Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Integration von Kindern und Eltern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund in die bundesdeutsche Gesellschaft erweist sich zunehmend als eine komplexe und langwierige, aber auch bereichernde Aufgabe, bei der einige Familien eine kultursensible, integrative Hilfe durch Familienberatung benötigen. „Integration“ meint hier einen zweifachen Auseinandersetzungsprozess:

 

-       innerhalb der Familie: Werte und Regeln, Erziehungsstile, Mann-Frau-Verhältnis, familiäre Rollen

-       nach außen: Bildungsbereich (Kita, Schule, Lehre), gesellschaftliche Werte wie Kindeswohl u.a.

 

Das Evang. Beratungszentrum Würzburg hat mit dem 3-jährigen Projekt „Flüchtlingsfamilienberatung“ (1.6.2016 - 31.5.2019), gefördert durch die Deutsche Fernsehlotterie und die Ev.-Luth. Landeskirche, einen erfolgreichen Ansatz zur Unterstützung der Familien mit Flucht- bzw. Migrationserfahrung entwickelt. Das EBZ ist bereit und interessiert, dieses spezielle Beratungsangebot über das Projektende hinaus fortzuführen und bitten die Stadt und den Landkreis Würzburg um die finanzielle Förderung auf Basis der §§ 28, 27, 16, 17, 18 und 41 SGB VIII.

 

Auf Grundlage des Antrages des Evang. Beratungszentrums wird der Zuschuss für vorstehende Maßnahme wie folgt beantragt:

 

 

1.6.-31.12.2019 (7 Mon.)

1.1.-31.12.2020 (12 Mon.)

Aufwand:

Personalkosten

                  36.405,00 €

                      64.280,83 €

Sachkosten (incl. qualif. Sprachm.)

                    9.469,57 €

                      15.167,66 €

Abzüglich:

Staatl. Zuschuss für Psycho (Uni)

                    2.671,81 €

                        4.580,25 €

Eigenmittel (5 % von SK und PK)

                    2.293,73 €

                        4.042,57 €

Verbleibt:

Gesamtbedarf Zuschuss PK + SK

                  40.909,00 €

                      73.572,76 €

davon 1/3 Landkreis Würzburg

                  13.637,00 €

                      24.525,00 €

davon 2/3 Stadt Würzburg

                  27.272,00 €

                      49.047,00 €

 

Als angemessen und notwendig für das Gelingen des Angebots „Mit Familienberatung zur Integration“ werden folgende Aufwendungen angesehen:

 

-       50 % Stelle Sozialpädagoge/in (E 10 AVR, mittlere Erfahrungsstufe angenommen)

-       25 % Stelle Psychologe/in (E 13 AVR, mittlere Erfahrungsstufe angenommen)

-       zzgl. je 3 Wochenstunden Verwaltungstätigkeit und Raumpflege

-       zzgl. Sachkosten (inkl. Honorarkosten für psychosoziale Sprachmittler/innen)

 

Diese Angaben entsprechen dem Umfang des bisherigen Projekts. Angestrebt werden 40-45 Beratungs- und Hilfeprozesse pro Jahr (davon ca. 1/3 im Landkreis), was den pro Fall erhöhten Zeitaufwand in der Beratung von Geflüchteten (im Vergleich zu einheimischen Ratsuchenden) widerspiegelt.

 

 

Debatte:

 

Frau kommissarische Fachbereichsleiterin Bordon-Dörr trägt den Antrag vor.

 

Herr Kreisrat Zorn fragt an, ob bereits Gespräche mit der Stadt Würzburg hinsichtlich einer Co-Finanzierung stattgefunden haben. Frau Bordon-Dörr antwortet, dass Gespräche bereits stattgefunden haben und die Stadt Würzburg grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hat, allerdings sind die Haushaltsberatungen im Jugendhilfeausschuss dort bereits abgeschlossen, weswegen der Antrag nicht in die offizielle Haushaltsplanung aufgenommen werden konnte. Inwiefern sich 2019 andere Möglichkeiten der Stadt Würzburg ergeben, wird von deren Seite geklärt. Für 2020 wird der Antrag neu behandelt.

 

Herr Kreisrat Schmid fragt nach, inwiefern eine Finanzierungsaufteilung zwischen Stadt- und Landkreis Würzburg geregelt werden könnte. Nach den vorgelegten Fallzahlen ist der Landkreis Würzburg mit etwa 1/3 der Fallzahlen beteiligt. Es stellt sich somit die Frage, wie im Jahr 2019 der Landkreis ohne städtische Beteiligung in ausschließlich eigener Zuständigkeit fördern kann. Frau Bordon-Dörr antwortet, dass in dem vorliegenden Antrag der 2/3-Anteil der Stadt Würzburg bereits herausgerechnet wurde.

 

Herr Schrappe ergänzt, dass aufgrund der Tatsache, dass die Jugendhilfeplanung im Stadtbereich nicht so weit vorangeschritten ist wie im Landkreis, der Entscheidungszeitraum in der Stadt Würzburg größer ausfällt als im Landkreis Würzburg. Aufgrund der dynamischen Situation der Arbeit mit Geflüchteten und der Integrationsarbeit ist Herr Schrappe aber sehr zuversichtlich, was eine Mitfinanzierung der Stadt Würzburg bereits 2019 betrifft. Zudem ist es von Trägerseite möglich und wird auch bei anderen Anlässen so gehandhabt, dass die jeweiligen kommunalen Budgets auch nur ihren Bürgern zugutekommt. Dies kann das EBZ auch nachweisen.

 

Herr Landrat Nuß weist darauf hin, dass auf Grundlage der Diskussion der von der Verwaltung gemachte Beschlussvorschlag entsprechend geändert werden müsste, d. h. der Vorbehalt einer Co-Finanzierung der Stadt Würzburg müsste gestrichen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Eine Förderung durch den Landkreis Würzburg vorerst für das Jahr 2019 wird, vorbehaltlich einer Co-Finanzierung der Stadt Würzburg, wie beantragt empfohlen. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Mittel im Jugendhilfehaushalt 2019 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Beschluss:

 

Eine Förderung durch den Landkreis Würzburg vorerst für das Jahr 2019 wird wie beantragt empfohlen. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Mittel im Jugendhilfehaushalt 2019 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss geht davon aus, dass die Stadt Würzburg auch einen positiven Beschluss fasst.