Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Vom Staatlichen Bauamt Würzburg wurde dem Landkreis Würzburg am 15.01.2019 die Auftragsschreiben für die Maßnahme „Signalisierung der Kreuzungen WÜ 3 / Oberdürrbacher Straße, WÜ 3 / Geithainer Allee und WÜ 3 / Am Schenkenfeld in der Gemarkung Veitshöchheim“ vorgelegt. Die Ausschreibung hat ergeben, dass für diese Maßnahme durch den Landkreis Würzburg die folgenden Aufträge vergeben werden sollen:

 

-       Tiefbauarbeiten: Johann Pfeuffer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 23, 97234 Reichenberg mit 711.367,15 € (brutto). Hiervon betrifft ein Betrag von 40.314,89 € (brutto) die Unterhaltungsmaßnahme „Wü3 Deckenerneuerung Kreisverkersplatz in Veitshöchheim“

-       Signaltechnik: Siemens Mobility GmbH MO RC-DE SUED, Otto-Hahn- Ring 6, 81739 München mit 202.455,41 € (Brutto)

-       Kameraausstattungen: Wagner Sicherheitstechnik GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 3, 97218 Gerbrunn mit 31.230,36 € (Brutto)

 

Zusammen mit weiteren Kosten wie Beschilderung, Markierung, Ausgleichsmaßnahmen und Grunderwerb fallen für diese Maßnahme geschätzte Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 968.000 € an.

 

Im Haushalt 2018 war für diese Maßnahme für 2018 bereits ein Ansatz in Höhe von 680.000 € enthalten. Da die Maßnahme in 2018 nicht ausgeführt werden konnte, wurde unter Berücksichtigung gestiegener Kosten im Haushaltsentwurf 2019 ein Betrag von 770.000 € aufgenommen.

 

Auch wenn die Kostenanteile der Gemeinde Veitshöchheim durch den Landkreis Würzburg vereinbarungsgemäß (Ausbauvereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und der Gemeinde Veitshöchheim vom 18.10.2017 / 27.09.2017) wieder eingeholt werden, muss der Gesamtbetrag von ca. 968.000 € zunächst durch den Landkreis Würzburg gezahlt werden.

 

Da der Landkreis Würzburg nach der Ausbauvereinbarung für die Vergabe zuständig ist, fallen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 288.000 € an.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 288.000 € ist wie folgt gewährleistet:

 

·         geschätzter Anteil der Gemeinde Veitshöchheim (nicht durch Zuwendung gedeckt): ca. 100.000 €.

·         geschätzte Erhöhung des Anteils an der Zuwendung (Landkreis und Gemeinde Veitshöcheim): ca. 130.000 €.

·         Der Restliche Betrag in Höhe von ca. 58.000 € (Anteil des Landkreises) soll durch das Organisationsbudget der Finanzverwaltung gedeckt werden.

 

Nach § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000,00 € beim Kreistag.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte dem Landkreis Würzburg mit, dass die Bindefrist bereits Ende Januar 2019 ablief und dass der Auftrag spätestens zu diesem Termin vergeben werden sollte. Eine fristgerechte Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 18.03.2019 ist daher nicht mehr möglich.

 

Nachdem die Vergabe dieser Maßnahme unaufschiebbar ist, erfolgte die für die Vergabe dieser Aufträge erforderliche Bereitstellung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 288.000 € durch Herrn Landrat Nuß im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung.

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA, SBA Frau Fischer