Nachtrag: 22.10.2018

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens, äußert sich zum Thema Verunreinigungen im Trinkwasser. Er führt aus, dass es die Keimbelastung in der Art in den letzten Jahrzenten noch nicht gab, allerdings sei dies bundesweit nichts Unübliches. Die Schwierigkeit im vorliegen Fall lag in der relativ weiten Verästelung. Das Gebiet sei relativ groß, auch gab es für den westlichen Landkreis keine alternative Versorgung.

Er teilt mit, dass das Kommunalunternehmen seit ca. 2 Jahren die kaufmännische Geschäftsbesorgung habe. Zudem sei man gerade dabei, die Südspange Kist-Reichenberg zu bauen, um eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

 

Er betont, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefahr gegeben habe. Daher wurden auch die Maßnahmen dementsprechend ergriffen. Die Ursache sei - auch wenn es völlig unbefriedigend ist - nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik, nicht bekannt. Auch das sei nichts Unübliches. Wo diese Art von Keimbelastung herkomme, werde man möglicherweise nicht herausfinden.

 

Er bedankt sich bei der Fernwasserversorgung Franken (FWF), die bis zum 30.09. der technische Betriebsführer gewesen sei. Unabhängig von diesem Vorfall sei zum 01.10. die Betriebsführung unmittelbar auf die Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) übergegangen.

Ziel sei es, Vorsorge zu treffen, damit so etwas in diesem Umfang und Konsequenz nicht wieder passiere. Es werde Nachgespräche mit den beiden Gesundheitsämtern Main-Spessart und Würzburg geben. Auch sei im Dezember eine Tagung mit den betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geplant.

 

 

Dr. Löw, Leiter des Gesundheitsamtes, teilt mit, dass am 13./14. September die Situation über das mögliche Eindringen von Enterokokken in diesem Behälter im Raum stand. Er führt aus, dass zu diesem Zeitpunkt nicht genau beantwortet werden konnte, seit wann und in welchem Umfang die Verunreinigung bestand. Deshalb habe man im Verlauf dessen das Abkochgebot ausgesprochen und in den betroffenen Gemeinden mindestens drei negativ mikrobiologische Proben verlangt und den Nachweis von ausreichendem desinfizierendem Chlor. Dies sei überall gelungen. In allen Gemeinden seien die mikrobiologischen Proben auch schon zum Zeitpunkt bevor das Chlor dort angekommen ist, einwandfrei gewesen.

 

Derzeit gestalte sich die Situation so, dass nicht abschließend geklärt sei, wo der Eintrag erfolgt ist. Es könnte auch tatsächlich am Wasser gelegen haben, es kann am Staub gelegen habe, es kann an einer Leckage gelegen haben. Bis diese Fragen alle abgearbeitet worden sind, müsse weiterhin gechlort werden. Sobald diese Leckagen ausgeschlossen sind als Ursache, werde man sich mit der FWM zusammensetzten und entscheiden, inwieweit die Chlorung weiter zurückgeführt werden kann.

 

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass alle Informationen vorschriftsgemäß durch das Gesundheitsamt oder die FMW herausgegeben worden sind. Allerdings seien die Informationen nur lückenhaft oder nicht vollständig in der Bevölkerung angekommen. Aufgrund dessen müsse das Alarmierungssystem unbedingt nachgebessert werden. Es müsse gewährleistet sein, dass auch derjenige, der kein Radio hört, keine Zeitung liest oder über keinen Internetzugang verfügt, rechtzeitig informiert ist.

 

 

Nachdem keine weiteren Anfragen, Wünsche und Anregungen der Ausschussmitglieder zu verzeichnen sind, beendet Landrat Nuß den öffentlichen Teil der Sitzung um 11:12 Uhr und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

 


 

Nachdem keine weiteren Anfragen, Wünsche und Anregungen der Kreistagsmitglieder zu verzeichnen sind, beendet Landrat Nuß  den öffentlichen Teil der Sitzung um 11:12 Uhr und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an KU – Prof. Dr. Schraml, GB 3, FB 34 – H. Dr. Löw

 

Zur Kenntnis an