Sitzung: 18.03.2019 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Vom Staatlichen Bauamt Würzburg wurde dem Landkreis
Würzburg am 15.01.2019 die Auftragsschreiben für die Maßnahme „Signalisierung der Kreuzungen WÜ 3 / Oberdürrbacher
Straße, WÜ 3 / Geithainer Allee und WÜ 3 / Am Schenkenfeld in der Gemarkung
Veitshöchheim“
vorgelegt. Die Ausschreibung hat ergeben, dass für diese Maßnahme durch den
Landkreis Würzburg die folgenden Aufträge vergeben werden sollen:
-
Tiefbauarbeiten: Johann Pfeuffer GmbH & Co. KG,
Bahnhofstraße 23, 97234 Reichenberg mit 711.367,15 € (brutto). Hiervon
betrifft ein Betrag von 40.314,89 € (brutto) die Unterhaltungsmaßnahme „Wü3 Deckenerneuerung Kreisverkersplatz
in Veitshöchheim“
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Signaltechnik: Siemens Mobility GmbH MO RC-DE SUED,
Otto-Hahn- Ring 6, 81739 München mit 202.455,41 € (Brutto)
-
Kameraausstattungen: Wagner Sicherheitstechnik
GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 3, 97218 Gerbrunn mit 31.230,36 € (Brutto)
Zusammen mit weiteren Kosten wie
Beschilderung, Markierung, Ausgleichsmaßnahmen und Grunderwerb fallen für diese
Maßnahme geschätzte Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 968.000 € an.
Im Haushalt 2018 war für diese Maßnahme für
2018 bereits ein Ansatz in Höhe von 680.000 € enthalten. Da die Maßnahme in
2018 nicht ausgeführt werden konnte, wurde unter Berücksichtigung gestiegener
Kosten im Haushaltsentwurf 2019 ein Betrag von 770.000 € aufgenommen.
Auch wenn die Kostenanteile der Gemeinde
Veitshöchheim durch den Landkreis Würzburg vereinbarungsgemäß
(Ausbauvereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und der Gemeinde
Veitshöchheim vom 18.10.2017 / 27.09.2017) wieder eingeholt werden, muss der
Gesamtbetrag von ca. 968.000 € zunächst durch den Landkreis Würzburg gezahlt
werden.
Da der Landkreis Würzburg nach der
Ausbauvereinbarung für die Vergabe zuständig ist, fallen überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von ca. 288.000 € an.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von ca. 288.000 € ist wie folgt gewährleistet:
·
geschätzter Anteil der Gemeinde Veitshöchheim (nicht durch Zuwendung
gedeckt): ca. 100.000 €.
·
geschätzte Erhöhung des Anteils an der Zuwendung (Landkreis und Gemeinde
Veitshöcheim): ca. 130.000 €.
·
Der Restliche Betrag in Höhe von ca. 58.000 € (Anteil des Landkreises) soll
durch das Organisationsbudget der Finanzverwaltung gedeckt werden.
Nach § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die
Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000,00 €
beim Kreistag.
Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte dem Landkreis
Würzburg mit, dass die Bindefrist bereits Ende Januar 2019 ablief und dass der
Auftrag spätestens zu diesem Termin vergeben werden sollte. Eine fristgerechte
Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 18.03.2019 ist daher
nicht mehr möglich.
Nachdem die Vergabe dieser Maßnahme unaufschiebbar
ist, erfolgte die für die Vergabe dieser Aufträge erforderliche Bereitstellung
der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 288.000 € durch Herrn Landrat Nuß
im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Kreistages i.V.m. Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung.
Debatte:
Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – Fr. Fischer,
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA