Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Markt Rimpar beabsichtigt die Instandsetzung des land- und forstwirtschaftlichen Weges zwischen Rimpar und Maidbronn zum Zwecke des Ausbaus des Radwegenetzes im Landkreis Würzburg.

Der Weg auf den Fl. Nr. 1215 und 1214/1 der Gemarkung Rimpar besitzt eine Länge von rund 1.300 Meter und der vorhandene Fuß- und Radweg ist aktuell mit einer Schotterbefestigung bzw. wassergebundenen Decke befestigt.

Am Bauanfang und am Bauende schließt der Schotterweg an eine gemeindliche Asphaltstraße an. Der Marktgemeinderat hat den Beschluss gefasst, den Schotterweg in Aspahltbauweise herzustellen, sodass dieser ganzjährig als Radweg genutzt werden kann.

Vom Markt Rimpar werden von Gesamtkosten für diese Maßnahme in Höhe von 390.000,00 € ausgegangen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt. Bei diesem Weg zwischen Rimpar und Maidbronn handelt es sich auch um einen Teil des überörtlich bekannten Main-Werra-Radwanderweges.

Der Markt Rimpar hat für diese Maßnahme weitere Fördermittel beim Zweckverband Naherholung beantragt.

Von Seiten des Landkreises Würzburg wäre eine Förderung mit einem Fördersatz von maximal 35 % möglich und somit eine Förderung der Maßnahme in Höhe von 136.500,00 €.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Rimpar in Höhe von bis zu 136.500,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiterin Hümmer erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Losert merkt an, dass die Radwegeverbindung das Naherholungsgebiet Gramschatzer Wald erschließt, die eine wichtige Verkehrsachse für Radfahrer sei.

 

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Rimpar in Höhe von bis zu 136.500,00 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA, ZV Naherholung