Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Bayerische Ministerrat hat am 09.10.2015 beschlossen, 6 Mio. Euro zur Integrationsförderung im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen. Mit der Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen werden Maßnahmen zur Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern gefördert.

 

Durch das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg werden hierdurch seit 2016 auch Dolmetscherdienste für ein Elterngespräch oder Aufnahmegespräch in Kindertageseinrichtungen finanziert.

 

Das Amt für Jugend und Familie stellte eine Liste mit geeigneten Übersetzern (Muttersprachlern verschiedener Sprachen) zusammen. Diese wurden in einem Nachmittagsseminar für diese Aufgabe geschult (Was ist ein Elterngespräch, Inhalte, Vertraulichkeit und Datenschutz etc.). Schulung, Vermittlung und Kosten der Dolmetscherdienste übernehmen das Amt für Jugend und Familie. Die Dolmetscher erhalten eine Kostenerstattung von 20,00 € pro Stunde sowie Fahrtkosten.

 

Finanziert wurde das Programm bisher über die staatlichen Richtlinien zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen, wobei aufgrund der Richtlinien ein Eigenanteil von 10% des Landkreises zu leisten war bzw. ist.

 

Nachdem die Förderrichtlinien zum 31.12.2018 auslaufen, werden alle Förderangebote ab 2019 eingestellt. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, das Dolmetscherangebot an Kindertageseinrichtungen wie bisher weiterzuführen und ausschließlich aus Mitteln des Jugendhilfehaushaltes zu finanzieren. Das Unterstützungsangebot des Landkreises ist für die Kindertagesstätten im Landkreis außerordentlich hilfreich und der Kostenrahmen ist überschaubar. In den Jahren 2016 - 2018 lag der jährliche Gesamtkostenanteil bei jeweils unter 1.000,00 €. Ein vom Landkreis koordiniertes Angebot ist schon allein aufgrund der Sicherstellung der Qualität der Übersetzungsdienste notwendig, die so über die einzelnen Kindertagesstätten nicht leistbar wäre.

 

Für den Jugendhilfehaushalt 2019 wird ein Betrag von 1.000,00 € empfohlen. In den Folgejahren kann dieser Betrag bedarfsgerecht angepasst oder auch ausgesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss folgt den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Finanzierung der Übersetzungsdienste an Kindertageseinrichtungen. Die entsprechenden Mittel im Jugendhilfehaushalt 2019 in Höhe von 1.000,00 € werden zur Verfügung gestellt.

 

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss folgt den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Finanzierung der Übersetzungsdienste an Kindertageseinrichtungen. Die entsprechenden Mittel im Jugendhilfehaushalt 2019 in Höhe von 1.000,00 € werden zur Verfügung gestellt.