (Pauschalen nach Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien) im Jahr 2017 erneut überprüft. Die Kostenüberprüfung erfolgte aufgrund des Preisindexes „Ingenieurbau – Bauarbeiten (Tiefbau) einschließlich Umsatzsteuer“, Spalte „Ortskanäle“ des Statistischen Bundesamtes. Der Preisindex hat sich im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2011, in dem die Grundpauschale und die Zusatzpauschale für die Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger an den Kosten für eine gemeindliche Kanalisation letztmalig angehoben wurden, um rund 13,6 Prozent erhöht.

 

Die Pauschalen nach Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien sind daher nach Mitteilung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wie folgt anzupassen:

 

-       Die Grundpauschale erhöht sich von bisher 146 € / lfd. Straßenmeter um 20 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter.

-       Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich des Umweltschutzes erhöht sich von bisher 29 € / lfd. Straßenmeter um 4 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter.

-       Die Pauschale für Straßeneinläufe erhöht sich von bisher 410 € pro Einlauf um 120 € pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf.

 

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 01.02.2018 wurden die Staatlichen Bauämter gebeten, die oben genannte Anhebung der Pauschalen nach Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien sowohl für die Bundesstraßen als auch für die Staatsstraßen und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung zu beachten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilte zudem im allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2017 mit, dass es bei Altfällen bei der vereinbarten Pauschale bleibt.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Grundpauschale von bisher 146 €/lfd. Straßenmeter auf nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter, die Zusatzpauschale von bisher 29 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter und die Pauschale für Straßeneinläufe von bisher 410 € pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf anzuheben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird der Anhebung der Grundpauschale von bisher 146 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter, der Anhebung der Zusatzpauschale von bisher 29 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter und der Anhebung  Pauschale für Straßeneinläufe von bisher 410 € pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf zugestimmt.

 

 

 

Debatte:

 

Stellvertretender Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Es wird der Anhebung der Grundpauschale von bisher 146 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 166 € / lfd. Straßenmeter, der Anhebung der Zusatzpauschale von bisher 29 € / lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 € / lfd. Straßenmeter und der Anhebung  Pauschale für Straßeneinläufe von bisher 410 € pro Einlauf auf 530 € pro Einlauf zugestimmt.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA