Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Frau Bördlein und Herr Rostek berichten über den aktuellen Sachstand der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Würzburg. Schwerpunktmäßig wird das Arbeitsfeld der Kindertagesstättenfachberatung und -fachaufsicht dargestellt.

 

Rechtsgrundlage sind §§ 22 und 22a, §§ 45 ff SGB VIII, BayKiBiG

 

Zu folgenden Stichpunkten werden Informationen gegeben:

 

1.    Organisationsstruktur im Amt für Jugend und Familie FB31b und FB31c

Aufgabenbereiche Fachaufsicht-, Fachberatung-Inhalte, Adressaten, Abgrenzungen

2.    Der fachliche Auftrag: Von der Kinderbewahranstalt zur Bildung, Erziehung und Betreuung; Integration und Diversität; Kooperation Übergang Kindergarten Grundschule

3.    Bestand und Bedarf: Berichterstattung über Platzangebot, Auslastung und künftiger Platzbedarf

4.    Einrichtungen der Kindertagesbetreuung: KiTa-Ausbau und Sanierungsbedarf

5.    Beratung und Unterstützung der Gemeinden in der Wahrnehmung der Bedarfsplanung

6.    Fachkräftesituation: Fachkräftemangel und Anerkennung externer Fachkräfte

7.    Fachberatung für KiTas in Trägerschaft der Gemeinden: Fortbildungen und Arbeitskreise

 

Debatte:

 

Frau Bördlein und Herr Rostek tragen den Sachbericht der Fachberatung und Fachaufsicht der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Würzburg anhand einer Power-Point-Präsentation vor und berichten u. a. von den Aufgaben der Kindertagesstättenfachberatung und -fachaufsicht, der Betreuungssituation, der Auslastung und der Bedarfssituation.

 

Herr Landrat Nuß bedankt sich im Anschluss für den umfangreichen Bericht und die großartige Arbeit die dahintersteckt.

 

Zum letzten Punkt „Möglichkeiten der Qualifizierung“ wird von Herrn Kreisrat Schmid angemerkt, dass der Fachkräftemangel auf nicht entsprechende Honorierung zurückzuführen sei. Außerdem wird auf die Notwendigkeit und den Bedarf von Hortplätzen hingewiesen.

 

Frau Kreisrätin Heeg hat eine Nachfrage zum Sonderinvestitionsprogramm und ob hier Kinderküchen auch förderfähig sind. Außerdem fragt sie nach, ob Waldkindergärten in der Bedarfsplanung aufgeführt werden. Frau Bördlein führt hierzu aus.