Sitzung: 16.11.2018 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Markt Rimpar beabsichtigt die
Instandsetzung des land- und forstwirtschaftlichen Weges zwischen Rimpar und
Maidbronn zum Zwecke des Ausbaus des Radwegenetzes im Landkreis Würzburg.
Der Weg auf den Fl. Nr. 1215 und 1214/1 der
Gemarkung Rimpar besitzt eine Länge von rund 1.300 Meter und der vorhandene
Fuß- und Radweg ist aktuell mit einer Schotterbefestigung bzw. wassergebundenen
Decke befestigt.
Am Bauanfang und am Bauende schließt der
Schotterweg an eine gemeindliche Asphaltstraße an. Der Marktgemeinderat hat den
Beschluss gefasst, den Schotterweg in Aspahltbauweise herzustellen, sodass
dieser ganzjährig als Radweg genutzt werden kann.
Vom Markt Rimpar werden von Gesamtkosten für
diese Maßnahme in Höhe von 390.000,00 € ausgegangen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von
überörtlicher Bedeutung handelt. Bei diesem Weg zwischen Rimpar und Maidbronn
handelt es sich auch um einen Teil des überörtlich bekannten Main-Werra-Radwanderweges.
Der Markt Rimpar hat für diese Maßnahme
weitere Fördermittel beim Zweckverband Naherholung beantragt.
Von Seiten des Landkreises Würzburg wäre eine
Förderung mit einem Fördersatz von maximal 35 % möglich und somit eine
Förderung der Maßnahme in Höhe von 136.500,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des
Marktes Rimpar in Höhe von bis zu 136.500,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung
den entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von
Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der
Antragsteller.
Debatte:
Fachbereichsleiterin Hümmer erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat Losert merkt an, dass die Radwegeverbindung
das Naherholungsgebiet Gramschatzer Wald erschließt, die eine wichtige
Verkehrsachse für Radfahrer sei.
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des
Marktes Rimpar in Höhe von bis zu 136.500,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung
den entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von
Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der
Antragsteller.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA, ZV Naherholung