Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 60

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der sozialraumorientierten Jugendhilfe wurden Hilfefonds („Hilfefonds Familien“ und „Projektfonds“) eingerichtet, um schnell und unbürokratisch auf familiäre Notlagen oder sozialräumliche Bedarfe reagieren zu können. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen.

 

Mit dem Hilfefond Familien wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der sozialräumlichen Jugendhilfe Familien in Notsituationen unbürokratisch und schnell zu helfen.

 

Der Projektfonds stellt Mittel für übergreifende und sozialraumbezogene Maßnahmen / Projekte zur Verfügung.

 

Über die Unterstützung und Vergabe der Mittel entscheidet der Allgemeine Soziale Dienst.

 

Die Bewilligungseckpunkte wurden nun in zwei Richtlinien (Richtlinie „Hilfefonds Familie“, Richtlinie „Projektfonds“) gegossen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung vom 12.11.2018 eine Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen, die Richtlinien „Hilfefonds Familie“ und „Projektfonds“ zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Richtlinien „Hilfefonds Familien“ und „Projektfonds“.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Meder, Geschäftsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit, erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Richtlinien „Hilfefonds Familien“ und „Projektfonds“.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA