Sitzung: 22.02.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Förderrichtlinie zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge
Sachverhalt:
Mit der Erstellung des Energiekonzeptes im Jahr 2013 und dem Beschluss
des Kreistages, die Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen für eine
zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklung zu fördern, soll auch ein Beitrag
zum Klimaschutz geleistet werden.
Zahlreiche Projekte wurden/werden im Rahmen des Maßnahmenkatalogs
bereits umgesetzt.
Der Landkreis Würzburg hat beispielsweise zwei Elektro-Dienstfahrzeuge
im Einsatz und mit mittlerweile zwei zeitweise bis zu vier öffentlich
zugänglichen Ladestationen am Landratsamt für ein positives Signal und
Bekenntnis zur E-Mobilität gesorgt.
Im August 2015 waren 95 rein
elektrisch betriebene Elektrofahrzeuge (93 PKW und 2 LKW) im Landkreis Würzburg
zugelassen. Aktuell (Stand 14.01.2019)
sind dies 290 (273 PKW und 17 LKW) hinzu kommen 140 Hybridfahrzeuge (extern aufladbar).
Im Rahmen des Regionalmanagements des Landkreises Würzburg sollte ab
2016 u. a. der Ausbau der Ladeinfrastruktur initiiert und unterstützt werden. Mit
allen Energieversorgern im Landkreis Würzburg wurden deshalb Verhandlungen
geführt, um attraktive Angebote für die Gemeinden zu erreichen. Die gesammelten
Informationen und konkreten Verfahren wurden allen Gemeinden zur Verfügung
gestellt.
Seit 2016 konnten so in Zusammenarbeit mit Energieversorgern bisher 15
zusätzliche kommunale Ladesäulen in 13 kreisangehörigen Gemeinden in Betrieb
genommen werden.
Im Rahmen einer Stabsbesprechung wurde bereits im August 2015 eine
Förderung durch den Landkreis im Rahmen der zur Verfügung stehenden bzw. gestellten
Haushaltsmittel abgesprochen. Damit eine Förderung auf einer konkreten und
verbindlichen Basis erfolgen kann, wurden verwaltungsseitig Regelungen
aufgestellt.
Der Landkreis förderte seit 2016 neben Landes- und Bundesprogrammen sowie dem Engagement von Energieversorgern zusätzlich mit insgesamt 10.000 €. Haushaltsmittel wurden dafür vom Kreistag ausreichend zur Verfügung gestellt.
Der Kreisausschuss wurde insbesondere am 24.04.2017 zu folgenden Förderregelungen informiert:
• Eine Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur für E-Mobile wird nur im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt,
• die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses,
• pro E-Mobilladestation beträgt der Zuschuss max. 50 % des Eigenanteils der Kommune jedoch max. 1.000 Euro pro Ladestation, bei einer Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden lediglich die nichtförderfähigen Aufwendungen berücksichtigt,
• die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein und mit einem Kosten- und Finanzierungsplan dargestellt werden,
• die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Auftragsvergabe,
• die Ladestation muss auf öffentlichem oder öffentlich zugänglichem Grund errichtet werden.
Im Hinblick auf die künftige Förderung und Veranschlagung von Haushaltsmitteln wird dem Kreisausschuss beigefügte Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt, um eine Verabschiedung in der nächsten Kreistagssitzung zu empfehlen. Eine transparente, nachvollziehbare und mittelfristige Förderung des weiteren Ausbaus ist damit gewährleistet. Die Förderregelungen bleiben inhaltlich unverändert.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss unterstützt die bisherigen und künftigen Aktivitäten rund um den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobile. Dem Kreistag wird empfohlen, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Debatte:
Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung
einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert den Sachverhalt anhand einer
Präsentation.
Beschluss:
Der Kreisausschuss unterstützt die bisherigen und künftigen Aktivitäten rund um den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobile. Dem Kreistag wird empfohlen, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, KrPA