Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Entwurf zur Änderung der Kooperationsvereinbarung über das Pilotprojekt „Einrichtung und Ausgestaltung einer Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Asyl-Helferkreise im Landkreis Würzburg“

 

Sachverhalt:

 

Für das gemeinsame Pilotprojekt des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e.V. und des Landkreises Würzburg „Einrichtung und Ausgestaltung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliche Asyl-Helferkreise im Landkreis Würzburg“ (Integrationslotse) wurden auch in diesem Jahr Zuwendungen gemäß der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S. 578) durch den Landkreis beantragt.

 

Bei der Antragstellung stellte sich, auch im Hinblick auf die Reduzierung der Integrationslotsen (ab 01.01.2019: 1 Vollzeitstelle), heraus, dass der Wortlaut des § 4 der Vereinbarung zwischen den beiden Kooperationspartnern nicht eindeutig ist. Hintergrund ist unter anderem, dass die Vereinbarung zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, in der die Beratungs- und Integrationsrichtlinie in Kraft getreten ist.

 

§ 4 der zum 26./27. Juli 2017 geänderten Vereinbarung lautet:

 

„Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle werden nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) vergütet.

 

Der Landkreis Würzburg erstattet 50% der entstehenden Personalkosten der Koordinationsstelle zuzüglich eines Anteils von 10% des Personalkostenanteiles für die fachliche und sozialraumorientierte Steuerung der Koordinationsstelle und maximal 5.000.- Euro für Sachkosten, welche detailliert abzurechnen sind.

 

Die Personalkosten werden dem Landkreis Würzburg halbjährlich jeweils zum 30.06. und 31.12. in Rechnung gestellt.“

 

Unter Berücksichtigung dessen, dass der Landkreis staatliche Zuwendungen erhält, sind sich die beiden Kooperationspartner einig, dass der Landkreis einerseits die Kosten in Höhe der staatlichen Zuwendungen erstattet und andererseits nur die nicht mit der Zuwendung gedeckten Personalkosten, zu jeweils 50% durch die Kooperationspartner übernommen werden sollen. Der Landkreis finanziert zudem weiterhin 10% des Personalkostenanteils für die fachliche und sozialraumorientierte Steuerung der Koordinationsstelle und maximal 5.000.- Euro für Sachkosten, welche detailliert abzurechnen sind.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt entsprechend dem vorliegenden Entwurf, die Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. bezüglich der „Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe im Landkreis Würzburg“ zu ändern.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Meeder, Geschäftsbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt entsprechend dem vorliegenden Entwurf, die Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. bezüglich der „Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe im Landkreis Würzburg“ zu ändern.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA