Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des § 16 SGB VIII und des § 1 KKG (Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung) ist es Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe, „das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern“ (Abs. 1), indem „Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung (unterstützt) werden“ (Abs. 3).

Mit diesem Angebot sollen „im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden“ (Abs. 3 Nr. 2) und „im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes (…) vermieden oder (…) eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden“.

 

„Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung (…) ihrer Erziehungsverantwortung (…) insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist (…) eine möglichst frühzeitiges, koordiniertes und multiprofessionelles Angebot im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen)“. (Abs. 4)

 

Zur Erfüllung dieser Aufgabe fördert die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ örtliche Jugendämter auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern (vom 28.01.2016) mit einem Förderbetrag i.H.v. 70.000,00 € (auf gesplittet in je 2 Förderbescheide zu 35.000,00 € pro Halbjahr).

 

Das Netzwerk frühe Kindheit im Amt für Jugend und Familie, FB31c, ist Zuwendungsempfänger und verwaltet die Gelder für Hilfen im Einzelfall. Die Hilfen über Familienhebammen und Familien-/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen erbringt in der Regel die Mobile Jugendhilfe Creglingen mittels festangestellten Personals. In wenigen Einzelfällen werden externe Honorarfachkräfte eingesetzt.

 

Die durch die Bundesinitiative bereitgestellten Mittel werden voll ausgeschöpft, so dass gegen Jahresende die Mittel aufgebraucht sind und deshalb keine weiteren Hilfen angeboten werden können. Der Anstieg der Inanspruchnahme ist insbesondere auf die steigenden Geburtenzahlen und auf anerkannte Asylbewerberfamilien als neue Zielgruppe zurück zu führen. Um dies Lücke zu schließen, schlägt die Verwaltung eine Anhebung des Haushaltsansatzes um 10.000,00 € vor. Vorrangig kommen die Fördermittel des Bundes zum Einsatz.

 

Sonstige Einrichtungen: Bundesinitiative Netzwerk frühe Hilfen

Produkt

Konto

Bezeichnung

Betrag

Einnahmen

 

 

 

36730003

414100

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land

70.000,00 

 

 

Summe

70.000,00 

Ausgaben

 

 

 

36730003

527199

Sonstige besondere Verwaltungs- und Betriebs-aufwendungen

80.000,00 

 

 

Summe

80.000,00 

 

 

Debatte:

 

Herr Kreisrat Schmid stellt auf Grundlage der vorgestellten Grafik fest, dass die einfacheren Fälle in den Frühen Hilfe in etwa gleichbleibend waren, wogegen die intensiveren Fälle zugenommen haben. Daraus kann er einen deutlichen Bedarfszuwachs erkennen.

 

Herr Rostek ergänzt hierzu, dass genau dies den Mehrbedarf an Haushaltsmitteln begründet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Haushaltsansatz für die „Frühen Hilfen“ um 10.000,00 € auf insgesamt 80.000,00 € im Haushaltsjahr 2019 anzuheben.

 

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Haushaltsansatz für die „Frühen Hilfen“ um 10.000,00 € auf insgesamt 80.000,00 € im Haushaltsjahr 2019 anzuheben.