Sitzung: 12.11.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1. Bericht Ferienpass und Sommerferienprogramm 2018
Ausgabe der Ferienpässe |
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
Insgesamt ausgegeben |
4.282 |
3.497 |
3.283 |
4.473 |
4.284 |
4.717 |
4.650 |
4.252 |
5.175 |
Anspruchsberechtigte |
17.660 |
17.903 |
18.212 |
18.649 |
18.878 |
19.321 |
19.748 |
20.193 |
20.760 |
Inanspruchnahme in % |
24,2% |
19,5% |
18,0% |
24,0% |
22,7% |
24,4% |
23,5% |
21,1% |
24,9% |
Vergleich z. Vorjahr |
785 |
214 |
-1.190 |
189 |
-433 |
67 |
398 |
-923 |
-597 |
frei ausgegeben an |
Ferienpässe |
Sommerferienkarten |
Landkreiszuschuss |
3./Mehrkinder |
227 |
13 |
1.508,10 € |
ALG
II / Sozialhilfe |
176 |
108 |
3.979,60 € |
Behinderte |
41 |
5 |
348,50 € |
Asylanten |
140 |
96 |
3.455,20 € |
Arbeitslose |
1 |
1 |
33,70 € |
AZH |
|
|
|
Pflegekinder |
30 |
7 |
350,90 € |
Wohngeld |
33 |
3 |
251,10 € |
sonstige |
37 |
18 |
701,60 € |
insgesamt |
685 |
251 |
|
Vergleich
2017 |
641 |
269 |
|
Landkreiszuschuss |
3.425,00 € |
7.203,70 € |
10.628,70 € |
|
2017: 10.602,50 € |
2. Planung der Angebote im Ferienpass und Sommerferienprogramm 2019
Die Kommunale Jugendarbeit plant bereits ab Jahresbeginn 2019 den Ferienpass und das Sommerferienprogramm 2019. Angebote, Vergünstigungen und Kooperationen mit Gemeinden, Vereinen und sonstigen Anbietern erfolgen im Rahmen der Vorjahresprogramme. Da die Kommunale Jugendarbeit regelmäßig an der Weiterentwicklung und Optimierung des Ferienpasses und Sommerferienprogrammes arbeitet, kommen voraussichtlich weitere Angebote hinzu.
3. Ausweiterung der Anspruchsberechtigung
Die kommunale Jugendarbeit schlägt eine Ausweitung Anspruchsberechtigung ab den Ferienpass 2019 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vor.
Der ausschlaggebende Grund ist die Gleichbehandlung mit minderjährigen Schülern zur Abdeckung der Grenzfälle für Schüler über 18. Der Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) hat das Ausgabealter für die Wertmarken zur Benutzung der VVM-Linien im Landkreis mittlerweile angehoben, da nicht mehr das Alter sondern der Schülerstatus ausschlaggebend ist. Deshalb wird vorgeschlagen, mit dem Angebot des Landkreises gleichzuziehen. Analog der Richtlinien der VVM sollen die Ferienpässe ausschließlich an Schüler/Schülerinnen und Auszubildende herausgegeben werden.
Debatte:
Die stellvertretende Landrätin, Frau Haupt-Kreutzer, übernimmt die Sitzungsleitung ab diesem Tagesordnungspunkt.
Herr Kreisrat Schmid fragt nach, ob aufgrund der vorgeschlagenen Ausweitung des Ferienpassangebotes eine Mittelerhöhung notwendig ist. Herr Rostek antwortet, dass der Ansatz im Vergleich zu den Vorjahren stabil bleiben wird. Dies betrifft auch ggf. weitere neue Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Kommunale Jugendarbeit mit der Planung und Umsetzung des Ferienpasses und Sommerferienprogrammes 2019 als Leistung nach §11 SGB VIII. Die Mittel werden im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung gestellt.
2. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Kreis der Ferienpassanspruchsberechtigten auf Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres anzuheben.
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Kommunale Jugendarbeit mit der Planung und Umsetzung des Ferienpasses und Sommerferienprogrammes 2019 als Leistung nach §11 SGB VIII. Die Mittel werden im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung gestellt.
2. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Kreis der Ferienpassanspruchsberechtigten auf Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres anzuheben.