Sitzung: 20.05.2019 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die Aktivierungsmaßnahme „Kompakt“ ist ein arbeitsmarktpolitisches
Instrument zur Stabilisierung und Integration von Langzeitarbeitslosen, die
sich bereits seit 2013 bei uns sowie im Jobcenter Stadt Würzburg g. E. im
Maßnahmeportfolio befindet.
Die gemeinsame Maßnahme endete am 17.04.2019 und wurde vom JC Stadt
Würzburg
g. E. federführend erneut ausgeschrieben - die auf den Landkreis Würzburg
entfallenden Kosten für diese Maßnahme betragen ca. 190.000,00 € im Jahr. Diese
werden aus Bundesmitteln getragen. Die Maßnahme wird durch die gleiche
Bietergemeinschaft, wie bisher, in der Zeit vom 02.05.2019 bis 01.05.2020 mit
der Option der zweimaligen Vertragsverlängerung durchgeführt. Das Jobcenter
Landkreis Würzburg beabsichtigt die Kosten für 20 der 50 vom Jobcenter Stadt
Würzburg g. E. eingekauften Maßnahmeplätze, zu übernehmen.
Aufgrund der von uns nicht beeinflussbaren Vergabe und dem Maßnahmestart
am 02.05.2019, haben wir Herrn Landrat Nuß deshalb gebeten eine Eilentscheidung
zu treffen.
Ohne eine entsprechende Eilentscheidung, hätte die Maßnahme „Kompakt“
für ca. 3 Wochen bis zu einem Beschluss des Sozialausschusses nicht bestückt
werden können. Alle sich aktuell in der Maßnahme befindenden Kunden hätten
demnach diese für ca. 5 Wochen unterbrechen müssen, was nicht sinnhaft und
zielführend gewesen wäre. Durch das Vorgehen war lediglich eine Unterbrechung
von ca. 2 Wochen (Osterferien) bis zum Start der neuen Maßnahme gegeben.
Bei der Maßnahme „Kompakt“ handelt es sich um einen besonderen
Personenkreis, der einer engmaschig getakteten
Stabilisierung bedarf. Dies kann unter
Umständen bedeuten, dass eine Unterbrechung sich auf die Integrationsstrategie des jeweiligen
Kunden sehr negativ auswirkt.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis.
Debatte:
-
keine
-
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis.