Sitzung: 20.05.2019 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: TOP 7 Anlage Zielvereinbarung 2019
Sachverhalt:
Zielerreichung 2018
Für das Jahr 2018
wurden mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
(StMAS) im Rahmen des dezentralen
Planungsverfahrens, bei dem die Zielvereinbarungswerte nicht durch das
Ministerium vorgeben, sondern durch den zugelassenen kommunalen Träger
ermittelt werden, folgende Ziele vereinbart:
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit.
Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(ELB) ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen
Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt
verringert wird. Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im
Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet.
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit.
Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden
oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch die Erhöhung der Zahl der
Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist
die Integrationsquote. Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn die
Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht mehr als 6,9% im
Vergleich zum Vorjahr sinkt.
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von
Langzeitleistungsbezug. Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn der
durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters
Landkreis Würzburg im Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als 14,0% steigt.
4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit.
Der Integration von Alleinerziehenden in
Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dazu soll im
Jahr 2017 die Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“ nach §
5 Abs. 2 Nr. 4 Kennzahlen-VO im Vergleich zum Vorjahr in ihrem Verlauf
beobachtet werden.
Weiterhin wurde
vereinbart, dass die Zielvereinbarungspartner unterjährig in regelmäßigen
Abständen Dialoge zur Entwicklung der Zielindikatoren sowie im zweiten Quartal
2019 einen Dialog zu den Jahresergebnissen 2018 des Jobcenters Landkreis
Würzburg führen. Entsprechend dieser Vereinbarung ist das StMAS mit E-Mail vom
12.10.2018 in den unterjährigen Zielnachhaltungsdialog eingetreten und hat die
ausgehärteten Zahlen für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2018
gewürdigt. Im Einzelnen traf das StMAS folgende Feststellungen:
-
Für Ziel 1 wurde
kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Die Jahresfortschrittswerte bei Kennzahl 1 ließen ein Absinken der Ausgaben um
8,0% in den ersten fünf Monaten erkennen. Dies geht einher mit einer um 10,4%
sinkenden Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), wobei die Zahl
der im Kontext Fluchtmigration
neu hinzugekommenen ELB im Mai 2018 gegenüber Dezember 2017 um 3,3 %
angestiegen ist, während der Anteil der ELB ohne Fluchthintergrund im gleichen
Zeitraum um 5,2% zurück ging. Der Anteil der ELB mit
Fluchthintergrund an allen ELB stieg im Bereich des Jobcenters Landkreis
Würzburg im Mai 2018 auf 32,3%, und erreichte damit den höchsten Wert im
Vergleichstyp (VT) und im Vergleich der der nächsten Nachbarn (nN) im VT.
Insbesondere
bei Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB im Kontext
Fluchtmigration an allen ELB ist das Ergebnis zu Ziel 1 sehr erfreulich.
-
Die Erreichung des für Ziel
2 vereinbarten Wertes, die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg
für das Jahr 2018 in Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als 6,9% sinken zu
lassen, wurde in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 mit einem Anstieg der
Integrationsquote um 43,2% im Vergleich zum Vorjahr deutlich übertroffen.
Aus Sicht des StMAS war das Ergebnis auch bei Ziel 2 insbesondere bei
Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB im Kontext
Fluchtmigration an allen ELB erfreulich. Dies gilt auch für die Nachhaltigkeit
der Integrationen und besonders für die Integrationsquote Alleinerziehender.
-
Für Ziel 3 wurde
vereinbart, dass der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um maximal 14,0%
ansteigen dürfe. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 wurde ein Anstieg
des Bestandes an Langzeitleistungsbezieher um 12,3% verzeichnet.
Die sich
abzeichnende Zielerreichung sei nach Ansicht des StMAS erfreulich. Das Ergebnis
im Vergleich zu VT und nN lässt sich nach Ansicht des STMAS durch die starke Reduzierung des
LZB-Bestands in den Vorjahren erklären, wodurch sich die migrationsbedingte
Zunahme des LZB-Bestands vergleichsweise stärker auf die Kennzahl auswirke.
-
Für Ziel 4 wurde
kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Der Jahresfortschrittswert bei der Integrationsquote Alleinerziehender
(Ergänzungskennzahl K2E4) lag im Mai 2018 bei 14,8% und damit im besten Quartil
des VT und besser als der Median der nächsten Nachbarn. Die Zahl der
Alleinerziehenden sank bis Mai um 3,1%, deren Anteile an allen ELB sack leicht
auf 14,5%, was auch dem Wert des VT und der nN entspricht.
Die Ergebnisse
bei den Zielen 1 und 2 waren nach Aussage des StMAS ebenso wie die sich
abzeichnende Zielerreichung beim Ziel 3 erfreulich Das
Ergebnis im Vergleich zu VT und nN ließ sich nach Erachten des StMAS durch die
starke Reduzierung des LZB-Bestands in den Vorjahren erklären, wodurch sich die
migrationsbedingte Steigerung des LZB-Bestands stärker auf die Kennzahl
auswirkt. Die langfristige Entwicklung war insgesamt erfreulich.
Nach Erachten des
StMAS bestand kein dringender Gesprächsbedarf.
Seit dem
16.04.2019 liegen die ausgehärteten Statistikdaten (T-3-Daten) für den Monat
Dezember 2018 vor und damit die Jahresendwerte. Das für das zweite Quartal 2019
angekündigte Schreiben des StMAS zum Dialog zu den Jahresergebnissen 2018 liegt
noch nicht vor.
Abschluss einer Zielvereinbarung für das Jahr 2019
Für das Jahr 2019 wurde das dezentrale Planungsverfahren für die
Zielvereinbarung zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg festgehalten und
mit Schreiben des StMAS vom 04.10.2018 eingeleitet. Das Jobcenter Landkreis
Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3
bis 09.11.2018 an das StMAS zu senden.
Wie bereits in den Vorjahren haben die Auswirkungen des Faktors „Flucht
und Asyl“ erneut großen Einfluss auf die Planung und das Ergebnis der
Zielwerte. So machen mittlerweile erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im
Kontext von Fluchtmigration einen Anteil von 32,5% an der Gesamtzahl der ELB
aus (Berichtsmonat Dezember 2018, Datenstand März 2019). Damit belegt der
Landkreis Würzburg mit 727 ELB mit Fluchthintergrund von insgesamt 2.237 ELB
erneut den Rang 5 unter den 401 Jobcentern in Deutschland und Rang 2 unter den
27 Jobcentern des Vergleichstyp Ib.
Um dieser Entwicklung Rechnung tragen zu können, erfolgte durch das
Jobcenter Landkreis Würzburg erneut eine zweistufige Planung der Zielwerte. Auf
Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen
Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug auf
arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit
Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der vorläufigen Zielerreichung
des Jahres 2018 wurden einerseits Zielwerte ohne Einfluss des Faktors „Flucht
und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht, anhand der
vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen der Fluchtbewegungen die
Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu bestimmen. Nach einer längeren
Stagnation der Fallzahlen der ELB mit Fluchthintergrund sind diese seit Herbst
2018 leicht im Sinken. Trotz dieser sinkenden Zahlen
und des Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften und der ELB insgesamt bleibt der
Anteil der Flüchtlinge weiterhin hoch. Damit nehmen auch die spezifischen
Vermittlungshindernisse dieses Personenkreises (Alphabetisierung, Sprache,
kultureller und beruflicher Hintergrund), welche besondere Anforderungen an
eine Integration im Arbeitsmarkt darstellen und eine kurz- bis mittelfristige
Integration erschweren, weiterhin großen Raum ein. Dies wirkt sich auf die
Integrationsquote (Ziel 2) und mittlerweile auch verstärkt auf den Bestand der
Langzeitleistungsbezieher (Ziel 3) aus, da viele der seit Ende 2015 zugeteilten
oder zugezogenen Flüchtlinge im Jahr 2018 in den Status des
Langzeitleistungsbeziehers (LZB) gewechselt sind. Trotz einer gestiegenen
Integrationsquote hat dies einen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der LZB
gehabt. Auch der Einfluss weiterer Faktoren, wie z.B. des etwaigen
Familiennachzugs bei Flüchtlingen und dessen möglicher Einfluss auf die
ermittelten Zielwerte kann nur unzureichend abgeschätzt werden.
Aufgrund der im Oktober und November mitgeteilten Rahmenbedingungen für
2019 wurden dem StMAS nachfolgende Vorschläge zu den Zielwerten mitgeteilt:
Ziel 2:
Das Ziel ist im
Jahr 2019 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis
Würzburg um nicht mehr als 7,9 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.
Ziel 3:
Das Ziel ist im
Jahr 2019 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum
Vorjahr um mindestens 6,2% sinkt.
Mit Schreiben vom 31.01.2019 teilte das StMAS mit, dass die vom Jobcenter
Landkreis Würzburg angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt akzeptiert
werden würden, und vor Abschluss einer Zielvereinbarung die Zustimmung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den aggregierten Angebotswerten
abgewartet werden müsse. Das StMAS hatte die vorgeschlagenen Werte in den
Entwurf der Zielvereinbarung vorbehaltlich der
Zustimmung des BMAS übernommen. Als Ziel 4 wurde in die Vereinbarung
aufgenommen, dass auf die gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Erwerbstätigkeit besonderes Gewicht
gelegt werden soll. Hier wurde kein konkreter Zielwert, sondern lediglich die
Beobachtung der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“
vereinbart. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele wurde weder vom StMAS
noch vom Landkreis Würzburg angestrebt.
Die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium durch das StMAS
zugeleitete und unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 20.03.2019 von Herrn
Landrat Eberhard Nuß gegengezeichnet.
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass sich die Rahmenbedingungen seit Unterbreitung der Zielwerte teilweise drastisch verändert haben. War im Oktober / November 2018 für das Jahr 2019 noch ein Wirtschaftswachstum von 1,7% bis 1,8% von den Wirtschaftsweisen und der Bundesregierung prognostiziert worden, korrigierte die Bundesregierung ihre Prognose zwischenzeitlich mehrfach auf aktuell 0,5%. Inwieweit die ursprünglich anvisierten Werte angesichts dieser veränderten Lage erreichbar sein werden, bleibt
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur
Kenntnis.
Debatte:
Auf Nachfrage nach dem Wegfall der Plattform
„Jobnetzwerk“ auf der Homepage des Landkreises erläutert Herr Kothe, dass der
befristete Vertrag ausgelaufen ist und momentan eine diesbezügliche
Ausschreibung läuft. Da zwischenzeitlich ein zweiter Anbieter mit einem
vergleichbaren Produkt am Markt ist, konnte eine freie Vergabe nicht erfolgen.
Der Sozialausschuss regt an, einen Vermerk auf die Homepage zu stellen, dass eine solche Plattform demnächst – nach erfolgreicher Ausschreibung – in der einen oder anderen Form wieder zur Verfügung stehen wird.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.