Nachtrag: 22.10.2018

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die im Zusammenhang mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung des o. g. Steinbruchs stehende Waldrodung erfährt aktuell großes öffentliches Interesse.

 

Die Verwaltung wurde daher gebeten, dem Kreistag im öffentlichen Teil der Sitzung am 22.10.2018 zu berichten.

 

Bei der Genehmigung der Erweiterung des Steinbruchs vom 11.05.2009 um insgesamt 9,8 ha, die u. a. die Erlaubnis für die Rodung der Waldfläche beinhaltet, handelt es sich um eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

In dieser Genehmigung wurde festgelegt, dass sie erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit den Abbauarbeiten begonnen wird.

 

Mit Bescheid vom 22.07.2010 wurde die Genehmigung geändert. In dieser Änderung wurden u. a. Nebenbestimmungen zur Umsetzung der Erstaufforstung nachgefügt.

 

Auf Antrag des Betreibers, den dieser rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Befristungen bei der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde gestellt hat, wurde die Gültigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bislang zweimal verlängert. Die aktuelle Verlängerung endet am 31.12.2018.

 

Die genehmigte Erweiterungsfläche liegt innerhalb des verbindlichen Vorranggebiets für unteren Muschelkalk. In Vorranggebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen gegenüber anderen Nutzungsansprüchen der Vorrang eingeräumt werden (Ziel im Regionalplan).

 

Die Erweiterungsfläche grenzt an ein Gebiet, das als Bannwald festgelegt wurde und bei dem es sich außerdem um ein FFH-Gebiet handelt. Schutzwald ist nicht betroffen.

 

Die Genehmigung wurde u. a. mit Nebenbestimmungen versehen, die die Rodung und den Naturschutz betreffen.

 

Bzgl. der Rodung wurde u. a. geregelt, dass die zu rodende Waldfläche von 9,8 ha im Verhältnis 1:1 im Landkreis Würzburg auszugleichen ist. Das heißt konkret, dass nur eine Waldfläche gerodet werden darf, für die vorher in derselben Größenordnung eine Erlaubnis zur Aufforstung erteilt wurde. Für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Aufforstung ist die Untere Forstbehörde zuständig. Die Untere Naturschutzbehörde wird in diesem Verfahren gutachterlich gehört.

 

Es liegen aktuell vier Erlaubnisse des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten für Aufforstungen im Landkreis Würzburg vor, von denen zwei bereits fertig durchgeführt wurden. Insgesamt ist dadurch die Aufforstung von bislang insgesamt 4,21 ha bereits erfolgreich durchgeführt und für insgesamt 5,86 ha Wald gesichert.

 

Der Betreiber hat mitgeteilt, dass die Arbeiten zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs inzwischen begonnen haben.

 

Kritisch hinterfragt wird in der Öffentlichkeit derzeit u. a., inwieweit die Genehmigung den Interessen des Naturschutzes ausreichend Rechnung trägt.

 

Bestandteil der Antragsunterlagen ist eine spezielle artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) aus dem Jahr 2008. Lt. dieser sind u. a. folgende Tier- und Pflanzenarten im Gebiet vorhanden bzw. ist deren Vorkommen aufgrund der Lebensraumstrukturen nicht auszuschließen ist: Haselmaus, Gelbbauchunke, Gilde der Vogelarten der Wälder, Gilde der Raubvögel sowie verschiedene waldbewohnende und im Wald jagende Fledermausarten.

 

Da sich weder die Nutzung noch die Struktur des Gebietes wesentlich geändert haben, sind keine gravierenden Änderungen des Waldgebietes zu erkennen. Der Unteren Naturschutzbehörde sind keine neu eingewanderten, besonders geschützten Arten bekannt.

 

Das Landratsamt Würzburg nimmt die Bedenken, die von Seiten des BN und der Bevölkerung geäußert werden, ernst und überprüft, inwieweit diese aus fachlicher und rechtlicher Sicht berechtigt sind und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben.

 

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Nuß nimmt zum vorliegenden Sachverhalt Stellung und teilt mit, dass er von dem Verfahren aus dem Jahr 2009 und von der Rodungsaktion erstmals durch den Artikel in der Main Post vom 10. Oktober, mit der Überschrift „BN kritisiert Kahlschlag.“, erfahren habe.

 

Er weist darauf hin, dass es sich um ein laufendes Verfahren der Verwaltung von 2009 handelte und dass keine Verpflichtung bestand, den Landrat in irgendeiner Weise zu informieren oder einzubinden.

Dennoch habe er nach seiner Rückkehr von einer Tagung (am darauffolgenden Montag) eine Sitzung mit allen an dem Verfahren beteiligten Fachleuten einberufen. Hierbei ging es ihm vor allem um die Fragen, war die Genehmigung rechtes, ist sie noch wirksam und müsse sich das Landratsamt einen Fehler vorwerfen lassen. Letzteres könne klar verneint werden.

Die Genehmigung aus dem Jahr 2009 wurde aktuell nochmal von der Regierung von Unterfranken geprüft und nicht beanstandet.

Er weist darauf hin, dass Initiator des Widerstandes der Bund Naturschutz (BN) sei, dessen Kreisvorsitzender ein Kreistagsmitglied und Stellvertreter des Landrats sei.

 

Er führt aus, dass bereits am 21. September vom Kreisvorsitzenden des BN eine Pressemitteilung an alle Medien der Region gegangen sei. Mit dem Landrat oder mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde sei vor dem 21.09. und auch danach nie Kontakt aufgenommen worden sein. Erst am 19. Oktober, habe er von dem Kreistagskollegen eine E-Mail erhalten, mit dem Bitte, der Landrat möge einen Stopp gegenüber der Betreiberfirma aussprechen.

 

Landrat Nuß erläutert, dass das Landratsamt bekanntermaßen teilweise Staatsbehörde und teilweise Kreisbehörde sei. Für die Aufgaben als Staatsbehörde sei staatliches Personal zum Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen eingesetzt. Der Landrat habe als Leiter der Behörde für den ordnungsgemäßen Vollzug der Gesetze Ordnung zu tragen. Eine darüberhinausgehende und sogar politisch-motivierte Weisungsbefugnis habe weder der Landrat noch der Kreistag.

 

Er führt weiter aus, dass spätestens nach der E-Mail von Herrn Regierungspräsidenten, Dr. Beinhofer, vom 18. Oktober an den Kreisvorsitzenden und den Geschäftsführer des Bund Naturschutzes, aus der hervorging, dass eine bestandskräftige Immissionsschutzrechtliche Abbaugenehmigung vorliegt, den Akteuren hätte klar sein müssen, dass die Genehmigung von 2009 rechtssicher sei.

Er habe daraufhin die beiden Firmenbesitzer kurzfristig zu einer Expertenrunde mit Fachleuten aus dem Landratsamt und dem Kreisvorsitzenden des BN eingeladen. Hierbei haben die Betreiber Rede und Antwort gestanden. So sei, die Genehmigung aus dem Jahr 2009 mit der Auflage verbunden, dass im selben Umfang (9,6 ha) neuer Wald aufzuforsten sei. Dies sei bislang auch auf einer Fläche von ca. 5 ha geschehen, weswegen die beiden Inhaber von sich aus anboten, die jetzige Rodung auf 5 ha zu beschränken (Verhältnis 1:1 Neuaufforstung zu Rodung).

 

Er äußert sich, dass er den Eindruck hatte, dass alle am Tisch sitzenden Personen über dieses Angebot erleichtert waren. Bei dem am Nachmittag stattfindenden Pressetermin habe jedoch dann Geschäftsführer des Bund Naturschutzes gegenüber der Presse erklärt: „Das Angebot der Firma Benkert ist eine Mogelpackung, wir lehnen es ab.“

Landrat Nuß ist der Ansicht, dass bei näher Betrachtung dieser Aussage, diese in letzter Konsequenz bedeuten würde: Rodet weiter!“

 

Er teilt mit, dass die Situation nicht mehr zu kontrollieren sei. Er sei jedoch emotional sehr ergriffen und stelle sich die Frage, wie mit solchen Situationen künftig umgegangen werden kann, um solche Interessenskonflikte zu vermeiden.

 

 

Frau Hellstern, Leiterin des Umweltamtes, erläutert den Sachverhalt und informiert über die Sach- und Rechtslage.

Sie teilt mit, dass am Freitag auf Einladung von Herrn Landrat Nuß ein Gespräch im Landratsamt stattgefunden habe, an dem neben dem Landrat und seiner Stellvertreterin, weitere Vertreter des Landratsamtes, die Betreiber des Steinbruches, sowie ein Vertreter des Bund Naturschutzes, teilgenommen haben. Im Anschluss daran habe noch eine Pressekonferenz stattgefunden, über deren Ergebnis und Inhalt Landrat Nuß in seinen Ausführung bereits berichtet habe.

Frau Hellstern weist darauf hin, dass das Landratsamt Würzburg die Bedenken, die von Seiten des BN und auch von der Bevölkerung geäußert wurden, sehr ernst nehme und deshalb eine Überprüfung veranlasst wurde, inwieweit diese aus fachlicher und rechtlichen Sicht berechtigt sind und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben.

 

Stellv. Landrätin Heußner teilt mit, dass sie an der Gesprächsrunde sowie an der Pressekonferenz teilgenommen habe. Sie weist auf eine Äußerung in der Pressekonferenz hin, wonach ein Umstand bekannt geworden sei, dass der Betreiber ohnehin nicht vorgehabt hätte, mehr als 5 ha zu roden. Sie fragt nach, inwieweit eine reduzierte Genehmigung vorliege, die nur auf 5 ha abziele. Hintergrund ihrer Frage sei, dass das Zugeständnis des Betreibers dann eher als „relativ“ zu bewerten sei.

 

Frau Hellstern teilt mit, dass sich die Genehmigung sich auf eine Fläche von 9,8 ha beziehe, die jedoch nur gerodet werden dürfe, wenn eine Aufforstung im Verhältnis 1 : 1 erfolge.

 

Herr Amrehn nimmt als Kreisvorsitzender des Bund Naturschutzes (BN) Stellung zum Sachverhalt und zu den Vorwürfen.

 

Er entschuldigt sich, nicht die Gelegenheit wahrgenommen zu haben, als Kreisvorsitzender mit dem Landrat bzw. mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen zu haben. Dies sei ein Fehler gewesen.

Er teilt mit, dass nach Rücksprache mit diversen Fachleuten und auch der Gutachterin bestätigt wurde, dass das 2009 erbrachte Gutachten nicht mehr der heutigen Zeit entspräche, da sich wesentliche Veränderungen ergeben haben. Des Weiteren nimmt er Bezug auf das am Freitag geführte Gespräch und fügt an, dass das Gespräch nach einer gewissen Zeit an einem Punkt angekommen sei, bei dem es nicht mehr weiterging. Unter dem Hintergrund, dass der Betreiber mitgeteilt hat, dass bereits 4,1 / 4,2 ha Wald aufgeforstet wurden, habe er als Kompromiss den Vorschlag unterbreitet, die Rodung nur bis zur Hälfte, also 5 ha, durchzuführen, obwohl er nach wie vor der Meinung sei, dass es nicht gut sei, da der obere Hang - das seien nochmal ca. 40 ha Wald - mit Sicherheit tangiert werde und austrockne. Dies seien seine persönlichen Erfahrungen aus seiner 40-jährigen Tätigkeit im Bereich Forst. Dennoch habe er diesen Vorschlag unterbreitet - auch wenn er es nicht für richtig halte.

 

Kreisrat von Zobel meldet sich zu Wort. Er vertritt die Auffassung, dass ein Unternehmer eine Rechtssicherheit habe muss. Dieser müsse sich auf seine Genehmigung verlassen können.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 31

 

Zur Kenntnis an S, ZB