Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Anlage/n:         1 Antrag mit 4 Anlagen

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.03.2019 bat die Stadt Würzburg formell um Unterstützung des Landkreises Würzburg für die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters Würzburg in Höhe von 1,0 Mio €. Durch diese Förderung würde sich ganz wesentlich die Planungssicherheit zur Umsetzung des für Stadt und Region prägenden Kulturhauses erhöhen.

 

Der einstige Haupteingangsbereich des Theaters wurde bereits abgerissen. Der Aushub für die Baugrube zur Errichtung des neuen Kopfhauses mit dem neuen Eingangsfoyer schreitet voran. Im Frühsommer 2019 startet hier der Rohbau, der mit der Eröffnung des Neubaus Ende 2020 abgeschlossen werden soll. Ab dem Sommer 2020 beginnt parallel die Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes bis Ende 2022. Die detaillierte Planungsinformation, wie Projektbeschreibung, Kostenübersicht, Finanz- und Zeitablaufplan wurden mit dem Antrag übersandt und sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Aufgrund einer Absichtserklärung des Kreistages sind auch wieder im Finanzplanungszeitraum des Haushaltes 2019 für die Förderung zur Sanierung des Mainfranken Theaters für die Jahre 2020 und 2021 je 500.000 € vorgesehen.

 

Nach Eingang des formellen Antrages der Stadt Würzburg schlägt die Verwaltung vor, in den Haushalt 2020 bei Produktkonto 26110000.017112 im Planjahr einen Betrag von 500.000 € einzustellen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € zu bilden und weiterhin im Finanzplanungsjahr 2021nochmals einen Betrag von 500.000 € zu planen. Die Förderung könnte dann in zwei Raten von je 500.000 € in den Jahren 2020 und 2021 ausgezahlt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in den Haushalt 2020 für die Förderung des Mainfranken Theaters Würzburg im Planjahr einen Betrag von 500.000 € einzustellen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € zu bilden sowie in den Finanzplanungsjahr 2021 einen Betrag in Höhe der Verpflichtungsermächtigung einzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer, Fachbereichsleiterin Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Umscheid weist darauf hin, dass es sich bei der Förderung um eine rein freiwillige Leistung des Landkreises handeln würde. Die Regierung von Unterfranken habe bei der rechtlichen Würdigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 darauf hingewiesen, dass es sich bei den freiwilligen Leistungen um Maßnahmen zur Erfüllung der Landkreisaufgaben handeln muss. Der Landkreis wurde erneut darauf hingewiesen, die in der Aufstellung der freiwilligen Leistungen enthaltenen Ausgabenpositionen auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen und deren Zuordnung künftig darzulegen.

 

Kreisrat Wolfshörndl betont, dass ein nicht unerheblicher Teil der Besucher des Main-Franken-Theaters aus dem Landkreis kommen.

 

Kreisrat Umscheid entgegnet, dass der Landkreis Würzburg sich zweimal an der Finanzierung beteiligen würde, da der Bezirk durch die Bezirksumlage, die alle Landkreise zu bezahlen haben, ebenso fördert.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in den Haushalt 2020 für die Förderung des Mainfranken Theaters Würzburg im Planjahr einen Betrag von 500.000 € einzustellen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € zu bilden sowie in den Finanzplanungsjahr 2021 einen Betrag in Höhe der Verpflichtungsermächtigung einzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, S, KrPA