Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 60, Nein: 2, Anwesend: 62

Sachverhalt:

 

Der Finanzplan ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2018 bis Planung 2022 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes ersichtlich.

Die Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):

Haushaltsjahr       Ergebnishaushalt                 Finanzhaushalt   Kreditaufnahmen

2018                          - 5.659.220                           -18.999.241                        0

2019                          -6.595.690                             10.510.212                        0

2020                          -1.754.045                                 982.180                        0

2021                           2.283.012                                  847.588                        0

2022                           1.139.239                              2.328.173                        0

Der Ergebnishaushalt weist in den Finanzplanungsjahren einen Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die bestehende Ergebnisrücklage gedeckt. Die negativen Salden des Finanzhaushaltes können bis zum Jahr 2022 mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Danach sind, am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel in Höhe von ca. 2,328 Mio. € vorhanden.

Insgesamt wurde bei den Planungen im Finanzplanungszeitraum von einer im Jahr 2020 und 2021 um 5 %, im Jahr 2022 um 4 % steigenden Umlagekraft ausgegangen. Bei den Schlüsselzuweisungen wurde zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung im Jahr 2019 von einer gleichbleibenden Höhe ausgegangen. Ebenso in den Jahren 2020 bis 2022. Die nunmehr mitgeteilten erhöhten Schlüsselzuweisungen, werden für die noch nachgemeldeten Aufwendungen und Investitionen (siehe TOP 1) benötigt.

Die zu Beginn des Jahres 2019 vorhandenen liquiden Mittel ermöglichen eine Finanzierung der beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des Finanzplanungszeitraumes ohne neue Kreditaufnahme. Dadurch wird, unter Berücksichtigung der in den Jahren 2019 bis 2022 eingeplanten Sondertilgungen, eine Reduzierung des Schuldenstandes von jetzt 17,6 Mio. € auf voraussichtlich 15,1 Mio. € erwartet. Im Entwurf ist der Hebesatz der Kreisumlage mit 37,0 v.H. eingeplant. Der Hebesatz wurde für den Finanzplanungszeitraum bei 40 % für die Jahre 2020 und 2021 und bei 39,0 % für das Jahr 2022 belassen. Zudem wurde der Bezirksumlagehebesatzes von mit 17,8 % Punkte eingeplant. Im Finanzplanungszeitraum wird von einem gleichbleibenden Hebesatz der Bezirksumlage ausgegangen.

Eine weitere Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden oder wenn im Entwurf vorgesehene Investitionsmaßnahmen über den Finanzplanungszeitraum hinaus auf das Jahr 2023 verschoben werden.

Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch weiterhin sowohl deutlich unter dem Landes- als auch unter dem unterfränkischen Durchschnitt.

Um die Ziele dieses Haushaltes, nämlich Schuldenabbau, Stabilität der Kreisumlage, sowie eine Fortführung der Investitionstätigkeiten nicht zu gefährden ist eine konsequente Haushaltsdisziplin auch weiterhin unerlässlich. Dies vor allem auch deshalb, weil die hauptsächlich nach dem Finanzplanungszeitraum anfallenden Aufwendungen für die Sanierung der Mainklinik Ochsenfurt derzeit noch nicht absehbar sind.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan der Jahre 2018 – 2022 (Stand: 29.11.2018) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.


Beschluss:

 

Der Finanzplan der Jahre 2018 – 2022 (Stand: 29.11.2018) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung bzw. von Fachausschüssen beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an S, KrPA