Sitzung: 16.11.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Sachverhalt wurde in der
Sitzung vom 26.06.2017 bereits ausführlich dargestellt. Aufgrund des
bestehenden Unfallschwerpunktes soll die Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz
umgebaut werden. Maßnahmenträger ist der Freistaat Bayern. Der Landkreis
Würzburg ist mit zwei Kreuzungsästen (WÜ 26 – Süd und WÜ 26 – Nord) finanziell
an der Maßnahme beteiligt, da die beiden Äste der Kreisstraße aufgrund des
hohen Verkehrsaufkommens nicht unter die Bagatellgrenze fallen.
Am 26.06.2017 wurde der Beschluss gefasst, dass das Staatliche Bauamt Würzburg
mit der Planung beauftragt wird und die Mittel vom Landkreis im Haushalt 2018
zur Verfügung gestellt werden. Die geschätzten Kosten für den Landkreis liegen
bei 500.000 €. Aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb konnte die
Maßnahme 2018 nicht ausgeführt werden. Es wird daher gebeten den damals
gefassten Beschluss, wie folgt; zu aktualisieren.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende
Kreuzungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.
Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen Haushaltmittel erneut im Haushalt 2019 bereitzustellen.
Debatte:
Frau Dotzler vom Staatlichen Bauamt Würzburg –
Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt.
Es liegen
keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende
Kreuzungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.
Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen Haushaltmittel erneut im Haushalt 2019 bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – Frau Dotzler, ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA