Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Aktivierungsmaßnahme „Kompakt“ ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Stabilisierung und Integration von Langzeitarbeitslosen, die sich bereits seit 2013 bei uns sowie im Jobcenter Stadt Würzburg g. E. im Maßnahmeportfolio befindet.

Die gemeinsame Maßnahme endete am 17.04.2019 und wurde vom JC Stadt Würzburg
g. E. federführend erneut ausgeschrieben - die auf den Landkreis Würzburg entfallenden Kosten für diese Maßnahme betragen ca. 190.000,00 € im Jahr. Diese werden aus Bundesmitteln getragen. Die Maßnahme wird durch die gleiche Bietergemeinschaft, wie bisher, in der Zeit vom 02.05.2019 bis 01.05.2020 mit der Option der zweimaligen Vertragsverlängerung durchgeführt. Das Jobcenter Landkreis Würzburg beabsichtigt die Kosten für 20 der 50 vom Jobcenter Stadt Würzburg g. E. eingekauften Maßnahmeplätze, zu übernehmen.

 

Aufgrund der von uns nicht beeinflussbaren Vergabe und dem Maßnahmestart am 02.05.2019, haben wir Herrn Landrat Nuß deshalb gebeten eine Eilentscheidung zu treffen.

Ohne eine entsprechende Eilentscheidung, hätte die Maßnahme „Kompakt“ für ca. 3 Wochen bis zu einem Beschluss des Sozialausschusses nicht bestückt werden können. Alle sich aktuell in der Maßnahme befindenden Kunden hätten demnach diese für ca. 5 Wochen unterbrechen müssen, was nicht sinnhaft und zielführend gewesen wäre. Durch das Vorgehen war lediglich eine Unterbrechung von ca. 2 Wochen (Osterferien) bis zum Start der neuen Maßnahme gegeben.

Bei der Maßnahme „Kompakt“ handelt es sich um einen besonderen Personenkreis, der einer engmaschig getakteten Stabilisierung bedarf. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass eine Unterbrechung sich auf die Integrationsstrategie des jeweiligen Kunden sehr negativ auswirkt.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis.

 

Debatte:

 

-                keine -

 


Beschluss:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis.