Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 62, Pers. beteiligt: 2

Anlage/n:         Antrag des BRK vom 01.03.2018

 

 

Sachverhalt:

 

Der Kreisverband Würzburg des Bayerischen Roten Kreuzes hat mit Schreiben vom 01.03.2018 beim Landratsamt Würzburg, GB 3, einen Antrag auf Finanzierung einer Vollzeitstelle für das Jugendzentrum Ochsenfurt zur Betreuung der dort überdurchschnittlichen Besucherzahlen junger Geflüchteter gestellt. Aufgrund des späten Eingangs konnte der Antrag nicht mehr in den Haushaltsberatungen des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017 behandelt werden und wurde als Einzelantrag in der Haushaltssitzung des Kreistages am 19.03.2018 vorgelegt. Der Kreistag hat den Antrag zur Behandlung an den Jugendhilfeausschuss zurückverwiesen.

 

Im Jugendhilfeausschuss wurde der Antrag am 12.11.2018 erneut behandelt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und dem Kreistag wird eine Zustimmung empfohlen.

 

Begründung des Antrags:

Auf Grundlage der Jahresberichte des Jugendzentrums Ochsenfurt lässt sich ein Mehrbedarf über die bestehende fachliche Betreuung (derzeit 2 Teilzeitkräften mit 0,5 und 0,75 VZÄ = 1,25 VZÄ) hinaus klar bestätigen. Die Besucherzahl hat sich dauerhaft stark erhöht, insbesondere was den Anteil  der jungen Flüchtlinge zwischen 13 und 22 Jahren betrifft. Zudem stammt ein nicht unerheblicher Teil der Besucher aus den umliegenden Gemeinden des südlichen Landkreises.

Der Kreisverband Würzburg des Bayerischen Roten Kreuzes äußert die Ansicht, dass es sich insbesondere aufgrund der überörtlichen Arbeit mit neu zugewanderten Jugendlichen um eine überörtliche Aufgabe i.s.d. § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) handelt. Dementsprechende wäre der Landkreis Würzburg Adressat für diesen Antrag.

 

Es fand eine Prüfung des Antrages und Inaugenscheinnahme vor Ort durch die Verwaltung mit folgendem Ergebnis statt:

 

1.       Das Jugendzentrum Ochsenfurt ist das am besten besuchte Jugendzentrum im Landkreis Würzburg mit einem überdurchschnittlich hohen Besucheranteil aus umliegenden Gemeinden (30% insbesondere aus Aub und Winterhausen) sowie einem hohen Anteil neu zugewanderter Jugendlicher (über 50%).

2.       Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII gehört in die Aufgabenzuständigkeit der Gemeinde (Artikel 30 AGSG). Die Sondersituation des Jugendzentrums Ochsenfurt grenzt sich jedoch von der üblichen Jugendarbeit i.S.d. § 11 SGB VIII ab. Der dortige Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung ist Integrationsarbeit zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen für junge Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Somit ist eine sozialrechtliche Einordnung i.S.d. § 13 SGB VIII  (Jugendsozialarbeit) und somit eine Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) gegeben.

3.       Das Bayerische Rote Kreuz ist ein anerkannter Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII und daher ein geeigneter Träger zur Leistung von Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII.

4.       Hinsichtlich der geforderten Ganztagsstelle ist einschränkend zu berücksichtigen, dass die Zahlen der geflüchteten Menschen und der sich darunter befindlichen jugendlichen Geflüchteten, sowie die Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eher „nach unten“ bewegen. Daher hält die Verwaltung einen Umfang von 0,5 VZÄ und eine Befristung der Tätigkeit auf 3 Jahre für ausreichend und geeignet.

5.       Auch ist zu berücksichtigen, dass sich Arbeitsanteile des Antragsstellers auch auf Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII und somit auf die örtliche Zuständigkeit der Gemeinde beziehen. Aus diesem Grund ist eine anteilige Finanzierung durch die Stadt Ochsenfurt gefordert. Die Stadt Ochsenfurt hat im Falle eines positiven Beschlusses des Landkreises  eine Übernahme der Kosten i.H.v. 40% zugesichert.

 

Hiermit ergäbe sich folgende Kostenkalkulation:

 

Sozialpädagogische Fachkraft 50 % VZE                                                      23.500,00 €

Eigenanteil BRK KV Würzburg 10 %                                                                2.350,00 €                

zu finanzieren                                                                                                  21.150,00 €                

Finanzierungsanteil Stadt Ochsenfurt 40 %                                                     8.460,00 €

Finanzierungsanteil Landkreis Würzburg 60 %                                        12.690,00 €                

                       

 

Der Jugendhilfeausschuss folgte in seiner Sitzung am 12.11.2018 der Argumentation des Jugendamtes und empfiehlt dem Kreistag einer Zustimmung des Antrages unter folgenden Bedingungen:

-       Tätigkeitsbereich Hilfen zur Förderung der sozialen Integration im Sinne des § 13 SGB VIII im Umfang von 50% einer sozialpädagogischen Fachkraft

-       Förderung für den Zeitraum von 3 Jahren (2019 – 2021) ohne Verlängerungsoption

-       10%-iger Eigenfinanzierungsanteil des Trägers Bay. Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg

-       40%-ige Teilfinanzierung durch die Stadt Ochsenfurt

-       Wahrnehmung der Planungs- und Gesamtverantwortung durch das Jugendamt (als örtlich und fachlich zuständig für Leistungen nach § 13 SGB VIII)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Würzburg, auf Förderung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Jugendzentrum Ochsenfurt für den Tätigkeitsbereich „Hilfen zur Förderung der sozialen Integration“ im Sinne des § 13 SGB VIII im Umfang von 50 % VZÄ unter folgenden Vorgaben zu:

  • Förderung für den Zeitraum von 3 Jahren (2019 bis 2021) ohne Verlängerungsoption
  • Tätigkeitsfeld umfasst Leistungen nach § 13 SGB VIII
  • 10 %-iger Eigenfinanzierungsanteil durch den Träger Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg
  • 40 %-iger Finanzierungsanteil der Stadt Ochsenfurt
  • Sicherstellung der Planungs- und Gesamtverantwortung durch das Jugendamt.

 

Die Mittel im Jugendhilfehaushalt i.H.v. 12.690,00 € werden bereitgestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 31 c

 

Zur Kenntnis an SFB 1, ZFB 2, KrPA

 

 

Landrat Nuß übernimmt um 10:20 Uhr wieder den Vorsitz.