Sitzung: 18.03.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Nach Art. 32 Abs. 4 Landkreisordnung regelt der Kreistag die weitere
Stellvertretung des Landrats durch Beschluss. Es können nur Deutsche im Sinn
des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes bestellt werden.
In der Sitzung des Kreistages am 5.5.2014 war als erster weiterer
Stellvertreter des Landrats Herr Kreisrat Armin Amrehn durch Beschluss bestellt
worden.
Mit Schreiben vom 22.1.2019 hat Herr stellv. Landrat Amrehn gegenüber
Herrn Landrat Nuß erklärt, dass er sich entschlossen habe, das Amt des
stellvertretenden Landrats zum 1.2.2019 niederzulegen.
Durch die Niederlegung dieses Amtes ist es erforderlich, den ersten
weiteren Stellvertreter des Landrats neu zu bestellen.
Debatte:
Landrat Nuß trägt den Sachverhalt vor und fragt nach, ob weitere Vorschläge vorliegen.
Dies ist nicht der Fall. Sodann stellt er die Bestellung von Herrn Ernst Joßbeger als ersten weiteren Vertreter des Landrats zur Abstimmung. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Kreisrat Joßberger
nimmt das Amt als ersten weiteren Vertreter des Landrats an.
Zur weiteren
Veranlassung an S, SFB 1, SFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
GB 1, GB 2, GB 3, GB 4, GB 5