Sitzung: 18.03.2019 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Vom Staatlichen Bauamt Würzburg wurde dem
Landkreis Würzburg am 12.12.2018 das Auftragsschreiben für die Maßnahme
„Kreisstraße WÜ 59 Brücke über den Aalbach in Wüstenzell – Instandsetzung
Brückenbauwerk und Stützmauern“ vorgelegt.
Die Ausschreibung hat ergeben, dass der
Auftrag für diese Maßnahme durch den Landkreis Würzburg mit einer Summe von
209.990,36 € an die Firma Bauwerkinstandsetzung Schmidt GmbH, Werbach vergeben
werden soll. Die Vergabe musste noch im Jahr 2018 erfolgen.
Die
Vorstellung dieser Maßnahme erfolgte in der Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses am 18.06.2018. Das Staatliche Bauamt wurde hierbei beauftragt,
die notwendigen Planungen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.
Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019
mitaufzunehmen. Der Landrat wurde hierbei ermächtigt, den Auftrag auf das
wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Um geeignete Angebote zu bekommen und um
bessere Preise erzielen zu können, wurde nach Mitteilung des Staatlichen
Bauamtes Würzburg die Ausschreibung noch im Jahr 2018 durchgeführt. Ein Ansatz
für diese Maßnahme ist jedoch erst im Haushalt 2019 vorgesehen.
Da die Vergabe aufgrund der Bindefrist noch
im Jahr 2018 erfolgen musste, mussten in 2018 die entsprechenden Mittel in Höhe
von 209.990,36 € überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in
Höhe von 209.990,36 € ist im Rahmen des Organisationsbudgets des ZFB 2 möglich.
Nach § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die
Zuständigkeit für die Bewilligung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben ab
100.000,00 € beim Kreistag.
Nachdem die Vergabe dieser Maßnahme aufgrund
der Bindefrist (21.12.2018)
unaufschiebbar ist, erfolgte die Bereitstellung der überplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 209.990,36 € im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 41
der Geschäftsordnung des Kreistages.
Debatte:
Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – Fr. Fischer,
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA