Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         TOP 7 Anlage Zielvereinbarung 2019

 

Sachverhalt:

 

Zielerreichung 2018

 

Für das Jahr 2018 wurden mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Rahmen des dezentralen Planungsverfahrens, bei dem die Zielvereinbarungswerte nicht durch das Ministerium vorgeben, sondern durch den zugelassenen kommunalen Träger ermittelt werden, folgende Ziele vereinbart:

 

1.    Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet.

 

2.    Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit.

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch die Erhöhung der Zahl der Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote. Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht mehr als 6,9% im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

3.    Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als 14,0% steigt.

 

4.    Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit.

Der Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dazu soll im Jahr 2017 die Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 Kennzahlen-VO im Vergleich zum Vorjahr in ihrem Verlauf beobachtet werden.

 

Weiterhin wurde vereinbart, dass die Zielvereinbarungspartner unterjährig in regelmäßigen Abständen Dialoge zur Entwicklung der Zielindikatoren sowie im zweiten Quartal 2019 einen Dialog zu den Jahresergebnissen 2018 des Jobcenters Landkreis Würzburg führen. Entsprechend dieser Vereinbarung ist das StMAS mit E-Mail vom 12.10.2018 in den unterjährigen Zielnachhaltungsdialog eingetreten und hat die ausgehärteten Zahlen für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2018 gewürdigt. Im Einzelnen traf das StMAS folgende Feststellungen:

 

-          Für Ziel 1 wurde kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Die Jahresfortschrittswerte bei Kennzahl 1 ließen ein Absinken der Ausgaben um 8,0% in den ersten fünf Monaten erkennen. Dies geht einher mit einer um 10,4% sinkenden Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), wobei die Zahl der im Kontext
Fluchtmigration neu hinzugekommenen ELB im Mai 2018 gegenüber Dezember 2017 um 3,3 % angestiegen ist, während der Anteil der ELB ohne Fluchthintergrund im gleichen Zeitraum um 5,2% zurück ging. Der Anteil der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB stieg im Bereich des Jobcenters Landkreis Würzburg im Mai 2018 auf 32,3%, und erreichte damit den höchsten Wert im Vergleichstyp (VT) und im Vergleich der der nächsten Nachbarn (nN) im VT.
Insbesondere bei Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB im Kontext Fluchtmigration an allen ELB ist das Ergebnis zu Ziel 1 sehr erfreulich.

 

-          Die Erreichung des für Ziel 2 vereinbarten Wertes, die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg für das Jahr 2018 in Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als 6,9% sinken zu lassen, wurde in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 mit einem Anstieg der Integrationsquote um 43,2% im Vergleich zum Vorjahr deutlich übertroffen.      
Aus Sicht des StMAS war das Ergebnis a
uch bei Ziel 2 insbesondere bei Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB im Kontext Fluchtmigration an allen ELB erfreulich. Dies gilt auch für die Nachhaltigkeit der Integrationen und besonders für die Integrationsquote Alleinerziehender.

 

-          Für Ziel 3 wurde vereinbart, dass der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um maximal 14,0% ansteigen dürfe. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 wurde ein Anstieg des Bestandes an Langzeitleistungsbezieher um 12,3% verzeichnet.

Die sich abzeichnende Zielerreichung sei nach Ansicht des StMAS erfreulich. Das Ergebnis im Vergleich zu VT und nN lässt sich nach Ansicht  des STMAS durch die starke Reduzierung des LZB-Bestands in den Vorjahren erklären, wodurch sich die migrationsbedingte Zunahme des LZB-Bestands vergleichsweise stärker auf die Kennzahl auswirke.

 

-          Für Ziel 4 wurde kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Der Jahresfortschrittswert bei der Integrationsquote Alleinerziehender (Ergänzungskennzahl K2E4) lag im Mai 2018 bei 14,8% und damit im besten Quartil des VT und besser als der Median der nächsten Nachbarn. Die Zahl der Alleinerziehenden sank bis Mai um 3,1%, deren Anteile an allen ELB sack leicht auf 14,5%, was auch dem Wert des VT und der nN entspricht.

 

Die Ergebnisse bei den Zielen 1 und 2 waren nach Aussage des StMAS ebenso wie die sich abzeichnende Zielerreichung beim Ziel 3 erfreulich Das Ergebnis im Vergleich zu VT und nN ließ sich nach Erachten des StMAS durch die starke Reduzierung des LZB-Bestands in den Vorjahren erklären, wodurch sich die migrationsbedingte Steigerung des LZB-Bestands stärker auf die Kennzahl auswirkt. Die langfristige Entwicklung war insgesamt erfreulich.

Nach Erachten des StMAS bestand kein dringender Gesprächsbedarf.

 

Seit dem 16.04.2019 liegen die ausgehärteten Statistikdaten (T-3-Daten) für den Monat Dezember 2018 vor und damit die Jahresendwerte. Das für das zweite Quartal 2019 angekündigte Schreiben des StMAS zum Dialog zu den Jahresergebnissen 2018 liegt noch nicht vor.

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Jahr 2019

 

Für das Jahr 2019 wurde das dezentrale Planungsverfahren für die Zielvereinbarung zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg festgehalten und mit Schreiben des StMAS vom 04.10.2018 eingeleitet. Das Jobcenter Landkreis Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 bis 09.11.2018 an das StMAS zu senden.

 

Wie bereits in den Vorjahren haben die Auswirkungen des Faktors „Flucht und Asyl“ erneut großen Einfluss auf die Planung und das Ergebnis der Zielwerte. So machen mittlerweile erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Kontext von Fluchtmigration einen Anteil von 32,5% an der Gesamtzahl der ELB aus (Berichtsmonat Dezember 2018, Datenstand März 2019). Damit belegt der Landkreis Würzburg mit 727 ELB mit Fluchthintergrund von insgesamt 2.237 ELB erneut den Rang 5 unter den 401 Jobcentern in Deutschland und Rang 2 unter den 27 Jobcentern des Vergleichstyp Ib.

 

Um dieser Entwicklung Rechnung tragen zu können, erfolgte durch das Jobcenter Landkreis Würzburg erneut eine zweistufige Planung der Zielwerte. Auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der vorläufigen Zielerreichung des Jahres 2018 wurden einerseits Zielwerte ohne Einfluss des Faktors „Flucht und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht, anhand der vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen der Fluchtbewegungen die Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu bestimmen. Nach einer längeren Stagnation der Fallzahlen der ELB mit Fluchthintergrund sind diese seit Herbst 2018 leicht im Sinken. Trotz dieser sinkenden Zahlen und des Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften und der ELB insgesamt bleibt der Anteil der Flüchtlinge weiterhin hoch. Damit nehmen auch die spezifischen Vermittlungshindernisse dieses Personenkreises (Alphabetisierung, Sprache, kultureller und beruflicher Hintergrund), welche besondere Anforderungen an eine Integration im Arbeitsmarkt darstellen und eine kurz- bis mittelfristige Integration erschweren, weiterhin großen Raum ein. Dies wirkt sich auf die Integrationsquote (Ziel 2) und mittlerweile auch verstärkt auf den Bestand der Langzeitleistungsbezieher (Ziel 3) aus, da viele der seit Ende 2015 zugeteilten oder zugezogenen Flüchtlinge im Jahr 2018 in den Status des Langzeitleistungsbeziehers (LZB) gewechselt sind. Trotz einer gestiegenen Integrationsquote hat dies einen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der LZB gehabt. Auch der Einfluss weiterer Faktoren, wie z.B. des etwaigen Familiennachzugs bei Flüchtlingen und dessen möglicher Einfluss auf die ermittelten Zielwerte kann nur unzureichend abgeschätzt werden.

 

Aufgrund der im Oktober und November mitgeteilten Rahmenbedingungen für 2019 wurden dem StMAS nachfolgende Vorschläge zu den Zielwerten mitgeteilt:

 

Ziel 2:

 

Das Ziel ist im Jahr 2019 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht mehr als 7,9 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

Ziel 3:

 

Das Ziel ist im Jahr 2019 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 6,2% sinkt.

 

Mit Schreiben vom 31.01.2019 teilte das StMAS mit, dass die vom Jobcenter Landkreis Würzburg angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt akzeptiert werden würden, und vor Abschluss einer Zielvereinbarung die Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den aggregierten Angebotswerten abgewartet werden müsse. Das StMAS hatte die vorgeschlagenen Werte in den Entwurf der Zielvereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung des BMAS übernommen. Als Ziel 4 wurde in die Vereinbarung aufgenommen, dass auf die gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Erwerbstätigkeit besonderes Gewicht gelegt werden soll. Hier wurde kein konkreter Zielwert, sondern lediglich die Beobachtung der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“ vereinbart. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele wurde weder vom StMAS noch vom Landkreis Würzburg angestrebt.

 

Die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium durch das StMAS zugeleitete und unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 20.03.2019 von Herrn Landrat Eberhard Nuß gegengezeichnet.

 

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass sich die Rahmenbedingungen seit Unterbreitung der Zielwerte teilweise drastisch verändert haben. War im Oktober / November 2018 für das Jahr 2019 noch ein Wirtschaftswachstum von 1,7% bis 1,8% von den Wirtschaftsweisen und der Bundesregierung prognostiziert worden, korrigierte die Bundesregierung ihre Prognose zwischenzeitlich mehrfach auf aktuell 0,5%. Inwieweit die ursprünglich anvisierten Werte angesichts dieser veränderten Lage erreichbar sein werden, bleibt

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Debatte:

 

Auf Nachfrage nach dem Wegfall der Plattform „Jobnetzwerk“ auf der Homepage des Landkreises erläutert Herr Kothe, dass der befristete Vertrag ausgelaufen ist und momentan eine diesbezügliche Ausschreibung läuft. Da zwischenzeitlich ein zweiter Anbieter mit einem vergleichbaren Produkt am Markt ist, konnte eine freie Vergabe nicht erfolgen.

 

Der Sozialausschuss regt an, einen Vermerk auf die Homepage zu stellen, dass eine solche Plattform demnächst – nach erfolgreicher Ausschreibung – in der einen oder anderen Form wieder zur Verfügung stehen wird.


Beschluss:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.