Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Umsetzung des ESF-Programms LZA wurden 46 Kunden in den Arbeitsmarkt integriert.

 

Derzeit befinden sich noch 13 Kunden im Programm und werden noch gecoacht.

 

Ausgeschieden sind 33 Kunden:

16 das Programm regulär über den gesamten Förderzeitraum durchlaufen

13 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

1 Kundin bekam einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag.

2 Teilnehmer wurden nicht übernommen und sind wieder arbeitslos.

 

17 haben das Programm vorzeitig verlassen

7 in sozialversicherungspflichtiger Arbeit.

3 Teilnehmer haben, um sich beruflich zu verbessern (nahtloser Übergang) gekündigt.

1 Teilnehmer wurde die Arbeitsstelle von einem anderen Arbeitgeber übernommen, der keine Förderung beantragte (nahtloser Übergang).

3 Teilnehmer haben nach Abbruch innerhalb von 2 bis 4 Monaten wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.

 

10 Abbrecher sind bis heute arbeitslos.

 

 

 

Resümee:

Von den 46 zugewiesenen Kunden sind 12 wieder arbeitslos, 34 befinden sich noch in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Debatte:

 

Herr Kothe schildert den Stand des ESF-Projekts zum Stand 31.03.2019. Aufgrund des Erfolgs des Programms hat das Jobcenter sich entschlossen, eine „intensive Vermittlung von Langzeitarbeitslosen“ mit geringerem Fallschlüssel und intensiverer Betreuung der Kunden und Arbeitgeber fortzuführen.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Kothe mit, dass das Alter der Teilnehmer des ESF-Projektes grundsätzlich unter 58 Jahren war. Das sei schon aus der Tatsache ersichtlich, dass kein Teilnehmer das Projekt aufgrund Rentenbezugs verlassen hätte. Darüber hinaus wurde darauf Wert gelegt, dass es sich überwiegend um unbefristete Arbeitsverhältnisse oder langfristige Arbeitsverhältnisse handelt, da hiervon auch die Dauer der Förderung abhängig war.

 


Beschluss:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.