Sitzung: 18.03.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Anwesend: 62, Pers. beteiligt: 2
Anlage/n: Antrag des BRK vom 01.03.2018
Sachverhalt:
Der Kreisverband Würzburg des Bayerischen Roten Kreuzes hat mit
Schreiben vom 01.03.2018 beim Landratsamt Würzburg, GB 3, einen Antrag auf
Finanzierung einer Vollzeitstelle für das Jugendzentrum Ochsenfurt zur
Betreuung der dort überdurchschnittlichen Besucherzahlen junger Geflüchteter
gestellt. Aufgrund des späten Eingangs konnte der Antrag nicht mehr in den
Haushaltsberatungen des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017 behandelt werden
und wurde als Einzelantrag in der Haushaltssitzung des Kreistages am 19.03.2018
vorgelegt. Der Kreistag hat den Antrag zur Behandlung an den
Jugendhilfeausschuss zurückverwiesen.
Im Jugendhilfeausschuss wurde der Antrag am 12.11.2018 erneut
behandelt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und dem Kreistag wird eine
Zustimmung empfohlen.
Begründung des Antrags:
Auf Grundlage der Jahresberichte des Jugendzentrums Ochsenfurt lässt
sich ein Mehrbedarf über die bestehende fachliche Betreuung (derzeit 2
Teilzeitkräften mit 0,5 und 0,75 VZÄ = 1,25 VZÄ) hinaus klar bestätigen. Die
Besucherzahl hat sich dauerhaft stark erhöht, insbesondere was den Anteil der jungen Flüchtlinge zwischen 13 und 22
Jahren betrifft. Zudem stammt ein nicht unerheblicher Teil der Besucher aus den
umliegenden Gemeinden des südlichen Landkreises.
Der Kreisverband Würzburg des Bayerischen Roten Kreuzes äußert die
Ansicht, dass es sich insbesondere aufgrund der überörtlichen Arbeit mit neu
zugewanderten Jugendlichen um eine überörtliche Aufgabe i.s.d. § 13 SGB VIII
(Jugendsozialarbeit) handelt. Dementsprechende wäre der Landkreis Würzburg
Adressat für diesen Antrag.
Es fand eine Prüfung des Antrages und Inaugenscheinnahme vor Ort durch
die Verwaltung mit folgendem Ergebnis statt:
1. Das Jugendzentrum Ochsenfurt ist das am
besten besuchte Jugendzentrum im Landkreis Würzburg mit einem
überdurchschnittlich hohen Besucheranteil aus umliegenden Gemeinden (30%
insbesondere aus Aub und Winterhausen) sowie einem hohen Anteil neu
zugewanderter Jugendlicher (über 50%).
2. Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII
gehört in die Aufgabenzuständigkeit der Gemeinde (Artikel 30 AGSG). Die
Sondersituation des Jugendzentrums Ochsenfurt grenzt sich jedoch von der
üblichen Jugendarbeit i.S.d. § 11 SGB VIII ab. Der dortige Bedarf an
sozialpädagogischer Betreuung ist Integrationsarbeit zum Ausgleich sozialer
Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen für
junge Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Somit
ist eine sozialrechtliche Einordnung i.S.d. § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) und somit eine
Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)
gegeben.
3. Das Bayerische Rote Kreuz ist ein
anerkannter Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII und
daher ein geeigneter Träger zur Leistung von Jugendsozialarbeit im Sinne des §
13 SGB VIII.
4. Hinsichtlich der geforderten
Ganztagsstelle ist einschränkend zu berücksichtigen, dass die Zahlen der
geflüchteten Menschen und der sich darunter befindlichen jugendlichen
Geflüchteten, sowie die Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
eher „nach unten“ bewegen. Daher hält die Verwaltung einen Umfang von 0,5
VZÄ und eine Befristung der Tätigkeit auf 3 Jahre für ausreichend und
geeignet.
5. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich
Arbeitsanteile des Antragsstellers auch auf Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB
VIII und somit auf die örtliche Zuständigkeit der Gemeinde beziehen. Aus diesem
Grund ist eine anteilige Finanzierung durch die Stadt Ochsenfurt gefordert. Die
Stadt Ochsenfurt hat im Falle eines positiven Beschlusses des Landkreises eine Übernahme der Kosten i.H.v. 40% zugesichert.
Hiermit ergäbe
sich folgende Kostenkalkulation:
Sozialpädagogische Fachkraft 50 % VZE 23.500,00
€
Eigenanteil BRK KV Würzburg 10 % 2.350,00 €
zu finanzieren 21.150,00
€
Finanzierungsanteil Stadt Ochsenfurt 40
% 8.460,00 €
Finanzierungsanteil Landkreis Würzburg 60 % 12.690,00 €
Der Jugendhilfeausschuss folgte in seiner
Sitzung am 12.11.2018 der Argumentation des Jugendamtes und empfiehlt dem
Kreistag einer Zustimmung des Antrages unter folgenden Bedingungen:
-
Tätigkeitsbereich Hilfen zur Förderung der sozialen Integration im Sinne des § 13 SGB
VIII im Umfang von 50% einer sozialpädagogischen Fachkraft
- Förderung für den Zeitraum von 3 Jahren (2019 – 2021) ohne Verlängerungsoption
- 10%-iger Eigenfinanzierungsanteil des Trägers Bay. Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg
- 40%-ige Teilfinanzierung durch die Stadt Ochsenfurt
- Wahrnehmung der Planungs- und Gesamtverantwortung durch das Jugendamt (als örtlich und fachlich zuständig für Leistungen nach § 13 SGB VIII)
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
stimmt dem Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Würzburg, auf
Förderung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Jugendzentrum Ochsenfurt für
den Tätigkeitsbereich „Hilfen zur Förderung der sozialen Integration“ im Sinne
des § 13 SGB VIII im Umfang von 50 % VZÄ unter folgenden Vorgaben zu:
- Förderung für den Zeitraum von 3 Jahren (2019 bis 2021) ohne
Verlängerungsoption
- Tätigkeitsfeld umfasst Leistungen nach § 13 SGB VIII
- 10 %-iger Eigenfinanzierungsanteil durch den Träger Bayerisches Rotes
Kreuz, Kreisverband Würzburg
- 40 %-iger Finanzierungsanteil der Stadt Ochsenfurt
- Sicherstellung der Planungs- und Gesamtverantwortung durch das
Jugendamt.
Die Mittel im
Jugendhilfehaushalt i.H.v. 12.690,00 € werden bereitgestellt.
Debatte:
Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3, FB 31 c
Zur Kenntnis an SFB
1, ZFB 2, KrPA
Landrat Nuß übernimmt
um 10:20 Uhr wieder den Vorsitz.