Anlage/n:
Entwurf
der Richtlinie „Hausaufgaben-/Nachmittagsbetreuung von Asylbewerberkindern bzw.
Jugendlichen im Status eines Asylbewerbers“ im Landkreis Würzburg
Sachverhalt:
In den Jahren 2015 bis 2018 wurden freiwillige Leistungen durch den Landkreis Würzburg für Asylbewerberkinder bzw. Jugendlichen im Status eines Asylbewerbers aufgewandt, um diese an Nachmittagen - zum Beispiel bei der Erledigung der Hausaufgaben - betreuen zu lassen. Für diesen Zweck existiert im Bereich „Asyl“ keine gesetzliche Grundlage.
Diese freiwillige Leistung des Landkreises Würzburg hat einen integrativen Zweck. Die Kinder und Jugendlichen erlernen durch den Kontakt an den Nachmittagen mit einheimischen Kindern und Jugendlichen schneller die deutsche Sprache.
Die Eltern sind meist nicht in der Lage, die Hausaufgabenbetreuung in adäquater Form sicherzustellen, da sie sich selbst noch im Lernprozess befinden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die an Nachmittagen professionell und in Kontakt mit anderen einheimischen Kindern und Jugendlichen betreut werden, bessere Ergebnisse in ihrer schulischen Ausbildung erzielen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, eine freiwillige Leistung in Höhe von 9.000,- EUR zur Hausaufgaben/Nachmittagsbetreuung für Kinder von leistungsberechtigten Asylbewerbern bzw. Jugendliche im Status eines Asylbewerbers in den Haushalt 2019 aufzunehmen.
Die Richtlinie „Hausaufgaben-/Nachmittagsbetreuung von Asylbewerberkindern bzw. Jugendlichen im Status eines Asylbewerbers“ im Landkreis Würzburg wurde neu erstellt und sind vom Sozialausschuss entsprechend zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie „Hausaufgaben-/Nachmittagsbetreuung von Asylbewerberkindern bzw. Jugendlichen im Status eines Asylbewerbers“ im Landkreis Würzburg zu beschließen.
Debatte:
Die Erstellung der Richtlinie erfolgt auch
auf Wunsch der Kreiskasse, um die auszahlungsbegründenden Unterlagen
archivieren zu können.
Auf die Frage, warum die Förderung auf
Asylbewerberkinder bzw. Jugendliche im Status eines Asylbewerbers beschränkt
ist, und nicht alle Kinder, unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status
erfasst erläutert die Verwaltung, dass mit der Richtlinie eine Gesetzeslücke im
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgedeckt werden soll. Nicht nach dem
AsybLG Berechtigte haben laut Frau Lauer bereits bisher Anspruch auf
Nachmittagsbetreuung und Nachhilfe über Leistungen für Bildung und Teilhabe
nach §§ 28 ff. SGB II bzw. § 6 b Bundeskindergeldgesetz.
Auf Nachfrage nach der Befürwortung des
Förderbedarfs erläutern Frau Meder und Frau Stellvertretende Landrätin
Haupt-Kreutzer, dass dieser über die Trägerversammlung der Mittagsbetreuung
festgestellt und in der Regel von der jeweiligen Schule befürwortet wird. Die
für 2019 bereits bewilligte freiwillige Leistung in Höhe von 9.000,-- EUR
orientiert sich an der Auskunft des FB 32 über die Ausgaben der letzten Jahre.
Eine Signalwirkung der freiwilligen Leistung, die zu einer Steigerung der
Anträge und der Ausgaben führen könnte, wird nicht erwartet. In der
Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele in Frage kommende Berechtigte
Leistungen aus Scham oder Stolz nicht beantragt haben. Diese Erfahrung wird
auch aus dem Sozialausschuss bestätigt.
Die genaue Zahl der betreuten Kinder hat
Frau Meder nicht zur Hand und wird diese bei der nächsten Sitzung nachreichen.
Mit der Richtlinie sollen lediglich Hausaufgaben- und Nachmittagsbetreuung abgedeckt werden, nicht jedoch Nachhilfeunterricht, wie bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinie „Hausaufgaben-/Nachmittagsbetreuung von Asylbewerberkindern bzw. Jugendlichen im Status eines Asylbewerbers“ im Landkreis Würzburg zu beschließen.