Sitzung: 20.05.2019 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: TOP 13
Anlage
Sachverhalt:
Neben den Maßnahmen und
Projekten – siehe Eingliederungsbericht - die im Jahr 2018 bereits zum
Maßnahmeportfolio gehörten, werden wir die Umsetzung des §16i in den Fokus
nehmen.
Eingliederungszuschuss nach §16i
SGB II
Die Förderung über den § 16i SGB
II ist ein durch den Gesetzgeber zum 01.01.2019 neu aufgelegtes
Integrationsprodukt, welches unser Maßnahmenportfolio ergänzt, aber nicht
dominieren wird.
Der Teilnehmerkreis der
geförderten Kunden kann neben den „klassischen“ Kundengruppen auch
Alleinerziehende, jüngere Schwerbehinderte (Reha ausgeschlossen) beinhalten.
Unsere Prämisse wird sein, möglichst ausgewogen das Produkt einzusetzen. Wir
möchten Personen fördern, die zwar bisher bei der Integration in den Arbeitsmarkt
nicht – von den Arbeitgebern – berücksichtig wurden, aber einer Integration
positiv gegenüberstehen.
Die Arbeitsplätze sollen nicht
nur bei sozialen Trägern sondern auch in der freien Wirtschaft gefördert
werden.
Zeitarbeitsfirmen können sich auf
die Förderung bewerben, sind jedoch nicht das Primärziel der Förderung.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
befürwortet die Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Personen nach § 16i SGB II
(Teilhabe am Arbeitsmarkt).
Er sieht keine
Wettbewerbsverdrängungen und keine Verdrängungseffekte im örtlichen Bereich
gegeben und will auch keine Beschränkung der Einsatzfelder festlegen.
Debatte:
Herr Kothe erklärt, dass neben dem
fortgeführten bisherigen Maßnahmenportfolio zum 01.01.2019 der
Eingliederungszuschuss nach § 16i SGB II neu hinzu gekommen ist. Dabei handelt
es sich aufgrund der hohen Zuschüsse um ein sehr kostenintensives, aufgrund der
Betreuung auch ein sehr arbeitsintensives Instrument, das für diese anvisierte
Personengruppe der Langzeitarbeitslosen dennoch erfolgversprechend ist. Geplant
ist, zwischen 6 bis 8 Personen in diese Förderung aufzunehmen, so dass dies nur
einen geringen Anteil an allen Maßnahmen des Jobcenters darstellen wird. Bei
den geförderten Arbeitsplätzen soll ein möglichst breites Spektrum an Branchen
und Sparten abgedeckt werden.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Beschäftigung von
arbeitsmarktfernen Personen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt).
Er sieht keine Wettbewerbsverdrängungen und keine Verdrängungseffekte im
örtlichen Bereich gegeben und will auch keine Beschränkung der Einsatzfelder
festlegen.