Sitzung: 03.12.2018 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der
Landkreis ist Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nr. 2025/3 und 2025/4 in der
Gemarkung Eibelstadt. Direkt angrenzend verläuft ein städtisches Wegegrundstück
(Fl.-Nr. 2025/0, Gemarkung Eibelstadt). Auch oberhalb befindet sich ein
Grundstück, das im Eigentum der Stadt Eibelstadt steht (Fl.-Nr. 2290/0,
Gemarkung Eibelstadt). Die Stellen, bei denen Sanierungsmaßnahmen angezeigt
sind, befinden sich sowohl auf den landkreiseigenen als auch auf dem
städtischen Grundstück, zu schätzungsweise 90% jedoch auf den Grundstücken des
Landkreises.
Auf die
Sitzungsvorlagen zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 05.03.2018 und
auf die Vorstellung des Themas in der Sitzung am 14.05.2018 wird verwiesen. In
der letzten Sitzung des Umwelt- und Bauzuschusses am 14.05.2018 wurde
beschlossen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen als Projekt gemeinsam mit der
Stadt Eibelstadt durchzuführen. Es wurde weiter beschlossen, den Auftrag für
die Planungsleistungen und die fachliche Überwachung der Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
als gemeinsame Maßnahme mit der Stadt Eibelstadt an die Firma PeTerra zu
vergeben. Herr Landrat wurde ermächtigt, für den Landkreis die entsprechenden
Verträge zu unterzeichnen. Dies ist erfolgt.
Zur Zeit
laufen durch die beauftragte Fa. PeTerra die Vorplanungen für die
Ausschreibungen.
Als
Sofortmaßnahmen werden in der Zeit vom 25.02.2019 bis 29.03.2019 folgende
Maßnahmen durchgeführt:
-
Beräumung akut absturzgefährdeter
Quaderkalkblöcke (vor allem im Bereich M5),
-
Einzelblocksicherungen durch Vernagelung
(Felsanker) bzw. Verhängung mit Stahlseilen,
-
Einnetzen deformierter Trockenmauern zur
Stabilisierung (Bereich M1).
Im
geplanten Ausführungszeitraum sind Sperrungen im betroffenen Gebiet
unvermeidbar. Deshalb muss der im Lageplan mit gelber Farbe schraffierte
Bereich in der Zeit vom 25.02.2019 bis 10.03.2019 und der mit roter Farbe
gekennzeichnete Bereich in der Zeit vom 25.02.2019 bis 29.03.2019 gesperrt
werden. Dies betrifft den oberen, mittleren und unteren Weinbergsweg und die alte Ochsenfurter Straße. Eine Sperrung
der B13 wird nicht erforderlich.
Mit den jetzt vorgesehenen
Sofortmaßnahmen wird die allgemeine Verkehrssicherheit im Bereich des oberen
Weinbergsweges sowie der darunterliegenden Weinbergsanlagen und der
Straßenabschnitte erhalten bzw. wiederhergestellt, damit Personen und –
Sachschäden insbesondere durch größere Stein- bzw. Blockschläge im oberen
Hangbereichen kurzfristig bzw. zeitnah ausgeschlossen werden.
Die Kosten für die Ausführung von
Sofortmaßnahmen 2019 (einschließlich der Planung) und für die
Planungsleistungen der Gesamtsanierung in 2020 werden auf insgesamt 214.000 €
(brutto) geschätzt. Diese werden haushaltsrechtlich bereitgestellt.
Nach Ausführung dieser Sofortmaßnahmen
werden weitere zusätzliche und langfristig wirksame Sanierungs- und
Schutzmaßnahmen erforderlich, die im Jahr 2020 entsprechend
des Vertrages mit der Fa. PeTerra
durchgeführt werden.
Die Kosten insgesamt werden nach einem
objektiven Verteilungsmaßstab zwischen dem Landkreis und der Stadt Eibelstadt
aufgeteilt. Die Aufwendungen für die restlichen Maßnahmen werden ca. 500.000,- € (brutto) betragen. Auch diese
sind im Haushaltsplan 2020 angemeldet.
Debatte:
Frau Hellstern,
Geschäftsbereichsleiterin Umweltamt, erläutert den Sachverhalt.
Herr Kreutlein von
PeTerra erläutert als Geologe anschließend anhand einer Präsentation die
Sofortmaßnahmen zur Sicherung und Sanierung.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 51
Zur Kenntnis an GB 5,
ZFB 2, ZB, KrPA