Nachtrag: 22.10.2018

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Landrat Nuß nimmt Bezug auf den Vorfall in einem Schweinemastbetrieb in Osthausen. Er teilt mit, dass in der Öffentlichkeit Gerüchte kursieren, dass in den Stallungen in Osthausen weiterhin Schweine gehalten werden würden. Hierzu teilt er mit, dass dies nicht der Fall sei.

 

Herr Künzig, Leiter des Zentralen Steuerungs-und Service-Bereichs, informiert, dass aufgrund des Vorfalls dem Landkreis Kosten in Höhe von rund 200.000 € entstanden seien. Diese Kosten, die durch die Inanspruchnahme Dritter - der Firma, die die Schweine entsorgt und die Ställe geleert hat und die anfallenden Kosten – entstanden sind, seien dem Betreiber in Rechnung gestellt worden. Hierbei handele es sich um staatliche Kosten. Diese seien derzeit noch nicht fällig, da gegen die Kostenbescheide grundsätzlich Rechtsmittel zugelassen seien. Er führt weiter aus, dass durch den Anwalt des Betreibers Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben worden sei.

Erst nach Bekanntgabe der Entscheidung durch das Gericht, dem Feststehen der Höhe der Kosten und der Fälligkeit, seien diese zur Vorstreckung an das Finanzamt weiterzugegeben.

Er weist darauf hin, dass gemäß Verwaltungs-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz für die Vollstreckung stattlicher Kosten das Finanzamt zuständig sei.

Derzeit sei das Verfahren noch anhängig, daher sei die Vollstreckung noch ausgesetzt.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an S, KrPA