Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1.       Bericht Ferienpass und Sommerferienprogramm 2018

 

Ausgabe der Ferienpässe

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

Insgesamt ausgegeben

4.282

3.497

3.283

4.473

4.284

4.717

4.650

4.252

5.175

Anspruchsberechtigte

17.660

17.903

18.212

18.649

18.878

19.321

19.748

20.193

20.760

Inanspruchnahme in %

24,2%

19,5%

18,0%

24,0%

22,7%

24,4%

23,5%

21,1%

24,9%

Vergleich z. Vorjahr

785

214

-1.190

189

-433

67

398

-923

-597

 

frei ausgegeben an

Ferienpässe

Sommerferienkarten

Landkreiszuschuss

3./Mehrkinder

227

13

1.508,10 €

ALG II / Sozialhilfe

176

108

3.979,60 €

Behinderte

41

5

348,50 €

Asylanten

140

96

3.455,20 €

Arbeitslose

1

1

33,70 €

AZH

 

 

 

Pflegekinder

30

7

350,90 €

Wohngeld

33

3

251,10 €

sonstige

37

18

701,60 €

insgesamt

685

251

 

Vergleich 2017

641

269

 

Landkreiszuschuss

 

3.425,00 €

 

7.203,70 €

 

10.628,70 €

 

 

2017: 10.602,50 €

 

 

2.       Planung der Angebote im Ferienpass und Sommerferienprogramm 2019

 

Die Kommunale Jugendarbeit plant bereits ab Jahresbeginn 2019 den Ferienpass und das Sommerferienprogramm 2019. Angebote, Vergünstigungen und Kooperationen mit Gemeinden, Vereinen und sonstigen Anbietern erfolgen im Rahmen der Vorjahresprogramme. Da die Kommunale Jugendarbeit regelmäßig an der Weiterentwicklung und Optimierung des Ferienpasses und Sommerferienprogrammes arbeitet, kommen voraussichtlich weitere Angebote hinzu.

 

3.       Ausweiterung der Anspruchsberechtigung

 

Die kommunale Jugendarbeit schlägt eine Ausweitung Anspruchsberechtigung ab den Ferienpass 2019 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vor.

 

Der ausschlaggebende Grund ist die Gleichbehandlung mit minderjährigen Schülern zur Abdeckung der Grenzfälle für Schüler über 18. Der Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) hat das Ausgabealter für die Wertmarken zur Benutzung der VVM-Linien im Landkreis mittlerweile angehoben, da nicht mehr das Alter sondern der Schülerstatus ausschlaggebend ist. Deshalb wird vorgeschlagen, mit dem Angebot des Landkreises gleichzuziehen. Analog der Richtlinien der VVM sollen die Ferienpässe ausschließlich an Schüler/Schülerinnen  und Auszubildende herausgegeben werden.

 

 

Debatte:

 

Die stellvertretende Landrätin, Frau Haupt-Kreutzer, übernimmt die Sitzungsleitung ab diesem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Kreisrat Schmid fragt nach, ob aufgrund der vorgeschlagenen Ausweitung des Ferienpassangebotes eine Mittelerhöhung notwendig ist. Herr Rostek antwortet, dass der Ansatz im Vergleich zu den Vorjahren stabil bleiben wird. Dies betrifft auch ggf. weitere neue Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Kommunale Jugendarbeit mit der Planung und Umsetzung des Ferienpasses und Sommerferienprogrammes 2019 als Leistung nach §11 SGB VIII. Die Mittel werden im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung gestellt.

 

2.       Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Kreis der Ferienpassanspruchsberechtigten auf Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres anzuheben.

 

 

Beschluss:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Kommunale Jugendarbeit mit der Planung und Umsetzung des Ferienpasses und Sommerferienprogrammes 2019 als Leistung nach §11 SGB VIII. Die Mittel werden im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung gestellt.

 

2.       Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Kreis der Ferienpassanspruchsberechtigten auf Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres anzuheben.