Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         TOP 9 Anlage 1 – Verteilung nach Gemeinden alphabetisch

                        TOP 9 Anlage 2 – Verteilung nach dem Anteil der Einwohner

                        TOP 9 Anlage 3 – Gesamtdarstellung SGB II XII und AsylblG

                        TOP 9 Anlage 4 – Entwicklung LE Bezieher 02.18 – 03.19

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 23.10.2017 wurde von Herrn Kreisrat Eck eine Darstellung der Verteilung der Arbeitslosengeld II Bezieher auf die Landkreisgemeinden des Landkreis Würzburg gewünscht.

Die entsprechende Verteilung auf die 52 Landkreisgemeinden ist in Anlage 1 (nach Ortschaften alphabetisch sortiert) dargestellt. Hierbei wurde zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) differenziert. Darüber hinaus wurde der Anteil der Flüchtlinge (die sich im SGB II Leistungsbezug befinden) aus den
8 zugangsstärksten Nationen (Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia)
 gesondert ausgewiesen.

In der Anlage 2 wurden die Werte der Anlage 1 nach dem Anteil der SGB II Leistungsbezieher (bezogen auf die Einwohnerzahl der entsprechenden Gemeinde) ansteigend abgebildet.

Ergänzend zu der Anfrage vom 23.10.2017 wurden durch den FB 32 die Zahlen aus den Rechtskreisen AsylbLG und SGB XII ausgewertet, so dass in Anlage 3 eine Gesamtdarstellung der Rechtskreise SGB II, SGB XII und AsylbLG bezogen auf die Einwohnerzahl der entsprechenden Landkreisgemeinden möglich wurde.

Neu ergänzt wurde die Anlage 4. Hierin wurde erstmalig der Vergleich der Zahlen aus den Stichtagen März 2019 zu den Stichtagen des Basiswerts von Januar / Februar 2018 gezogen. Die Veränderung der gesamten Leistungsbezieher wurde absolut und prozentual dargestellt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass in der aktuellen Fortschreibung dieser Werte auf die aktuellsten Einwohnerzahlen der Landkreisgemeinden aus der Fortschreibung des Mikrozenzus (Stand: 30.06.2018 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreis Würzburg am 28.11.2018)) zurückgegriffen wurde. Insoweit hat sich auch die Einwohnerzahl als Bezugsgröße der prozentualen Relation verändert.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und nur noch moderaten Veränderungen bzw. Verschiebungen der Bestandsgrößen innerhalb der einzelnen Rechtskreise, werden die Zahlen der Anlagen 1 bis 4 künftig einmal jährlich (in der ersten Sitzung innerhalb eines Kalenderjahres) fortgeschrieben. Sofern sich größere (noch nicht absehbare) Veränderungen ergeben, wird wieder die halbjährliche Fortschreibung dem Sozialausschuss vorgelegt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Verteilung der Leistungsbezieher (SGB II, SGB XII und AsylbLG) auf die Landkreisgemeinden zur Kenntnis.

 

 

Debatte:

 

Vor der Präsentation erfolgt der Antrag, die Zahlen der Hilfeempfänger in den jeweiligen Gemeinden nicht zu benennen, um ungünstige Auswirkungen für die Gemeinden zu vermeiden. Nachdem der Wunsch nach einer solchen Übersicht mit Zahlen aus den Reihen des Sozialausschusses kam, wurden für die letzten Sitzungen entsprechende Übersichten durch die Verwaltung erstellt. Vom Sozialausschuss wird heute auch weiterhin mehrheitlich die Notwendigkeit einer Auswertung befürwortet.

 

Für eine Behandlung des Tagesordnungspunktes in nichtöffentlicher Sitzung fehle es an einem Geheimhaltungsgrund gegenüber der Öffentlichkeit.

 

Nachdem auch diese Anlagen versehentlich nicht in Session freigegeben sind, liefert Frau Lauer einen kurzen Überblick über die Verteilung der Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII und AsylbLG auf die Landkreisgemeinden. In der Übersicht werden nur die durch den Landkreis Würzburg gewährten (ambulanten) Leistungen nach dem SGB XII abgebildet, nicht jedoch die (stationären) Leistungen des Bezirks Unterfranken.

 

Auf Wunsch des Sozialausschusses werden zukünftig einmal jährlich die Hilfeempfängerzahlen zum Stand 31.12. des Vorjahres in der jeweils ersten Sitzung des Jahres vorgestellt. Sollten für konkrete kommunalpolitische Planungen Zahlen benötigt werden, können diese im Einzelfall bei der Verwaltung erfragt werden.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Verteilung der Leistungsbezieher (SGB II, SGB XII und AsylbLG) auf die Landkreisgemeinden zur Kenntnis.