Sitzung: 03.12.2018 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015 für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen, den so genannten Beteiligungen in privater Rechtsform, vom Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen. Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.
Neben der Beteiligungsverwaltung und der Beteiligungssteuerung (-controlling) wird vom SFB 4 die Mandatsträgerbetreuung als eine der wichtigsten Aufgabe übernommen.
Die weiteren Beteiligungen werden nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes Würzburg (Stand: 29.08.2018) wie folgt betreut:
Die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Kommunalunternehmen ist dem Zentralen Steuerungs- und Service-Bereich zugeordnet.
Für Beteiligungen an Zweckverbände wurde dem Zentralen Fachbereich Finanzen und Controlling/Kasse die formelle (keine inhaltliche) Abwicklung der Beteiligungen des Landkreises am Zweckverband Fernwasserversorgung Franken (FWF), Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM), Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg (ZRF), Zweckverband Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt und Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg übertragen.
Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die
kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV).
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen
Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat
der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in
einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der
zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Der
Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an
privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde auch das
Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2017 enthält
zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den
geleisteten Umlagezahlungen.
Der Bericht enthält
Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die
Kreditaufnahme. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur
öffentlichen Einsichtnahme.
Die von den
Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement (SFB 4) zum
anliegenden Beteiligungsbericht 2017 zusammengestellt.
Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller
Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der
Angaben.
Der Kreisausschuss
hat in seiner nächsten Sitzung am 19.11.2018 vom Beteiligungsbericht Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2017.
Debatte:
Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2017.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S,
ZB, KrPA