Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2019 wurde § 16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aufgenommen. Nach § 16i Abs. 9 SGB II sind von den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner im Örtlichen Beirat Stellungnahmen, insbesondere zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen sowie Verdrängungseffekten zu nach § 16i Abs. 1 SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen einzuholen.

 

Bei Konstituierung des örtlichen Beirats im Jahr 2012 wurde – wie übrigens bundesweit von zahlreichen Jobcentern ebenfalls - durch das Jobcenter Landkreis Würzburg davon ausgegangen, dass mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer dem Erfordernis der Beteiligung der Sozialpartner von Seiten der Arbeitgeberseite Rechnung getragen wurde. Als Sozialpartner seitens der Arbeitgeber kommen jedoch nur die in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber organisierten Verbände in Betracht, IHK und HWK erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

 

Eine Anfrage bezüglich eines regionalen Vertreters wurde am 25.03.2019 an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gestellt und von dort am 26.03.2019 an den Verband der Bayerischen Wirtschaft (VBW Bayern) weitergeleitet, die einen regionalen Vertreter benennen sollen. Von dort erfolgte bisher noch keine Benennung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters.

 

Um die nach § 16i Abs. 9 SGB II geforderten Sozialpartner um die Arbeitgeberseite zu ergänzen, ist die Geschäftsordnung vorsorglich entsprechend abgeändert und ergänzt worden (siehe hierzu Beschluss des Örtlichen Beirats in seiner Sitzung vom 15.05.2019). Da von dem neuen Mitglied des Örtlichen Beirats (Arbeitsgeberseite) noch kein Vertreter (und kein Verhinderungsvertreter) benannt wurden, wird von Seiten der Verwaltung angeregt, dem Kreistag die Berufung der noch namentlich zu benennenden Vertreterinnen bzw. Vertreter des Mitglieds in der nächstmöglichen Sitzung des Kreistages zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, die von der Arbeitgeberseite noch zu benennenden Vertreter in den Örtlichen Beirat zu berufen.

 

 

Debatte:

 

Herr Schumacher teilt mit, dass die Handwerkskammer für Unterfranken (HWK) am 13.05.2019 mitgeteilt hat, dass die Stellvertreterin der Vertreterin der HWK seit einem Jahr in Elternzeit ist und kurzfristig ein Ersatz benannt werden soll. Dies ist bisher noch nicht erfolgt.


 

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, die noch zu benennenden Vertreter in den Örtlichen Beirat zu berufen.