Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Maßnahme an der Kreisstraße WÜ 12 wurde bereits vor einem Jahr in der Sitzung am 05.03.2018 vorgestellt.

Die Gemeinde Waldbrunn beabsichtigt am östlichen Ortsrand das neue Wohngebiet „Wiesengrund II“ auszuweisen, das über eine Anbindung an die Kreisstraße erschlossen werden soll. Das Einfügen des Linksabbiegestreifens in die bestehende Fahrbahn bedingt den Ausbau der WÜ 12 im Bereich des Knotenpunktes.

Maßnahmenträger ist die Gemeinde Waldbrunn. Sie hat die Maßnahme geplant, trägt als Verursacher alle durch die Maßnahme bedingten Kosten und löst dem Landkreis die künftigen zusätzlichen Erhaltungskosten ab.

 

Nachträglich ist die Planung um das Anlegen einer Busbucht entlang der WÜ12 ergänzt worden. Die Kosten in Höhe von 50.000€ sind vom Landkreis zu tragen, Förderungen durch den Freistaat Bayern sind jedoch möglich. Die Kosten sind bereits im vergangenen November vorgestellt und in das Bauprogramm aufgenommen worden.

 

Die Durchführung und Kostentragung der Maßnahme, die einen Eingriff in die Kreisstraße Wü12 darstellt, ist in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Waldbrunn und dem Landkreis Würzburg zu regeln.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der geänderten Planung und dem Bau der Busbucht entlang der WÜ12 zu.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Fischer vom Staatlichen Bauamt Würzburg, erläutert den Sachverhalt und stellt die Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der geänderten Planung und dem Bau der Busbucht entlang der WÜ12 zu.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA -Frau Fischer

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA