Sitzung: 12.11.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Bayerische Ministerrat hat am 09.10.2015
beschlossen, 6 Mio. Euro zur Integrationsförderung im Bereich der
Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen. Mit der Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und
Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
werden Maßnahmen zur Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern
gefördert.
Durch das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg werden
hierdurch seit 2016 auch Dolmetscherdienste für ein Elterngespräch oder
Aufnahmegespräch in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Das Amt für Jugend und Familie stellte eine Liste mit geeigneten
Übersetzern (Muttersprachlern verschiedener Sprachen) zusammen. Diese wurden in
einem Nachmittagsseminar für diese Aufgabe geschult (Was ist ein
Elterngespräch, Inhalte, Vertraulichkeit und Datenschutz etc.). Schulung,
Vermittlung und Kosten der Dolmetscherdienste übernehmen das Amt für Jugend und
Familie. Die Dolmetscher erhalten eine Kostenerstattung von 20,00 € pro Stunde
sowie Fahrtkosten.
Finanziert wurde das Programm bisher über die staatlichen Richtlinien zur
Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und
Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen, wobei aufgrund der Richtlinien
ein Eigenanteil von 10% des Landkreises zu leisten war bzw. ist.
Nachdem die Förderrichtlinien zum 31.12.2018
auslaufen, werden alle Förderangebote ab 2019 eingestellt. Die Verwaltung ist
jedoch der Ansicht, das Dolmetscherangebot an Kindertageseinrichtungen wie
bisher weiterzuführen und ausschließlich aus Mitteln des Jugendhilfehaushaltes
zu finanzieren. Das Unterstützungsangebot des Landkreises ist für die
Kindertagesstätten im Landkreis außerordentlich hilfreich und der Kostenrahmen
ist überschaubar. In den Jahren 2016 - 2018 lag der jährliche
Gesamtkostenanteil bei jeweils unter 1.000,00 €. Ein vom Landkreis
koordiniertes Angebot ist schon allein aufgrund der Sicherstellung der Qualität
der Übersetzungsdienste notwendig, die so über die einzelnen Kindertagesstätten
nicht leistbar wäre.
Für den Jugendhilfehaushalt 2019 wird ein Betrag von 1.000,00 € empfohlen. In den Folgejahren kann dieser Betrag bedarfsgerecht angepasst oder auch ausgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss folgt den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Finanzierung der Übersetzungsdienste an Kindertageseinrichtungen. Die entsprechenden Mittel im Jugendhilfehaushalt 2019 in Höhe von 1.000,00 € werden zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss folgt den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Finanzierung der Übersetzungsdienste an Kindertageseinrichtungen. Die entsprechenden Mittel im Jugendhilfehaushalt 2019 in Höhe von 1.000,00 € werden zur Verfügung gestellt.