Debatte:
Landrat Nuß nimmt Bezug auf
den Vorfall in einem Schweinemastbetrieb in Osthausen. Er teilt mit, dass in
der Öffentlichkeit Gerüchte kursieren, dass in den Stallungen in Osthausen
weiterhin Schweine gehalten werden würden. Hierzu teilt er mit, dass dies nicht
der Fall sei.
Herr Künzig, Leiter des
Zentralen Steuerungs-und Service-Bereichs, informiert, dass aufgrund des
Vorfalls dem Landkreis Kosten in Höhe von rund 200.000 € entstanden seien. Diese
Kosten, die durch die Inanspruchnahme Dritter - der Firma, die die Schweine
entsorgt und die Ställe geleert hat und die anfallenden Kosten – entstanden
sind, seien dem Betreiber in Rechnung gestellt worden. Hierbei handele es sich
um staatliche Kosten. Diese seien derzeit noch nicht fällig, da gegen die
Kostenbescheide grundsätzlich Rechtsmittel zugelassen seien. Er führt weiter
aus, dass durch den Anwalt des Betreibers Klage vor dem Verwaltungsgericht
erhoben worden sei.
Erst nach Bekanntgabe der Entscheidung durch das Gericht, dem Feststehen
der Höhe der Kosten und der Fälligkeit, seien diese zur Vorstreckung an das
Finanzamt weiterzugegeben.
Er weist darauf hin, dass gemäß Verwaltungs-, Zustellungs- und
Vollstreckungsgesetz für die Vollstreckung stattlicher Kosten das Finanzamt
zuständig sei.
Derzeit sei das Verfahren noch anhängig, daher sei die Vollstreckung
noch ausgesetzt.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an S,
KrPA