Sitzung: 07.10.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2009. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses die Jahresrechnung 2009 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten Abschlusszahlen fest (Anlage Nr. 1).
Beschluss:
Der Kreistag erteilt für die Jahresrechnung 2009 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)